Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe mich auf eine Stelle beworben, die mit TVöD 9 bewertet ist. Ich bin aber Beamtin und müsste diesen Status also aufgeben, denn die Stelle wird auf keinen Fall mit einem Beamten besetzt. Kann ich dann meine Stufe innerhalb E9 verhandeln, denn ich möchte ja nicht weniger netto haben, als ich jetzt habe. Adäquat wäre E9 Stufe 5. Kann ich das im Rahmen des Arbeitsvertrags verhandeln oder gibt es da gar keine Möglichkeit, denn wenn die mich möchten, muss es ja irgendwie die Möglichkeit geben, ansonsten wäre das ja gar nicht reizvoll.
Hat jemand in dem Bereich Erfahrung? Oder kennt sich jemand gut mit diesem Tarifvertrag aus und hat einen Tip, wie ich an die Sache rangehen könnte???
Vielen Dank!
Hallo Ilora,
leider weiß ich hierüber nicht genau Bescheid. Wende Dich doch am Besten an Deinen Personalrat oder Deine Gewerkschaft (Ver.di). Die kennen sich mit dem Thema aus.
Meines Wissens hängt die Stufe im Eingruppierungssystem des TVÖD aber von der ausgeübten Tätigkeit ab. Insofern wäre da nicht viel Spielraum für Verhandlungen.
Im übrigen würde ich mir gut überlegen ob ich den Beamtenstaus so einfach aufgeben will. Er hat doch gewisse Vorteile. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich als Beamter von seinem Dienstherren ohne Bezüge beurlauben zu lassen und bei demselben Dienstherren ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Dies hätte den Vorteil, dass man, meines Wissens, keine Sozialbezüge zahlen muss.
Hoffe ich konnte Dir doch ein bisschen helfen.
Charlie80
Hallo,
ich denke grundsätzlich ist die Sachlage klar. Eine Vorweggewährung von Stufen im Bereich des TVöD liegt ja grds. im Ermessen des AG. Daher müsstest du dich halt gut verkaufen bzw. mit deinem neuen AG verhandeln, evtl. reicht ein Angebot ja das du dich zunächst mit der Stufe 4 begnügst aber die Stufe 5 schon nach nur einem Jahr Einarbeitungszeit erreichst und anschließend die Stufenlaufzeit wieder normal weiter geht. Was anderes gibts da wohl nicht zu diskutieren.
Gruß
Hallo Ilora,
auch wenn das Beamtendasein nicht gerade das schönste ist, einen Beamtenstatus derzeit aufzugeben bedeutet meiner Meinung nach schon viel Mut. Da muß schon viel geboten werden. Grundsätzlich gibt es auch für Angestellte sowie für VB ein relativ unverschiebbares Gehaltsschema. Wenn der Arbeitgeber Vorschriften wie oben erwähnt macht, so wird dies seinen Grund haben und um so vorsichtiger würde ich sein. Das Nettogehalt kann man sich ungefähr ausrechnen und entscheiden ob es sich dann noch auszahlt, netto müßte um einiges mehr herauskommen! Zurück in den Beamtenstand wird´s wohl nicht mehr spielen.
Hi, kann selber nicht helfen, weil ÖSI aus Wien
Tipp: Gewerkschaftsvertrauensmann suchen + fragen !
Liebe Grüße aus Wien
„wenn die mich möchten, muss es ja irgendwie die Möglichkeit geben“ - das ist der Punkt. In gewissem Rahmen geht es sicher - v. a., indem man „einschlägige“ Berufserfahrung nachweist, mit der man bereits eine entsprechende Einstufung beim neuen Arbeitgeber erreicht hätte (also nicht unbedingt auf Heller und Pfennig dasselbe wie die Besoldung, sondern was du bekämst, wenn du immer schon da als Angestellte gearbeitet hättest). Ich selbst habe denselben Beruf erst befristet ausgeübt und da Stufe 3 erreicht, und jetzt habe ich eine unbefristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber - auf Antrag durfte ich meine Stufe behalten (nach paar Monaten rückwirkend). Das geht sicher auch analog bei Ex-Beamten. Problematisch wär’s nur, wenn die Berufserfahrung nicht als einschlägig anerkannt würde - wenn du z. B. bisher in der Katalogisierung gearbeitet hättest und nun Projektmanagement machen würdest.
