angenommen Person A hatte eine eigene Firma A im Bereich Export / Import von Textilien (Deutschland Asien).
Die Firma A lief nicht sonderlich gut und Person A bekommt ein Jobangebot (über Beziehungen) als Vollzeit- Angestellter, in unbefristetem Vertrag, in einem kleinen Betrieb Firma Z. Dort ist er als Einkaufsleiter auch im Textilbereich Export/ Import tätig. Nun arbeitet er aber weiterhin auch parallel für seine eigene Firma A und stellt sogar Rechnungen von Firma A an Firma Z aus (Servicedienstleistungen), nebenbei führt er noch Telefonate für Firma A während der Arbeitszeit bei Firma Z und auch der Einkauf läuft eher so ein bisschen vermischt.
Der Geschäftsführer der Firmna Z bekommt davon nichts mit, da er sowieso meistens in Asien unterwegs ist und ausserdem sich weder um die Buchhaltung noch um den Einkauf kümmert (macht alles Person A) und außerdem vertraut er Person A voll und ganz (Generalvollmacht).
Mir stellt sich in meinem Unterbewusstsein die Frage, ob das alles so legal ist? Ist es rechtens als Vollzeit- Angestellter weiterhin für seine private Firma A Einnahmen zu generieren und zwar mit Hilfe der Firma Z bei der man angestellt ist?
Irgendwie scheint mir die Sachlage undurchsichtig.
Solange Firma Z damit einverstanden ist (was ich mir schriftlich bestätigen lasse würde) und gegenüber dem Finanzamt alles sauber lauft ist alles machbar und rechtlich völlig unbedenklich.
Ähm - diese „Servicedienstleistungen“ sind nicht zufällig Dinge, die er als Angestellter eh für sein Gehlat erledigen müsste?
Spätestens das würde ich abmahnen - und tatsächlich nicht mehr als einmal.
Grundsätzlich ist hier ohne Kläger im Zweifel alles „legal“ - nur die zivilrechtliche Geschichte (es hängt potenziell eine außerordentliche Kündigung wegen Vertrauensbruch in der Luft) ist eine Andere.
Deshalb ist der Hinweis von @anon28825014 mit der schriftlichen Bestätigung ganz sicher nicht die schlechteste Idee.
Danke für deinen Antwort.
Sagen wir mal so, der GF und PersonA kommen beide aus dem selben asiatischen Land, sogar aus der selben Stadt … alle anderen Mitarbeiter sind Deutsche. Insofern ist es wohl das beste, wenn die Deutschen sich nicht einmischen. Mir war nur die rechtliche Frage wichtig. Danke trotzdem.
Immer gilt, dass man dem Arbeitgeber die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat, welche vertraglich vereinbart ist.
Ebenso gilt grundsätzlich (also ohne fehlende Regelung), dass man dem Arbeitgeber Nebentätigkeiten ohne vertragliche Regelung nicht melden muss, es sei denn, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers (Verstöße gegen das ArbZG fallen hier schon einmal direkt raus) sind bedroht.
Leute, hier geht es doch immer noch um Wissen, oder?
Das bereitet mir aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ziemlich Kopfschmerzen. Ein Rentenpfrüfer könnte da auf ganz komische Gedanken kommen. Siehe hier. Hier sitzt der AG übrigens mit im Boot und spätestens dann gibt es richtig Theater.
Wenn es so einfach wäre, würden alle AG ihre Mitarbeiter auf Minijobbasis einstellen und den Rest über Rechnungen zu machen.
Ein Arbeitsvertrag lässt sich auch ohne schriftlichen Vertrag schließen. Schriftlich fixierte dürften sehr häufig Nebentätigkeitsklauseln enthalten. Darauf deutet auch dieser Mustervertrag der IHK hin.
Nein, Ganz so ist es nicht.
Erstens, weiss der AG nicht, dass der AN seinen „Nebengeschäfte“ über seine eigene Firma macht, denn er weiss nicht, dass Firma A von dem er die Service Rechnung erhielt die Firma von PersonA ist …
Selbst wenn Firma Z es wüsste, kennt der GF der Firma Z die Rechnung nicht, denn auch Einkauf und Buchhaltung wird ausschließlich von Person A für die Firma Z getätigt.
Eigentlich ist es so, dass Person A sowohl das Festgehalt (sowie Bonus) als auch den Gewinn für seine Firma A „einstreicht“.
Person A ist offiziell fest angestellt, von einer Nebentätigkeit über seine eigene GmbH ist offiziell keine Rede. Dies wird mehr oder weniger heimlich von Person A gemacht.
(Vielleicht ist dem GF der Firma Z sogar das Eine oder Andere bekannt, irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass FirmaZ gar keinen Schimmer hat, da der GF von Firma Z ein guter Freund von Person A ist. Ich denke aber Person A nutzt seinen Position und das Vertrauen von FirmaZ aus.)
Du hast eine größeres Leseverständnisproblem, oder?
Wo genau habe ich etwas von schriftlicher Formerfordernis geschrieben.
Nun, du warst es, der den Unfug schrieb, dass es grundsätzlich der Fall sei.
Da bleibt nicht viel Interpretationsspielraum
Dass du allerdings in zwei aufeinanderfolgen Sätzen zunächst schreibst, dass es keine Schritformpflicht gibt und direkt dahinter deine Grundsätzlichkeit mit einem Mustervertrag belegen möchtest, ist schon ausgesprochen niedlich.
Das interessiert den Prüfer so was von überhaupt nicht. Der AG sitzt definitiv mit im Boot. Übrigens kommen die Prüfer regelmäßig wie ein Uhrwerk alle 4 Jahre.
Data
Möchte noch kurz etwas zum moralischen Aspekt sagen. Wenn man solche Mitarbeiter hat, braucht man keine Feinde mehr. So, wie es sich mir darstellt, bescheißt der Mitarbeiter seinen AG auf der ganzen Linie und holt sich, was er bekommen kann. Natürlich ist der AG auch selber mit Schuld, wenn er seine Mitarbeiter nicht überprüft. Aber gerade in der Buchhaltung sollte man mit loyalen, verschwiegenen und vertrauenswürdigen Mitarbeitern rechnen können. Ich bin selber Buchhalterin und schäme mich gerade fremd.
btw, musst dich nicht fremdschämen.
Der jenige ist kein Buchhalter, er macht nur die Überweisungen und zahlt die Rechnungen.
Letzendlich werden alle Rechnungen und Kontoauszug an den Steuerberater geschickt.