Allround Rechtsschutz: R....... Aktion - bekannt?

Hallo,

ich suche für mich und meine Partnerin eine Rechtsschutzversicherung (ursprünglich eine Fahrerrechtsschutzversicherung).
Mein Versicherungsvertreter hat mich auf die Aktion „Rechtsschutz für alle“ aufmerksam gemacht.
An und für sich klingt das erstmal sehr interessant, da für mich als Leihen das meiste erschlagen ist was mir so einfällt.
Seht ihr irgendwelche Knackpunkte/gravierende Nachteile?
Das einzige was mich momentan noch stutzig macht ist folgender Satz:
„Das Angebot gilt für Nichtselbstständige sowie für gewerblich, freiberuflich oder sonstige selbstständig Tätige mit einem Gesamtumsatz von bis zu 50.000 € - bezogen auf das letzte Kalenderjahr.“
Mein Bruttoeinkommen liegt minimal über den 50k€ - und wenn das Einkommen meiner Freundin noch dazugenommen wird liegen wir deutlich drüber. (Beides Angestellte)
Laut meinem Versicherungsvertreter aber egal, da wir beide in Angestellte sind (Angestellt = Nichtselbständige Abeit dachte ich bisher)!?

Hoffe war nichtz zu verwirrend…
Für Antworten oder Tipps wäre ich sehr dankbar!

Gruß und Danke

MOD: Firmenname und Link entfernt

Hallo,
so wie ich diese Klausel verstehe, gilt das Angebot für alle Nichtselbständige/Angestellte generell, egal welches Einkommen, und für Selbständige, die bis zu 50.000 Euro mit ihrem Geschäft verdienen.

Also da ihr Angestellte seid, sollte das Angebot für euch gelten.

Wie gesagt, dass ist nur wie ich das verstehe…

LG

Hallo,

das mit dem Einkommen bezieht sich nur auf eine selbst. Tätigkeit. Was ihr als Angestellte verdient ist egal.

„Rechtsschutz für alle“ hat 250 Euro Selbstbeteiligung

Arbeitsrechtsschutz ist nicht mitversichert!!!

Die Prämie ist aber super.

Gruß
tycoon

Hallo,

wie eine Vorrednerin schon ausführte ist der - heutzutage nicht unwichtige - Berufsrechtsschutz nicht mitabgesichert. Nicht nur weil Arbeitsrechtsstreitigkeiten zunehmen, sondern auch weil in 1. Instanz Gewinner und Verlierer anteilig die Gerichtskosten zahlen müssen. Finde ich für Angestellte von großer Bedeutung. Ferner fragen Sie nach den Versicherungssummen, gute V. bieten unbegrenzte Summen an. SB ist in Ordnung.
Weitere Fragen:
Folgeereignistheorie?
Stichentscheid?

Beides sind positive Merkmale einer RS-V.

Und: Zu 99,- € schließen Sie einen 5-Jahresvertrag ab. 1-Jahres-Vertrag kostet 5% mehr und lässt Sie flexibel.

MfG

saitenzauber

Guten Tag,

danke für die Tips! Was ich bis jetzt rausgefunden habe:
Die Folgeereignistheorie ist der Kausaltheorie vorzuziehen.
Bei dem zweiten Stichentscheid bin ich mir nicht ganz sicher - ich nehme an dass es sich auch um das „bessere“ handelt - ganz verstanden habe ich das nicht.
Müssen die beiden Punkte in dem entsprechenden Vertrag aufgeführt sein?

Gruß und Danke für eure Hilfe!

Bei dem zweiten Stichentscheid bin ich mir nicht ganz sicher -
ich nehme an dass es sich auch um das „bessere“ handelt - ganz
verstanden habe ich das nicht.

Kurz gesagt folgt der Versicherer der Argumentation DEINES Anwaltes, bei der Einschätzung, ob ein Rechtsstreit für den Du Rechtsschutz beantragst Aussicht auf Erfolg hat. Das ist natürlich besser, als wenn die Versicherung das letzte Wort hat.

Müssen die beiden Punkte in dem entsprechenden Vertrag
aufgeführt sein?

Besser ist das, aber die Versicherung ist dazu nicht verpflichtet.
Viel Erfolg!

Saitenzauber