Hallo Experten,
ich habe folgende Info´s gelsen:
Die Allianz gab am Wochenende bekannt, dass der Versicherungskonzern seine neuen Aktien aus der bevorstehenden Kapitalerhöhung zum Bezugspreisvon 38 Euro je Papier anbietet, und sich daraus ein Emissionserlös von 4,4 Mrd. Euro ergebe. Den Bezugskurs für die ebenfalls angekündigten jungen Genussscheine nannte das Unternehmen mit 59,20 Euro.
Folgende Frage taucht bei mir auf:
Ich habe zurzeit keine Allianz Aktien und möchte gerne welche kaufen.
Ich würde gerne neue Aktien kaufen, die für einen Bezugspreis von 38 Euro angeboten werden. Ist dies machbar ?? Und wenn ja, wo kann ich diese ordern?? Kann ich die Aktien dann auch gleich wieder für den regulären Preis von zurzeit 55 Euro verkaufen ??
Oder muss ich erst ein paar „alte“ Aktien kaufen, damit ich mein Bezugsrecht für die neue Aktien ausüben kann? Ab wann gilt dieses Bezugsrecht ?
Hoffe, dass ich nicht zuviele Fragen gestellt habe und bin für jede Antwort dankbar.
Danke im voraus.
Lieben Gruß,Pet
Bezugsrechte
Hallo,
Ich würde gerne neue Aktien kaufen, die für einen Bezugspreis
von 38 Euro angeboten werden. Ist dies machbar ?? Und wenn ja,
wo kann ich diese ordern?? Kann ich die Aktien dann auch
gleich wieder für den regulären Preis von zurzeit 55 Euro
verkaufen ??
Oder muss ich erst ein paar „alte“ Aktien kaufen, damit ich
mein Bezugsrecht für die neue Aktien ausüben kann? Ab wann
gilt dieses Bezugsrecht ?
damit Du die jungen Aktien zum genannten Preis kaufen kannst, mußt du über die bezugsrechte verfügen. Entweder bekommst Du die, wenn Du schon alte Aktien hast oder Du erwirbst die Bezugsrechte an der börse. Der Preis dieser Bezugsrechte liegt dabei immer ziemlich genau bei der Differenz zwischen aktuellem Kurs der alten Aktien und dem Ausgabekurs der neuen Aktien. Wenn Du also Allianz-Aktien kaufen willst, ist es gehupft wie gesprungen ob Du nun direkt alte Aktien kaufst oder die Bezugsrechte und dann die neuen neuen beziehst. Der einzige Unterschied liegt darin, daß die Bankspesen bei der zweiten Variante geringer sind, weil sich diese meistens nach dem gehandelten Volumen in Euro berechnen.
Der Bezugsrechthandel findet üblicherweise in den zwei Wochen vor der emission der neuen Aktien statt.
Gruß
Christian
Hallo Pet,
jetzt tuts mir leid, dass auch du nicht die Lücke gefunden hast um Geld zu drucken
. Christian hat es dir ja schon erklärt.
Jetzt noch ein par Ergänzungen:
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Du bekommst die neuen Aktien erst an einem Stichtag nach dem Bezugsrechtshandel - Entsprechend dem ganzen wird der Kurs der Aktie reduziert. Is schon mal nichts.
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Seit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz ist für den Zukauf von Bezugsrechten, die über den Spitzenausgleich hinausgehen, ein Fianztermingeschäftsfähigkeit erforderlich! (mir leuchtet zwar nicht ein weshalb, ist aber so)
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Im Konkreten Fall ist das Bezugsverhältnis 15:7 glaube ich gehört zu haben. Also kannst du ja schon mal ausrechnen was du kaufen möchtest.
Gruß ivo
Hi Ivo
- Seit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz ist für den Zukauf
von Bezugsrechten, die über den Spitzenausgleich hinausgehen,
ein Fianztermingeschäftsfähigkeit erforderlich! (mir leuchtet
zwar nicht ein weshalb, ist aber so)
Das solltest Du aber als Bänker doch nachvollziehen können:wink: Ein Bezugsrecht ist eine Call-Option (Optionsschein, da verbrieft in Form des Coupons). Wenn die Aktie unter einen bestimmten Wert fällt, dann ist das Recht nichts mehr wert (Totalverlust!). Dies muß dem Anleger bewust sein. Damit sich der Berater darüber sicher sein kann, muß der Kunde die entsprechende Erklärung unterzeichnet haben.
Nicht immer ist beim Rechehandel von kleinen Gegenwerten auszugehen.
Ciao,
Uwe
Hallo Uwe,
ich kann langsam nichts mehr nachvollziehen von dem was sich die Theoretiker hier ausdenken.
Denn es ist ja so, dass hier das Risiko eines Totalverlustes aufgrund des geringen Zeitraums eher sehr beschränkt ist.
Natürlich kann ich es generell nachvollziehen.
Mein Problem ist nur, dass ich die TG-Fähigkeit z.B. bei Anleihen mit Aktienandienungsrecht nicht mehr benötige.
Ist das wirklich logisch?
Gruß ivo
Hi Ivo,
ich kann langsam nichts mehr nachvollziehen von dem was sich
die Theoretiker hier ausdenken.
Denn es ist ja so, dass hier das Risiko eines Totalverlustes
aufgrund des geringen Zeitraums eher sehr beschränkt ist.
Genauso niedriges Risiko, wie eine Insolvenz einer deutschen Bank. Vor fünf Jahren hätte so etwas auch kein Anlageberater geglaubt.
Natürlich kann ich es generell nachvollziehen.
Mein Problem ist nur, dass ich die TG-Fähigkeit z.B. bei
Anleihen mit Aktienandienungsrecht nicht mehr benötige.
Ist das wirklich logisch?
Ja, weil bei solchen Anleihen die Kapitalrückzahlung garantiert ist (bleibt nur das Adreßausfallrisiko). Das Recht ist nur ein nicht garantierter Ertrag.
Wenn Du nur das Recht handelst und von der Anleihe trennst, dann bedarf dieses natürlich wieder der Termingeschäftsfähigkeit. Das war damals die Erfindung der Optionsscheine:smile:
Ciao,
Uwe
Hallo Uwe,
Ja, weil bei solchen Anleihen die Kapitalrückzahlung
garantiert ist (bleibt nur das Adreßausfallrisiko). Das Recht
ist nur ein nicht garantierter Ertrag.
Ich rede nicht von Optionsanleihen, sondern von Anleihen mit Aktienandienungsrecht (und das hat der Emittent unter gewissen Umständen)
Ich meine so ein Teil wo wenn der Kurs der Unterlegten Aktie unter ein bestimmten Kurs fällt, du das Teil in Aktien zurück bezahlt bekommst und zwar genau zu dem Kurs der da festgelegt war.
Da sind die 10-12% Verzinsung nur ein schwaches Schmerzensgeld.
Leute die so was gekauft haben mit einem Underlying auf Telekom, Mobilcom, DCX oder was weiss ich was es da noch gab un gibt, dürften heute nahe am Totalverlust sein.
Gruß Ivo