Hallo Ayasha
Du hast verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kannst du den Kindsvater um ausstehende Alimente betreiben. Falls der Vater Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhebt, kannst du (vorausgesetzt, du hast ein gerichtliches Urteil über die Unterhaltspflicht) beim Gericht die definitive Rechtsöffnung verlangen. D.h. das Gericht würde dann bestätigen, dass die Schuld des Vaters tatsächlich besteht und die Betreibung fortgesetzt (= vollstreckt) werden kann.
Du kannst aber auch beim Gericht direkt die sogenannte „Anweisung an den Schuldner“ beantragen, d.h. dass die Alimente direkt vom Arbeitgeber des Kindsvaters vom Lohn abgezogen und dir überwiesen werden.
Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es zudem die Möglichkeit, bei der Wohnsitzgemeinde Inkassohilfe und eine Bevorschussung zu beantragen. Ob du diese Möglichkeit auch ohne Schweizer Wohnsitz hast, müsstest du abklären (am besten bei der Wohnsitzgemeinde des Kindsvaters).
Im übrigen kann sich der Kindsvater bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht auch nach StGB 217 strafbar machen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a217.html).
Ausführlichere Informationen findest du z.B. hier:
Ich wünsche dir, dass du und deine Kids eure Ansprüche möglichst rasch durchsetzen könnt!
Herzliche Grüsse
Stefan
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…