darf ein 15-jähriger kleinere Dienstleistungsaufträge (z.B. von my-hammer) (keine körperliche Arbeit) so ohne weiteres ausführen oder muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden.
Wie sieht’s aus mit max. Einkommen, Steuern, Versicherungen.
Würde das Alter ein Hindernis darstellen?
Da bis jetzt noch keiner geantwortet hat, hier eine kurzer Hinweis von mir.
Mir dem Einverständnis der Eltern, können diese für dich wohl ein Gewerbe anmelden. Über den genauen Wortlaut oder der Regelung "wer, wie, was, wann, oder wo anmelden musst, kann ich aber nichts sagen.
Schau´mal im Archiv „Existenzgründung“ von WerWeissWas. Dort wurde eine ähnlich Frage schon mal gestellt und auch beantwortet.
Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes ist auch zwingend
notwendig.
Ich glaube, du hast Recht. Zumindest glaube ich mich an solches zu erinnern.
Aber mit 15?
Ich schätz mal, das die Genehmigung davon abhängig ist, was der junge Mann denn machen möchte. Alles darf er sicherlich nicht ausführen.
Für die erste Schritte kann er im Archiv forschen und bei Behörden nachfragen.
Ich schätz mal, das die Genehmigung davon abhängig ist, was
der junge Mann denn machen möchte.
Primär hängt es von folgendem ab:
Auszug aus obiger pdf: Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht
nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der
Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der
Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige
davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen
einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden
bereiten können.