Allokationsfunktion

Hallo,

ich habe eine Aufgabe in der man die Rechtfertigungsgründe für allokationspolitisch notwendige staatliche Aktivitäten bei Vorliegen einer Marktbeeinträchtigung beschreiben und eine Möglichkeit des Staatseingriffs nennen soll. Ich weiß nicht genau, was mit den Rechtfertigungsgründen gemeint ist. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Ich dachte als Rechtfertigungsgründe an externe Effekte, öffentliche Güter, Unteilbarkeiten, unvollständige Informationen und natürliche Monopole. Sind das denn bereits die Rechtfertigungsgründe des staatlichen Eingreifens oder nur die Ursachen für das Marktversagen?!

Wisst ihr vielleicht auch noch Möglichkeiten des Staatseingriffs? Bei externen Effekten wüsste ich Steuern, Auflagen, Subventionen,… Habt ihr vielleicht noch weitere Ideen?
Danke. Franziska

Hallo,

Ich dachte als Rechtfertigungsgründe an externe Effekte,
öffentliche Güter, Unteilbarkeiten, unvollständige
Informationen und natürliche Monopole. Sind das denn bereits
die Rechtfertigungsgründe des staatlichen Eingreifens oder nur
die Ursachen für das Marktversagen?!

Wie Rechtfertigungsgründe „öffentliche Güter“? Was rechtfertigen Sie denn?

Wisst ihr vielleicht auch noch Möglichkeiten des
Staatseingriffs? Bei externen Effekten wüsste ich Steuern,
Auflagen, Subventionen,… Habt ihr vielleicht noch weitere
Ideen?

Monopole z.B.:

Entstehen z.B.:

  • Auschließliche Kontrolle über 1 Inputfaktor
  • Kartelle
  • aus technologischen Gründen (wie langfristig fallende Durchnittskosten)

Der Staat kann z.B.:

  • Verstaatlichen (hat wohl nicht immer so geklappt :wink:)
  • Regulierung
  • Marktzutritthemmnisse abbauen
  • Wettbewerbspolitik

Hoffe konnte ein wenig helfen.

Hallo,

Ich dachte als Rechtfertigungsgründe an externe Effekte,
öffentliche Güter, Unteilbarkeiten, unvollständige
Informationen und natürliche Monopole. Sind das denn bereits
die Rechtfertigungsgründe des staatlichen Eingreifens oder nur
die Ursachen für das Marktversagen?!

Wie Rechtfertigungsgründe „öffentliche Güter“? Was
rechtfertigen Sie denn?

Bei öffentlichen Gütern ist eine marktmäßige Verwertung ja nicht möglich, da niemand von ihnen ausgeschlossen werden kann, womit ein privates Angebot nicht möglich bzw. nicht effizient wäre. Daher rechtfertigt die Existenz von öffentlichen Gütern eine gemeinschaftliche Finanzierung des Gutes und somit eine Zwangsfinanzierung seitens des Staates in Form von Steuern.

Bei öffentlichen Gütern ist eine marktmäßige Verwertung ja
nicht möglich, da niemand von ihnen ausgeschlossen werden
kann, womit ein privates Angebot nicht möglich bzw. nicht
effizient wäre. Daher rechtfertigt die Existenz von
öffentlichen Gütern eine gemeinschaftliche Finanzierung des
Gutes und somit eine Zwangsfinanzierung seitens des Staates in
Form von Steuern.

Vielleicht noch „reines öffentliches Gut“ - schönes Beispiel ist die Landesverteidigung.

Viel Glück bei der Prüfung :wink: wünscht dir JCK