Allgemeinstrom zu hoch ?

Liebe www-mitglieder,

gesetzt dem hypothetischen fall, das in einem Wohnhaus, in dem der Vermieter mit 4 Personen und ein Mieter/Mieterin mit 1 Person und einem Kleingewerbe im Keller (man schätzt es würde gekocht u.ä) die Nebenkostenabrechnung fällig würde…

Auf der vom VM erstellten Abrechnung würden 3 WE stehen, wie würde die Gewerbeeinheit (falls es ein Kleingewerbe sei) abzurechnen sein ?

Eine Position, nennen wir sie mal fiktiv Allgemeinstrom, stünde auf der Abrechnung bei 3 WE mit ca. 360 EUR auf der Abrechnung, wobei dem Miter / Mieterin kein Zugang zum Keller (da dort fiktives Gewerbe) besteht und kein Zugang zum Dachboden (da dort fiktiv abgesperrt) besteht. Diese käme dem Mieter / Mieterin fiktiv etwas zu hoch vor, da die Aussenbeleuchtung aus 1 Lampe, die Flurbeleuchtung aus 5 Glühlampen bestünde. Wäre dann die Summe von 360 EUR realistisch ?

Wie würde es aussehen, wenn zum Zeitpunkt des Einzugs noch Baustelle in der WE des Vermieters gewesen sei und ggfs. Handwerker die Steckdosen im Flur genutzt hätten ? Müsste der Mieter diese Stromkosten mittragen ?

LG JMS

Hallo !

Fiktiv gesprochen,der Vermieter muss den Strom für eigene Renovierung selbst tragen (klar,oder ?) und wenn er etwas fürs Haus reparieren lässt ebenfalls (auch klar ?).
Nur kann man das hinterher sehr schlecht rückrechnen bzw. überhaupt bemängeln nach Umfang und Höhe.

Allgemeinstrom ist meist mehr als Treppenhauslicht. Das ist der Strom für Heizung mit Brenner und Pumpen,Regelung,Licht im Heizraum, Keller-und Flurlicht,sonstiges an Haustechnik.
360 € ist mir zu hoch dafür,aber das kann man sich ja nachweisen lassen,wie wurde es denn ermittelt (Zwischenzähler ?).
Gibts einen Zwischenzähler,dann fallen dafür ja auch Grundgebühren an.

MfG
duck313

Hallo !

?).
Gibts einen Zwischenzähler,dann fallen dafür ja auch
Grundgebühren an.

Hi,

nein denn zwischenzähler sind Privter natur und jeder kann sich so viele zwischwenzähler Einbauen wie er möchte, einfach im Baumarkt einen kaufen und zwischenschalten. Der Hauptzähler ist der einzige Zähler mit interesse für den Energeianmbieter.

Hallo,

Fiktiv gesprochen,der Vermieter muss den Strom für eigene Renovierung selbst tragen (klar,oder ?) und wenn er etwas fürs Haus reparieren lässt ebenfalls (auch klar ?).
Nur kann man das hinterher sehr schlecht rückrechnen bzw. überhaupt bemängeln nach Umfang und Höhe.

Natürlich kann man das bemängeln. Dass es schwierig zu berechnen bzw. nachzuweisen ist, wäre dann im Zweifel Problem desjenigen, der etwas haben will.

Allgemeinstrom ist meist mehr als Treppenhauslicht. Das ist der Strom für Heizung mit Brenner und Pumpen,Regelung,

Gehört aber gelegentlich auch zu den Heizkosten. Jedenfalls waren das in unserem Haus mit 8 WE im letzten Jahr allein 120€.

Licht im Heizraum, Keller-und Flurlicht,sonstiges an Haustechnik.
360 € ist mir zu hoch dafür,aber das kann man sich ja nachweisen lassen,wie wurde es denn ermittelt (Zwischenzähler?).

Bei uns waren das ca. 340€, allerings nutzt natürlich jeder Mieter/Eigentümer einen Kellerraum. Dafür sind aber auch Licht und Steckdosen im jeweiligen Kelleraum am eigenen Zähler dran. Der Allgemeinstrom ist also wirklich nur der aus der Treppenhaus- und Außenbeleuchtung (Tür; Hof/Garten) sowie im Keller. Überall schaltet sich das nach kurzer Zeit von alleine wieder aus. Insofern müssen 360€ nicht zuviel sein, falls vielleicht jemand andauernd das Lichtbrennen läßt etc.
Letztlich wird man das nur anhand der konkreten Verhältnisse vor Ort herausbekommen. Wieviele Stromzähler gibt es, und was hängt da jeweils dran? Und nicht zuletzt, was kostet der verbrauchte Strom und die Grundgebühr. Da gibt es ja auch erhebliche Unterschiede, so dass man schlecht pasuchal sagen könnte, das wäre zuviel.
Grüße

Hallo,

wenn der Zwischenzähler benötigt wird, um im Rahmen des Strombezugs den umlagefähigen Strom von anderem zu trennen, warum soll die Zählermiete dann nicht umlagefähig sein?

VG
EK

Hi,

weil wie geschrieben die Zwischenzähler nicht von Energieversorger, Richtiger Netzbetreiber stammen, sondern aus neun Baumarkt, dieser Vermietet nicht sondern Verkauft an den Vermieter bzw. den Beauftragten den Zwischenzähler. Keine Miete = keine Miete Umlegbar.

Wenn dann kann der Zähler ggf. als Modernisierung in die Miete umgelegt werden.

Hallo,

das war nicht mein Punkt. Wenn er ihn mietet, ist er umlegbar. Man kann auch Zähler mieten. Ist ja bei Wasserzählern, Wärmemengenzählern etc. auch nicht anders. Gern gemietet und dann umgelegt.

VG
EK

Hi,

der Vermieter könnte doch den Stromzähler selbst an den Mieter vermieten. Sozusagen als Ersatz für den Netzbetreiber, weil der Vermieter ab den Netzbetreiberstromzähler selber ein Netzbetreiber wäre, oder?

vlg