Hallo, wie in der Überschrift wollt ich mal wissen ob ich als Azubi ein recht auf einen Wohnungsersteinrichtungszuschuss habe. Kurz zu meiner Situation.
Ich bin 24 Jahre alt und wohne seit zweieinhalb Jahren in dieser Wohnung (1Zimmer Appartment). Die bisherige Einrichtung gehört den Eltern meiner Exfreundin und ich will endlich abschliessen mit ihr.
Wenn ich ihren Eltern nun die Möbel zurückgebe, hab ich dann das Recht diesen Zuschuss zu beantragen und vorallem an wen muss ich mich wenden?
Danke
Protois
Hallo Protois wenn Du unter 359 € Ausbildungvergütung hast kannst Du die Erstausstattung beim Job-Center beantragen.Hast Du jedoch über 359 € Lehrlingsgeld ist ein Antrag zwecklos.
Hoffe konnte helfen
lg Diana
Hallo Protois,
leider, leider kann ich dir gar nicht weiterhelfen. Die Frage ist wohl irrtümlich bei mir gelandet.
Soweit ich sehe, musst du die Frage an jemanden stellen, der sich mit dem Sozialgesetzbuch II bestens auskennt.
Zur ersten Information rate ich dir, zu folgender Seite zu gehen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/erst…
Viel Erfolg und viele Grüße
Jens
Hallo,
Ich habe da leider nicht sooo viel Ahnung von. Ich weiß, dass das Arbeitsamt teilweise Umzüge finanziert, wenn z.B. ein Umzug notwenidg ist, da die Arbeitsstelle zu weit vom Wohnort entfernt ist. Als Azubi sehe ich da eher schwarz. Da hätte ich auch keine Ahnung an wen du dich wenden solltest. Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe beziehst, versuch es mal bei deinem zustaändigen Sachbearbeiter.
Gruß, Alina
und viel Erfolg!
Hallo Protois
Leider bin ich auf dem Gebiet nicht so kundig, dass ich dir da groß weiterhelfen kann.
Ich hab trotzdem mal etwas gegoogelt und fand diesen Link recht vielversprechend.
http://www.sozialleistungen.info
Hier findest du alles Wissenswerte über die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden. Falls dann noch Fragen bestehen, findest du in dem angeschlossenen Forum sicher schnelle und fachkundige Hilfe.
Grundsätzlich scheint wohl zu gelten, dass du bei dem Amt, das deine sonstigen Sozialleistungen zahlt (z.B. Zuschuss zur Ausbildung vom ARGE) auch nach den Vorschriften des entsprechenden Gesetzes prüft, ob und in welcher Höhe dir diese Leistungen zustehen.
Dazu soll wohl zunächst mal eine Aufstellung zu machen sein, welche Gegenstände du für die Erstausstattung benötigst. Danach prüfen die und teilen dir mit, welche Teile sie bezuschussen, für welche Teile du einen „Gutschein“ bekommst, wo du dich nach günstigen Einrichtungsgegenständen umsehen kannst und auf welche Teile du wohl verzichten musst.
Danach hast du die Möglichkeit, Einspruch gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen oder den Bescheid zumindest erst mal rechtlich überprüfen zu lassen (Prozesskostenbeihilfe).
Ich wünsch dir viel Erfolg
Peter
Hallo Protois
Leider bin ich auf dem Gebiet nicht so kundig, dass ich dir da groß weiterhelfen kann.
Ich hab trotzdem mal etwas gegoogelt und fand diesen Link recht vielversprechend.
http://www.sozialleistungen.info
Hier findest du alles Wissenswerte über die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden. Falls dann noch Fragen bestehen, findest du in dem angeschlossenen Forum sicher schnelle und fachkundige Hilfe.
Grundsätzlich scheint wohl zu gelten, dass du bei dem Amt, das deine sonstigen Sozialleistungen zahlt (z.B. Zuschuss zur Ausbildung vom ARGE) auch nach den Vorschriften des entsprechenden Gesetzes prüft, ob und in welcher Höhe dir diese Leistungen zustehen.
Dazu soll wohl zunächst mal eine Aufstellung zu machen sein, welche Gegenstände du für die Erstausstattung benötigst. Danach prüfen die und teilen dir mit, welche Teile sie bezuschussen, für welche Teile du einen „Gutschein“ bekommst, wo du dich nach günstigen Einrichtungsgegenständen umsehen kannst und auf welche Teile du wohl verzichten musst.
Danach hast du die Möglichkeit, Einspruch gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen oder den Bescheid zumindest erst mal rechtlich überprüfen zu lassen (Prozesskostenbeihilfe).
