Hi Zusammen,
Folgende Konstellation bereitet mir Zahnschmerzen:
Der Stadtrat beschließt eine Allgemeinverfügung zu erlassen und diese wird erlassen.
Nun lautet die Aufgabe: „Prüfe den Stadtratsbeschluss“
Wäre es jetzt falsch die gesamte Allgemeinverfügung (mit ihren Formalitäten) zu prüfen?
LG
Wenn ein Ratbeschluss (ausnahmsweise!) eine Allgemeinverfügung ist, ist die Aussage
Prüfe den Ratbeschluss!
schon rein logisch gleichbedeutend mit
Prüfe die Allgemeinverfügung!
Diese sind ja identisch.
Inhaltlich müsste man hier wohl die entsprechenden Prüfungsschemata kombinieren. Es kommt z. B. darauf an, ob der Ratsbeschloss ordnungsgemäß zustande gekommen und somit überhaupt wirksam ist. Gleichzeitig kann er als Allgemeinverfügung und somit Verwaltungsakt aber ja nur dann rechtmäßig sein unter den Voraussetzungen, die bei anderen Verwaltungsakten auch gegeben sind.
Levay
Vielen lieben Dank
das ist mehr als beruhigend zu hören 
Nur sicherheitshalber: Anders liegt es, wenn der Rat beschließt, die Allgemeinverfügung solle erlassen werden, und es ist dann der Bürgermeister, der dies ausführt (= Regelfall).
Levay
stilistische Unklarheit
Nee,hier führt der Rat auch aus…ABER noch eine Unklarheit bleibt: Es handelt sich um einen Stadtrat. Nenne ich dann das ganze Stadtratsbeschluss oder doch lieber Gemeinderatsbeschluss?
Das eine ist präziser, das andere trägt dem Wortlaut der Go besser Rechnung…
Viele Grüße
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Eine Stadt ist rechtlich gesehen nichts anderes als eine Gemeinde, nur die Bezeichnung ist anders. Richtig ist daher „Stadtrat“, denn genau das ist gemeint, wenn die GO von „Gemeinderat“ spricht. Ich als Korrektor würde übrigens auch „Gemeinderat“ nicht zu Punktabzügen führen lassen.
Levay
Richtig ist daher
„Stadtrat“, denn genau das ist gemeint, wenn die GO von
„Gemeinderat“ spricht.
ABER: wenn ich dann die Vorschriften aus der GO zitiere, spreche ich trotzdem von der Gemeinde oder? Oder soll ich auch die Normen auf Stadt „ummodifizieren“?
Ich persönlich würde es so machen:
Fraglich ist, ob die Stadt … durfte
Laut § 1 GO darf eine Gemeinde, wenn sie …
Die Stadt hat so und so …
Also durfte die Stadt …
Klassische Subsumtion eben. Wenn man es extrem genau machen will, könnte man schreiben: „Die Stadt, eine Gemeinde i. S. d. GO, …“, aber ich halte das für völlig unnötig.
Levay
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Naja, das müsste ja eigentlich mit einen kurzen Verweis auf die entsprechende Norm der jeweiligen Gemeindeordnung abgetan werden können. So sagt zum Beispiel § 13 der Hessischen Gemeindeordnung, wann eine Stadt als Stadt bezeichnet wird, und stellt aber zugleich klar, dass es sich hierbei um eine Gemeinde handelt. Das könnte man eingangs einmal kurz erwähnen und dann ist die Sache klar.
In den anderen Gemeindeordnungen müsste es eigentlich entsprechende Pendants gegen.
Dea
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Naja, das müsste ja eigentlich mit einen kurzen Verweis auf
die entsprechende Norm der jeweiligen Gemeindeordnung abgetan
werden können. So sagt zum Beispiel § 13 der Hessischen
Gemeindeordnung, wann eine Stadt als Stadt bezeichnet wird,
und stellt aber zugleich klar, dass es sich hierbei um eine
Gemeinde handelt. Das könnte man eingangs einmal kurz erwähnen
und dann ist die Sache klar.
In den anderen Gemeindeordnungen müsste es eigentlich
entsprechende Pendants gegen.
Ja, die gibt es… in Bayern ist es Art 3 GO…
Auf den verweise ich auch kurz. Dennoch bleibt dann das „ästhetische“ Problem, ob nun bei der Fallbearbeitung die Bezeichnung „Stadt“, oder „Gemeinde“ fallen soll. Habe mich für den Mix entschieden. Sage in der Fallbearbeitung „Stadt“,im Zitat der Norm „Gemeinde“ und hoffe dabei das beste 
LG