Das Finanzamt Hagen fordert meine Freundin alljährlich (unter Androhung von Bußgeldern) auf, eine „Gesonderte und einheitliche Feststelling der Einkünfte“ für ein fünf Jahe zurückliegendes Erbe von 2 mal 2500 DM abzugeben. Sie fungiert als „Empfangsbevollmächtigte der Erbengemeinschaft“.
Es gibt keine Einkünfte.
Wie kann man das Finanzamt bewegen, diesen Vorgang wieder einzustellen ? (Briefe schreiben und persönlich hingehen hat nicht funktioniert)
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Forderung des Finanzamts besteht zurecht.
Ich vermute mal, daß Deine Freundin das jüngste Mitglied der Erbengemeinschaft ist; die Finanzbehörden picken sich nach meinen Beobachtungen immer den Jüngsten der Erben als Zustellungsbevollmächtigten heraus.
Tip
(Vorrede) Ungeteilte Erbengemeinschaften sind ein riesengroßes Rechtsanwälte-ABM.
(Hauptrede) Du mußt Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, § 2042 I BGB.
(Nachrede) Das ist gerade bei Mini-Erbschaften so arbeitsaufwendig, daß Du schwerlich einen Anwalt finden wirst, der das ohne Honorarvereinbarung macht.