Ich wünsch dir viel Erfolg
Peter
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Hallo
erstmal danke dass ich dein experte sein darf ;o)
ich hoffe ich kann dir weiterhelfen
was die sache erheblich erschwert ist, dass du schon länger in der wohnung wohnst. es könnte also schwierig sein das durchzusetzten.
generell kann jeder der bedürftig ist auch seine erste wohnungseinrichtung finanziert bekommen.
du sagst alle möbel stammen von deiner exfreundin, ich geh davon aus dass sie inzwischen ausgezogen ist
es wäre auc zu überlegen die wohnung zu wechseln, bist ja nun allein, damit könnte die genehmigung auch wieder leichter werden.
zuständig ist für sowas jedenfalls deine arge. die meisten leute sind dort eigentlich recht freundlichen und wollen helfen. also geh einfach mal vorbei und erkläre die situation, da wird man dir auch helfen den antrag auszufüllen.
wie sowas genau läuft kann ich dir leider nicht sagen, hab ich selbst noch nie gemacht.
aber du musst aufführen was du schon an einrichtung hast, eventuell auch aus dem ehemaligen kinderzimmer, wieviel vermögen du besitzt und wie hoch dein einkommen ist. da du schon länger nicht mehr bei den eltern wohnst könnten die eventuell ausgeklammert werden aus der berechnung.
dann steht dir auf jedenfall zu:
ein schlafzimmer mit bett und kleiderschrank
ein fernsehgerät und eine schrankwand
eine küche mit geräten (im baumarkt gibts oft günstige, meine erste war auch so eine, komplett mit herd und kühlschrank)
und dann natürlich tisch und stühle
ich denk das wärs erstmal
also am montag direkt bei der arge anrufen und termin vereinbaren, dann helfen die dir weiter
und selbst wenn du kein geld für wohnungseinrichtung bekommst können die dir sagen wie du sonst gefördert werden kannst
hoffe ich konnte helfen, würde mich über ne rückmeldung freuen
und falls noch fragen auftauchen meld dich einfach
lg die schlumpf
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Aber häufig
gibt es Möbel auch zu verschenken. Guck doch mal in die
örtlichen Zeitungen
Gruß unwissen
Hallo, wie in der Überschrift wollt ich mal wissen ob
ich als
Azubi ein recht auf einen
Wohnungsersteinrichtungszuschuss
habe. Kurz zu meiner Situation.
Ich bin 24 Jahre alt und wohne seit zweieinhalb Jahren
in
dieser Wohnung (1Zimmer Appartment). Die bisherige
Einrichtung
gehört den Eltern meiner Exfreundin und ich will
endlich
abschliessen mit ihr.
Wenn ich ihren Eltern nun die Möbel zurückgebe, hab
ich dann
das Recht diesen Zuschuss zu beantragen und vorallem
an wen
muss ich mich wenden?
Danke
Protois
Hallo schlümpfchen, danke für die Antwort.
Genauermaßen hat Sie nie bei mir gewohnt.
Ich bin wegen ihr UND meiner Ausbildung nach Bayern gezogen und hab vorerst (mit ihr) bei ihren Eltern gewohnt und hab dann das super günstige 1zimmer apartment gefunden und Ihre Eltern haben mir dann die (alte) einrichtung geliehen. Da es nun schon länger aus ist und Sie mich immer wieder anstresst möchte ich das nun endgültig beenden.
Ich werde am Mittwoch aber mal zur Arge gehen wie du meintest und einfach mal fragen.
Aufjedenfall vielen Dank für die Antwort 
Hallo unwissen, vielen Dank für den Hinweis. Werde am Mittwoch erstmal zur Arge gehen und fragen ob das geht das die mir was bezuschussen. Andernfalls werd ich mal die Örtliche Diakoniestelle aufsuchen da man dort sehr sehr Preiswert gebrauchte möbel kaufen kann. Lediglich das Bett werde ich mir neu kaufen da ich mich mit dem Gedanken in einem gebrauchten Bett zu schlafen nicht anfreunden kann.
Aber danke vielmals für die Antwort und den Denkanstoß 
Hallo Protois,
ihnen steht unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Beraufsausbildungsbeihilfe zu. Näheres können Sie unter
www.arbeitsagentur.de/…/Berufsausbildungsbeihilfe-…
im Internet abrufen.
Googlen hilft hier immer.
MfG
allboysz
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hallo protois,
zu deiner frage kann ich dir leider keine auskunft geben, da ich selbst in fragen des sozialamtes, bafög etc.nich bewandert bin.
lieben gruß kleinchen42