Allgemeinstrom über Privatzähler

Guten Abend,

ich hoffe, dass ich an dieser Stelle einige Dinge klären kann und bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten in diesem schwierigen Fall.

Nun möchte ich den folgenden Fall schildern:

Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus (ca. 4), die Vermieterin ist über 80, die anderen Mieter zahlen zum Teil keine Miete.

Mein fiktiver Mieter bewohnt nur eine 1-Zimmer-Wohnung und bezahlt für Strom ca. 30 Euro. Nach der Jahresabrechnung muss dieser Mieter 300,- nachzahlen (nicht mal für ein Jahr Wohnzeit) und wird gleichzeitig auf über 80,- pro Monat hochgestuft.

Nachdem ein Elektiker im Haus war und festgestellt hat, dass der Allgemeinstrom ( in diesen Fall, Licht, Heizkessel, Waschmaschinen) usw. über den Zähler dieses Mieters läuft, hat sich die Vermieterin bereiterklärt, einen separaten Zähler zu bezahlen.

Um diesen Einzubauen, muss der Elektriker in die Wohnung eines anderen Mieters, der alle Termine nicht wahrnimmt und auch die Tür nicht aufmacht. Er ist nicht zu erreichen.

Mal angenommen der Mieter ist Auszubildender, hat die 300 Euro nachgezahlt, und hat nun kein Geld über, um die Miete von ca 220 zu bezahlen und ist auch schon 10 Tage überfällig.

Meine Konkreten Fragen wären:

Wie kann man erreichen, dass der Elektriker Zugang zur Wohnung bekommt, um den Zähler einzubauen?

Wie verhält es sich mit den 300,- Nachzahlung, gibt es eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil über die anderen Mieter (die kein Geld haben) oder die Vermieterin zu bekommen?

Gibt es die Möglichkeit die Miete zu kürzen?

Wie verhält es sich mit den Kosten für den Allgemeinstrom nach Mitteilung an den Vermieter??

Vielen Dank

Hallo

Wie verhält es sich mit den 300,- Nachzahlung, gibt es eine
Möglichkeit, wenigstens einen Teil über die anderen Mieter
(die kein Geld haben) oder die Vermieterin zu bekommen?

Mit Kenntnis des betroffenen Mieter und der Vermieterin vom Sachverhalt sind hier Ansprüche entstanden (Zeitpunkt der Entstehung wäre für evtl. Verjährungsfragen wichtig, falls der Mieter schon mehrere Jahre den Allgemeinstrom mitbezahlt hätte):

Der Mieter hat gegenüber der Vermieterin Anspruch auf Ersatz der von ihm bezahlten Allgemeinstromkosten.
Wie die Höhe zu ermitteln ist, dürfte problematisch werden bzw. wird sich ggf. erst nach Umklemmung erweisen - sinnvollerweise zum Umklemm-Zeitpunkt Zählerstand ablesen, damit er bestimmen kann, wie hoch sein alleiniger Verbrauch tatsächlich ist.
Er könnte z.B. gegenüber der Vermieterin seinen Anspruch dem Grunde nach geltend machen, die Höhe vorläufig nach dem Nachzahlungsbetrag (evtl. abzgl. seines Allgemeinstromanteils) bestimmen und den Betrag von seiner nächsten Mietzahlung einbehalten (dies der Vermieter schriftlich mitteilen, d.h. „Aufrechnung erklären“). Ebenso bzgl. der höher gestuften monatlichen Vorauszahlungen - falls über den Stromversorger keine Senkung zu erreichen ist.

Die Vermieterin hat je nach Mietverträgen (Betriebskostenumlage/Allgemeinstrom?) ggfs. Anspruch auf Ersatz/Kostenumlage der Allgemeinstromkosten gegenüber den anderen Mietern. Allerdings muss sie hier auch selbst sehen, wie sie ihr Geld von den anderen Mietern bekommt.

Wie kann man erreichen, dass der Elektriker Zugang zur Wohnung
bekommt, um den Zähler einzubauen?

Wenn der andere Mieter sturbleibt, dann bleibt nur der Rechtsweg, d.h. die Vermieterin müsste den betreffenden Mieter auf Zutritt verklagen bzw. eine einstweilige Verfügung beantragen.
Bleibt nur die Hoffnung, dass dieser Mieter doch noch einsichtig wird, wenn er erfährt, dass er die von ihm durch seine Zutrittsverweigerung verursachten Verfahrenskosten, Rechtsanwaltsauslagen letztendlich ersetzen muss …

Rudi