Als ALG2-Empfänger privates Darlehen für Wohnungs-Tilgung empfangen - erlaubt ?

Ist es einem ALG2-Empfänger (also Hartz 4) gestattet ein privates Darlehen zu erhalten um damit die Tilgung seiner Eigentumswohnung weiterzuzahlen ? Oder wird das Darlehen als Einkommen gerechnet und mit dem ALG2-Bezug verrechnet ?

Das wird selbst dann zumindest Diskussionen bzw. Probleme geben, wenn das private Darlehen eine „Zweckbindung“ aufweist und dem Wertezuwachs an Vermögen ein gleicher Zuwachs an Schulden gegenübersteht.

Auf jeden Fall sollte ein offizieller schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlosen werden, um schon an dieser Stelle etwaigen Begehrlichkeiten des JC entgegenzuwirken.

Von vorneherein unproblematisch ist es, wenn der Darlehensgeber direkt in die Tilgung einsteigt und das Geld nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes des Alg2’lers zur Verfügung steht.