Allimente im ausland einfordern

seit wir aus der SCHWEIZ nach DEUTSCHLAND gezogen sind, zahlt der Kindsvater KEINE KINDER-ALLIMENTE mehr.

Wie fordere ich diese ein?
Habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. (Besuchte beim Kindsvater würden nach wie vor von unserer Seite her gewünscht und gefördert.)

Da wir DRINGEND auf das Geld hier angewiesen sind, wär ich für ALLE ART VON TIPS / HILFE / ANREGUNGEN ETC. dankbar!!! Liebe Grüsse und eine Riesen-Umarmung im voraus! Ayasha und Kids

Hallo,
der erste Gang in Deuschland istier das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschusskasse. Diese zahlt umgehend Unterhalt, wenn vom Vater nix kommt. Weiß zwar nicht, ob Schweiz-Deutschland hier zusammen arbeiten, gehe aber mal davon aus. Aber auf jeden Fall: Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse !!!

Hallo ayasha,

das dürfte sich nach Schweizer Recht richten, darin kenne ich mich nicht aus.
Wenn es damals in der Schweiz einen Titel oder etwas ähnliches gegen den Vater oder etwas vergleichbares gab, sollte der jetzt auch noch gelten

Die Schweizer Botschaft könnte helfen?

Viel Erfolg
Björn

Hallo,

leider kann ich nicht helfen!

Viele Grüße

Ich empfehle, dass ihr euch an das zuständige Jugendamt in Deutschland wendet. Zuständig ist das Jugendamt in dem Bezirk, wo der Kindsvater wohnt. Die Jugendämter kennen sich mit Unterhaltstiteln aus und können die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten.

Hm, dazu müsste man mehr wissen, z.B. Eure Staatsbürgerschaft etc. Ich würde einmal googlen unter Alimente im Ausland, da findet sich sicher viel Info!

Hallo,
Tut mir leid,was Ausland betriefft ,kann ich leider nicht helfen.Hilfe gibt es übers Jugendamt oder Rechtsanwalt,
Viel Glück

Kann Dir leider nicht helfen.
Hoffentlich bekommst Du viele nützliche Tipps.

LG
Uli

Hallo Ayasha

Du hast verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kannst du den Kindsvater um ausstehende Alimente betreiben. Falls der Vater Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhebt, kannst du (vorausgesetzt, du hast ein gerichtliches Urteil über die Unterhaltspflicht) beim Gericht die definitive Rechtsöffnung verlangen. D.h. das Gericht würde dann bestätigen, dass die Schuld des Vaters tatsächlich besteht und die Betreibung fortgesetzt (= vollstreckt) werden kann.

Du kannst aber auch beim Gericht direkt die sogenannte „Anweisung an den Schuldner“ beantragen, d.h. dass die Alimente direkt vom Arbeitgeber des Kindsvaters vom Lohn abgezogen und dir überwiesen werden.

Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es zudem die Möglichkeit, bei der Wohnsitzgemeinde Inkassohilfe und eine Bevorschussung zu beantragen. Ob du diese Möglichkeit auch ohne Schweizer Wohnsitz hast, müsstest du abklären (am besten bei der Wohnsitzgemeinde des Kindsvaters).

Im übrigen kann sich der Kindsvater bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht auch nach StGB 217 strafbar machen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a217.html).

Ausführlichere Informationen findest du z.B. hier:

Ich wünsche dir, dass du und deine Kids eure Ansprüche möglichst rasch durchsetzen könnt!

Herzliche Grüsse
Stefan

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ganz lieben dank für deine hilfe und die netten worte. werd die sache mal angehen. lg

danke trotzdem für die mühe! gruss

vielen lieben dank für deine ausführlichen und hilfreichen tips. hast uns echt weitergeholfen!! werd das mal in angriff nehmen. seh jetzt etwas positiver in die zukunft! danke! big hug, ayasha

vielen dank! werd ich machen. lg

Gerne und viel Glück und Erfolg

ganz lieben dank für deine hilfe und die netten worte. werd
die sache mal angehen. lg

Hallo ayasha, den einzigen Rat den ich dir geben kann, ist du solltest dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und über diesen wird dann auch euch Recht eingefordert werden.

hexe1971