Liebe www-Gemeinde,
da man hier immer so gute Antworten bekommt, probiere ich´s gleich nochmal. Vielleicht weiß ja jemand Rat zu folgender Situation:
Kleiner Auffahrunfall vor einigen Wochen, beim Geschädigten ist am linken Kotflügel eine kleine Beule, außerdem die linke vordere Felge leicht angeschlagen. Alles in allem nichts Großes, die Schuldfrage ist auch geklärt. (Auffahrender, nachfolgender Motorradfahrer hat nicht aufgepasst und ist dem bremsenden Auto an der Seite vorbei vorn in die Seite gerauscht.)
Geschädigter hat ein Gutachten anfertigen lassen (Gutachter aus den „Gelben Seiten“ gesucht). Nun macht die gegnerische Versicherung (Allianz) Zicken und verlangt nochmal eine Besichtigung.
Mal davon abgesehen, dass die ewig brauchten, bevor sie sich überhaupt rührten und vom Geschädigten (nicht von ihrem Versicherten und Schädiger!) Kopien des Unfallberichtes etc. haben wollten: Muss man das mitmachen? Wer zahlt ggf. einen Arbeitsausfall während des erneuten Gutachtertermins? Trauen die vielleicht dem Gutachter nicht?
Hat einer von Euch auch solche Erfahrung gemacht?
Vielen Dank schon im Voraus, Brita
Hallo Britta,
m.W. muss die Allianz das Gutachten des vereidigten Gutachters anerkennen. Doch wenn die wollen, lass´ sie. Denn die Kosten (Arbeitsausfall u.ä.) müssen sie bezahlen. Erwähne das. Außerdem würde ich mal dem eigenen Gutachter das erzählen. Kann sein, dass der dann bei der Allianz vorstellig wird.
Zur langen Abwicklungszeit: setze denen eine Frist und erwähne, dass Du (oder besser der Geschädigte) zur Begleichung der Kosten einen Kredit aufnehmen wirst. Den müssen sie dann auch noch zahlen.
Meist hilft das, dass in kurzer Zeit gezahlt wird.
wenn die Haftungsfrage klar ist, kannst Du auch erwähnen, dass Du einen RA zu Rate ziehen wirst. Sind auch Kosten für die Allianz.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
danke für Deine schnelle Antwort. So etwas habe ich mir schon gedacht. Werde gleich mal mit denen reden.
Danke nochmals, Brita
m.W. muss die Allianz das Gutachten des vereidigten Gutachters
anerkennen. Doch wenn die wollen, lass´ sie
hallo britta, hallo raimund,
mir ist vor einigen tagen auch einer in mein geparktes auto gedonnert (2x totalschaden). die netten herren in grün haben mir gesagt, dass ich keinen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren muss (wenn ich will, dann schon, pflicht besteht allerdings nicht) und haben mir auch dringend davon abgeraten.
nur so nebenbei:
wie lange soll man denn einen schaden an einem auto belassen um sicher zu gehen, dass irgendeine versicherung das noch per gutachten prüfen kann? und wie sieht´s mit der ausfallzeit des fahrzeugs aus? muss ja auch die versicherung zahlen…
grüße von
tinchen
momentan noch immer autolos
Hallo Tinchen,
mir ist vor einigen tagen auch einer in mein geparktes auto
gedonnert (2x totalschaden). die netten herren in grün haben
mir gesagt, dass ich keinen gutachter der gegnerischen
versicherung akzeptieren muss (wenn ich will, dann schon,
pflicht besteht allerdings nicht) und haben mir auch dringend
davon abgeraten.
Ist auch so. Du kannst den Gutachter deines Vertrauens zunächst nehmen und der muss gezahlt werden. Wenn die Alli nachprüfen will… kann sie natürlich gern machen. Kostet aber extra.
nur so nebenbei:
wie lange soll man denn einen schaden an einem auto belassen
um sicher zu gehen, dass irgendeine versicherung das noch per
gutachten prüfen kann? und wie sieht´s mit der ausfallzeit des
fahrzeugs aus? muss ja auch die versicherung zahlen…
Erwähne das im Gutachten. Üblicherweise wird der Nutzungsausfall dann gleich mitaufgeführt.
Gruß
MArco