Liebe www-mitglieder,
gesetzt dem hypothetischen fall, das in einem Wohnhaus, in dem der Vermieter mit 4 Personen und ein Mieter/Mieterin mit 1 Person und einem Kleingewerbe im Keller (man schätzt es würde gekocht u.ä) die Nebenkostenabrechnung fällig würde…
Auf der vom VM erstellten Abrechnung würden 3 WE stehen, wie würde die Gewerbeeinheit (falls es ein Kleingewerbe sei) abzurechnen sein ?
Eine Position, nennen wir sie mal fiktiv Allgemeinstrom, stünde auf der Abrechnung bei 3 WE mit ca. 360 EUR auf der Abrechnung, wobei dem Miter / Mieterin kein Zugang zum Keller (da dort fiktives Gewerbe) besteht und kein Zugang zum Dachboden (da dort fiktiv abgesperrt) besteht. Diese käme dem Mieter / Mieterin fiktiv etwas zu hoch vor, da die Aussenbeleuchtung aus 1 Lampe, die Flurbeleuchtung aus 5 Glühlampen bestünde. Wäre dann die Summe von 360 EUR realistisch ?
Wie würde es aussehen, wenn zum Zeitpunkt des Einzugs noch Baustelle in der WE des Vermieters gewesen sei und ggfs. Handwerker die Steckdosen im Flur genutzt hätten ? Müsste der Mieter diese Stromkosten mittragen ?
LG JMS