Hallo zusammen,
Ich hab mal eine Frage. Eine Freundin von mit arbeitet in einer Tankstelle und ich hab das Gefühl, sie wird da richtig über den Tisch gezogen. Sie hat mir erzählt, sie muss dafür bezahlen, wenn ein Kunde einfach ohne zu bezahlen tankt. Auch musste sie zur Hälfte eine Prepaid Pokerkarte bezahlen, da der Kunde nicht genug Geld dabei hatte, das Drucken der Karte (das hatte sie schon getan) jedoch eigentlich zum Kauf verpflichtet. Kann das sein? Ich bin der Meinung sie darf dafür gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sind solche Firmen nicht gegen derartige Vorfälle versichert? Hat zufällig jemand von euch nen Paragraphen im Kopf, wo das festgehalten ist, wenns sowas überhaupt gibt? Vielen Dank schonmal
Hallo, fast alle Konzerne erstatten dem Pächter das Geld, falls es einen „Wegfahrer“ gibt. Ich würde den Bezirksleiter mal einfach allgemein ansprechen. Aus Deiner Frage sehe ich nicht, ob es eine Tankstelle ist die zu einem Konzern gehört. Außerdem gibt es evtl. Kameraüberwachung und man erstellt eine Anzeige. Primär ist der „Wegfahrer“ zur Zahlung verpflichtet und dieser muß ermittelt werden und er ist zur Zahlung verpflichtet, nicht die Angestellten. Mit den Prepaid karten muß man den Service des Anbieters anrufen und die Transaktion stornieren. Ich glaube Paragrafe sind erstmal nicht nötig. Grüße EX Aral Pächter
Die Gegenfrage(n) lautet(en): was ist das für eine Tankstelle? Markentankstelle oder Freie?? Was steht denn im, falls vorhandenen, Arbeitsvertrag? Kein Arbeitsvertrag=keine Haftung.
Eine Haftung der Mitarbeiter ist erst bei grob fahrlässiger Handlung zulässig. Wenn ein Kunde sein Fahrzeug betankt und anschließend ohne zu bezahlen wegfährt, kann es kein Verschulden der Angestellten sein. Das gilt natürlich auch für die Pokerkarte.
Mein Rat: sofort zum Anwalt und dem „Arbeitgeber“ seine Grenzen aufzeigen lassen. Das Risiko, den „Arbeitsplatz“ zu verlieren, würde ich auch noch eingehen.
Nochmals: eine Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und dem die Sachlage schildern. Der Anwalt kann auch Prozeßkostenbeihilfe bei Gericht beantragen, falls keine Rechtschutzversicherung besteht.
Hallo,
klingt total ungesetzlich.
Würde aber mal einen Anwalt fragen. Online gibt es oft für wenig Geld eine gute Antwort. Ansonsten hat sie vielleicht eine Rechtsschutzversicherung? Dann bekommt sie auch ne kostenlose Beratung. Alternativ: Mal bei der Gewerkschaft nachfragen.
LG
S.
das ist leider überhaupt nicht mein Wissensgebiet, insofern kann ich die Frage nicht beantworten. Meiner Meinung nach ist die Antwort auf die Frage aber auch weniger im Arbeitsrecht, als eher im Haftungsrecht zu suchen.
Gruß
, Tankstelle, 5.5.83 (NJW 1983, 2827)
§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer Selbstbedienzapfsäule ohne die Absicht zu zahlen liegt in der Regel Betrug vor (äußeres Erscheinungsbild)
Köln, Tanken ohne Bezahlung, 22.1.02 (NJW 2002, 1059)
§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug: bei Bedienung einer Selbstbedienzapfsäule ohne die Absicht zu zahlen liegt in der Regel Betrug vor, jedoch nur versuchter Betrug, wenn das Tankstellenpersonal den Vorgang nicht wahrgenommen hat (der Täter jedoch damit rechnete), hier: keine Strafmilderung nach §§ 23 II, 49 I StGB
AW: Wer haftet für „Diebstahl“ in der Tankstelle? (Schuguck, 20. Februar 2007, 14:31)
Also ich persönlich kann mir nur sehr schwer vorstellen das es rechtlich gedeckt wäre wenn Du die 20 € zahlen musst. Es sei denn es wäre vorsätzlich oder zumindes grob fahrlässig.
In meinem Rechtsverständnis kann nur jemand zur Verantwortung gezogen werden der für den Schaden verantwortlich ist. Wenn es Dir nach objektiven Gesichtspunkten unmöglich war den Diebstahl zu verhindern (Dich vor die Zapfsäule zu stellen und aufzupassen hätte Deine anderen Pflichten verletzt), fehlt mir die Rechtsgrundlage wonach Du das zahlen solltest.
IMO fällt das unter „Unternehmerisches Risiko“. Stellt Euch mal vor was z.B. in einen grossen Kaufhaus alles geklaut wird. Wird nach der Inventur der Fehlbetrag durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt und dann abgezogen? Oder nach einem Bankraub muss die Kassierin den Schaden ersetzen…?
Also ich denke das ist nicht zulässig.
Hallo shoeswithspots,
bei einem Benzindie3nstahl braucht der Angestellt nicht zu zahlen, denn der Verkauf erfolgt als Agenturware und auf Rechnung des Lieferanten. Der Tankstellenpächter bekommt i.d.R. den Wegfahrer erstatte. Er muß nur Anzeige bei der Polizei erstatten und dann geht es seinen rechtlichen Weg. Das einzige wenn gezahlt werden muß, ist wenn der Pächter seinem Angestellten nachweisen kann, dass er gemeinsame Sache mit dem Dieb macht. Das ist aber sicher klar.
Mit der Karte ist es etwas anders, dabei handelt es sich um Einzelvereinbarungen mit dem Mitarbeiter. Da solltet ihr ein klärendes Gespräch mit dem Chef führen. Normal sollte der Chef vorab bei den Prepaid Karten den Mitarbeiter informieren, dass er erst druckt wenn Geld auf dem Tisch liegt. Da gibt es auch keine rechtliche Hilfe, denn wer ausgedruckt hat, hat b estätigt, dass das Geld vereinnahmt worden ist. Sorry das dieses sicher keine schöne Antwort ist.
Ihr bekommt das aber hin.
Viel Erfolg
Hallo Adam,
Also meine Freundin arbeitet an einer sehr bekannten Tankstelle, die mit der gelb- roten Muschel
Hallo Guenter Reinehr,
Sie arbeitet an einer Markentankstelle, eine sehr bekannte, gelbes Logo. Ich glaube sie hat einen Arbeitsvertrag in einem Nebensatz erwähnt, weiß aber leider nicht, was dort drinsteht.
Vielen Dank für die Hilfe
Danke für diese ausführliche Antwort, hat mir sehr geholfen
Hallo, also dieses Unternehmen erstattet dem Betreiber das Geld für „Wegfahrer“, es muss aber eine Anzeige vorliegen, auch wenn gegen unbekannt.
Hallo Adam,
Also meine Freundin arbeitet an einer sehr bekannten
Tankstelle, die mit der gelb- roten Muschel