alljährliche Steuererklärung für Mini-Erbe

Hallo,

Das Finanzamt Hagen fordert meine Freundin alljährlich (unter Androhung von Bußgeldern) auf, eine „Gesonderte und einheitliche Feststelling der Einkünfte“ für ein fünf Jahe zurückliegendes Erbe von 2 mal 2500 DM abzugeben. Sie fungiert als „Empfangsbevollmächtigte der Erbengemeinschaft“.

Es gibt keine Einkünfte.

Wie kann man das Finanzamt bewegen, diesen Vorgang wieder einzustellen ? (Briefe schreiben und persönlich hingehen hat nicht funktioniert)

Grüße Ralf

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Forderung des Finanzamts besteht zurecht.

Ich vermute mal, daß Deine Freundin das jüngste Mitglied der Erbengemeinschaft ist; die Finanzbehörden picken sich nach meinen Beobachtungen immer den Jüngsten der Erben als Zustellungsbevollmächtigten heraus.

Tip
(Vorrede) Ungeteilte Erbengemeinschaften sind ein riesengroßes Rechtsanwälte-ABM.
(Hauptrede) Du mußt Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, § 2042 I BGB.
(Nachrede) Das ist gerade bei Mini-Erbschaften so arbeitsaufwendig, daß Du schwerlich einen Anwalt finden wirst, der das ohne Honorarvereinbarung macht.

Django