Hallo,
die Stufenzuordnung ist im TV-L in § 16 geregelt.
Eigentlich wird Berufserfahrung „aus einem Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber“ angerechnet, ansonsten erfolgt nur eine Einstellung in Stufe 2. Es gibt sonst auch die theoretische Möglichkeit „vorweg“ ein höheres Entgelt um bis zu zwei Stufen zu vereinbaren. Oft wird diese Möglichkeit nur jedoch bei Beschäftigten mit ganz besonderen Fähigkeiten (oder Professoren etc.) verwendet.
Ich würde von vorherein der Personalstelle sagen, dass es nur für Stufe 5 für Sie attraktiv ist und dies die Verhandlungsbasis sein müsste.
Ich würde einen Beamtenposten nicht aufgeben, sondern auf eine Umsetzung bestehen. Näheres kann der Personalrat beantworten. Eine Gehaltseinstufung kann nur durch den dortigen Tarifvertrag geregelt werden, wenn es einen solchen gibt.
Hallo,
kommt drauf an, was für eine Laufbahn du zurzeit hast. Mittlerer oder gehobener Dienst?
MfG
Angelsfear
Hallo,
es kommt sehr auf die Gemeinde, die Stelle und die Fallgruppe an, in der Du Dich befindest. Grundsätzlich sollen die TVÖD-Stufe und die Beamtenbesoldungsgruppe identisch sein, A9 also E9 entsprechen. Das ist aber zunehmend in größeren Städten nicht mehr der Fall. Im gehobenen Verwaltungsdienst entspricht eine Stellenbewertung A10 zB eher E9. Ich kann aus Deiner Email nicht entnehmen, ob Deine A9 das Eingangsamt im normalen gehobenen Verwaltungsdienst ist.
Eine andere Frage stellt sich auch: Wenn es nicht der gleiche Dienstherr ist, muss der alte Dich in der RV nachversichern. Das wird sehr ungern gemacht, da sehr teuer. In der Regel läst man das Beamtenverhältnis ruhen. U.U. wäre es sinnvoll, danach zu fragen, ob man Dich abordnen o.ä. kann.
Ein offenes Gespräch mit den beiden Personalbehörden könnte da helfen.
Schönen Gruß vom
Schnabel
Ich bin im gehobenen Dienst, ich weiss auch, dass man das eigetlich nicht macht. Aber mein jetztiger Job ist ne Katastrophe und was bringen mir all diese Sicherheiten und Leistungen, wenn ich nur noch mies drauf bnin, abends heim komme und nur noch gefrustet bin. Leider bringt da reden beim BGM auch nicht viel…ich habe das leider nicht gewusst, aber auf dieser Stelle waren in den letzten 2 Jahren 4 Leute als Verwaltungsfachangestellte, die sind alle freiwllig gegangen, teilweise sogar in unbefristete Verträge, jetzt bin ich als Beamtin gekommen, aber ich halte das nicht mehr länger aus, ich will nur weg egal wie!
Hallo,
okay, das kann man nachvollziehen. Ist zwar unüblich, aber zumindest ist die EG 9 Stufe 5 die maximale Stufe für Leute im mittleren Dienst. Also als Beamtin im gehobeben Dienst kannst das schon mindestens erwarten.
Viel Glück.
MfG
Angelsfear
Die Einstufung im TVöD erfolgt nach Berufserfahrung. Für Stufe 5 müsste man rein rechnerisch also rd. 10 Jahre Berufserfahrung auf einer vergleichbaren Stelle haben. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass es da durchaus Verhandlungsspielraum gibt, wenn man die Richtige ist.
Viel Erfolg!