Allianz: Trotz aufgehobener Versicherung Rechnung

Hallo,

ich bin im Jahre 2008 umgezogen und meldete dies meiner Versicherung. Diese hat mir dann einen Versicherungsschein zukommen lassen, jedoch entschied ich mich, kurz bevor ich diesen bestätigte, dass ich die Versicherung nicht mehr behalten möchte und las mir den Widerruf durch. Hier stand, dass man 2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen widerrufen könne, was ich innerhalb der Frist auch getan habe. Ich bekam ein Antwortsschreiben indem stand, dass der Versicherungsschutz ab sofort aufgehoben (ab 2008) sei. Nun bekam ich ein Schreiben, indem ich zur Zahlung aufgefordert werde und habe mal beide Versicherungsnummern von den einzelnen Schreiben miteinander verglichen. Dieser Vergleich ergab, dass der alte Vertrag eine ganz andere Nummer, als der Versicherungsschein hat, den ich im letzten Jahr widerrufen habe. Ich habe meiner Versicherung aber eindeutig gesagt, dass ich umziehe und daraufhin kam dieses Schreiben, bei dessen Widerruf ich davon ausging, dass der Vertrag in diesem Jahr beendet sei aber der alte lief weiter. Dies würde bedeuten, dass die Allianz einen Fehler gemacht hat, da Sie mir eig. einen weiteren Versicherunggschein für nur eine Wohnung angeboten hat und ich habe nat. auch den Fehler gemacht, da ich die Nummern nicht verglichen habe. Beweisen kann ich meinen Irrtum damit, da ich im April diesen Jahres eine andere Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, obwohl ich meine alte hätte kündigen können (3 Monate im Voraus bis zur Verlängerung). Um den Betrag, den ich schon bezahlt habe geht es mir nicht, sondern nur um das weitere Jahr , das ich vermeiden will bei der Allianz zu sein. Wie sieht meine Lage aus, besteht Hoffnung da irgendwie rauszukommen oder auf Kulanz zu hoffen? Meine Bearbeitern meinte am Telefon, dass sie von einer Kündigung/ Widerruf nichts wüsste aber ich habe die Antwortschreiben und Bestätigung dieses neuen Versicherungsscheins da, was belegen würde, dass 2 Versicherungsscheine für ein und dieselbe Wohnung geplant waren vond er Allianz (in der alten Wohnung wohnen schon wieder andere, seit meinem Auszug).

MfG und ich hoffe auf Hilfe

Um was für eine Versicherung geht es denn ? Ich kenn keine, die man wegen eines Umzuges kündigen könnte. Dass Du zwei verschiedene Versicherungsnummern hast, deutet darauf hin, dass Du etwas verwechselst.

Hallöchen,

das alles klingt für mich so als hättest du schon seit längerem (mindestens !) zwei Versicherungen bei deinem Versicherer gehabt.

Meine Theorie (ohne Gewähr): eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Aufgrund des Umzuges wurde dir die Änderung der Risikoanschrift in der Police der Hausratversicherung bestätigt. Dieser Änderung hast du widersprochen und die Versicherung wurde infolgedessen aufgehoben (ist in einigen wenigen Fällen möglich). Die Haftpflichtversicherung lief aber weiter wie bisher…

Überprüf mal deine Unterlagen oder ruf den Versicherer an und frag ob es so gewesen sein könnte… Dann solltest du eine Aufhebung wg. Doppelversicherung beantragen (und zwar bei deinem neuen Haftpflichtversicherer), damit du nicht zwei Haftpflichtversicherung hast.

MfG,
Achmed

Die Hausratversicherung kann man nicht einfach so kündigen bei einem Wohnugswechsel. Die kann man, so wie es in der aktuellen Police steht, erst kündigen, es sei den es ist ein Fünf-Jahres-Vertrag, denn kann man auch nach drei Jahren kündigen.

Hallo,

Die Hausratversicherung kann man nicht einfach so kündigen bei
einem Wohnugswechsel.

m.E. nicht ganz richtig ! Vielleicht haben sich aufgrund des Umzuges die Tarifzonen erhöht. Dann ist ein Widerspruch der neuen Police möglich !

MfG,
Achmed

m.E. nicht ganz richtig ! Vielleicht haben sich aufgrund des
Umzuges die Tarifzonen erhöht. Dann ist ein Widerspruch der
neuen Police möglich !

Das ist m.E. nicht ganz richtig. Wenn sich die Tarifzone ändert, ändert sich auch das Risiko für den Versicherer. Einer erhöhten Prämie steht also auch eine erhöhte Leistung gegenüber.

Das interessiert mich aber auch mal, ich habe nämlich auch diese zwei Meinungen schon gehört:

  1. Umzug bei Hausrat ist kein Kündigungsgrund

  2. Beitragserhöhung (auch wenn die Leistung erhöht wird) ist Kündigungsgrund. Ansonsten kann eine Versicherung ja auch sagen, zahl mir bitte das 10-fache, dafür erhöht sich deine VS auch um das 20-fache, dürfte ja also eigentlich nicht so sein, oder?

Was ist denn definitiv richtig?

Gruß
Granini

Hallo nochmal,

habe mir gerade mal die VHB meiner Gesellschaft zu Gemüte geführt. §11 Abs.5 b) VHB 2008 besagt, dass bei Beitragserhöhung aufgrund veränderter Beitragssätze eine Kündigung möglich ist ! Der Paragraph bezieht sich explizit auf den Wohnungswechsel.

MfG,
Achmed