Allgemeinstrom wird vom vermieter missbraucht. was tun?

hi

ein mieter wohnt in einem 3 parteienhaus. jedes jahr kommt die NK abrechnung. der allgemeinstrom dort ist relativ überschaubar ( 300 euro ). er gilt fürs treppenhaus, außenbeleuchtung und für technische sachen die das haus betreffen ( alle mieter ). zudem gibt es noch einen anschluß in der garage. die gehört aber dem vermieter und ist nicht in benutzung ( lagerhaus ).

irgendwann zieht der vermieter wieder in sein eigentum zurück. er nimmt die EG wohnung mit garten und reaktiviert seine garage.

der mieter merkt das der VM oft sein rasen mäht und dazu die steckdose in der garage nutzt. ebenso lädt er sein ebike damit auf und wenn besuch da ist, wird auch mal ein elektrogrill da angeschlossen ( und wer weiss was noch alles ).

jedenfalls kam nun die neue NK abrechnung, und siehe da, der allgemeinstrom ist exorbitant hoch gegangen ( 950 euro ), umgelegt auf die 3 parteien.

für den VM ein schnäppchen. schön strom verbrauchen und die anderen zahlen lassen.

was kann der mieter dagegen tun ?

Hallo,

als erstes kann sich der Mieter erst mal ganz dumm stellen, Widerspruch einlegen und ganz sachlich nach den Gründen fragen, warum sich die Allgemeinstromkosten verdreifacht haben. Der Vermieter möge doch bitte nachweisen, wie diese Kosten zustande kommen (Kopie von der Abrechnung des aktuellen Jahres und des Vorjahres). Danach kann der Mieter wieder „ganz dumm“ und sachlich nachfragen, welche Verbraucher und Steckdosen denn an dem Zähler für Allgemeinstrom hängen. Und letzten Endes kann er Widerspruch gegen die Abrechnung des Garagenstroms einlegen. Das wird dauern und anstrengend. Eventuell wird die Hilfe eines Anwalts oder eines Mietervereins nötig werden.

Viel Erfolg
Pierre

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Hallo,
ein Strombedarf wird nicht in Euro gemessen, sondern in Kilowattstunden oder kWh. Der Mieter sollte sich auf diesen Wert einschiessen, denn fuer eine Erhoehung der Strom-KOSTEN durch den Versorger oder die EEG-Abgabe haette der Vermieter keine Schuld.
Der Mieter sollte sich anhand der beiden Rechnungen Abrechnungsjahr und Vorjahr auch ueber einen eventuellen Wechsel des Versorgers informieren, oder den Wechsel der Vertragsart. Moeglicherweise kommt die Verteuerung von gewaehltem oekologischen Gruenstrom.
Weiterer Punkt zu klaeren waere der Abrechnungszeitraum, ist es jeweils genau das Kalenderjahr.
Gruss Helmut

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Aha, und der ist dreimal so teuer wie der braune Strom?
Mein Grünstrom kostet 27,25 Ct.