Als befreite Studentin trotzdem GEZ zahlen?

Guten Tag,
Ich bin Studentin und schon seit Beginn meines Studiums befreit von jeglichen Gebühren (Bafög). Wie jedes Jahr lasse ich mich auch wieder von den GEZ Gebühren befreien und schicke sowohl meine studienbescheinigung, den antrag auf befreiung und meine bafög bescheinigung zu. Dieses Jahr gab es eine Verzögerung mit meiner Bafög bescheinigung, da es Probleme mit meinem Nachweise gab. Ich habe die Bafög bescheinigung also noch nicht erhalten. Wie zuvor auch immer geklappt, habe ich eine Mail und einen Brief an die GEZ geschickt, dass ich meine Bescheinigung noch nicht erhalten habe und diese nachsenden werde, die anderen Dinge habe ich zugesandt. Nun wurde mir bestätigt, dass ich diese nachsenden kann, ICH ABER TROTZDEM DEN ZEITRAUM OHNE BESCHEINIGUNG BEZAHLEN SOLL 54 euro! Beim letzten Fall dieser Art wurden mir keine Gebühren auferlegt. Darf mir die GEZ obwohl ich befreit bin, meinen rückwirkenden Nachweis verweigern? Es steht explizit im Schreiben, dass ich trotz Befreiung zahlen muss. Und wieso dann erst dieses mal und nicht beim letzten Fall auch.
Ich brauche dringend Hilfe wie ich vorgehen kann/ darf!
Vielen Dank im Vorraus
Jennny

Hallo,
tut mir leid, keine Ahnung. Vieleicht einfach erstmal nicht zahlen und darauf ankommen lassen.

Hallo,

Sie mussten bei dem Antrag auf GEZ Befreiung aus dem Net runtergeladen, ankreuzen, daß Sie diese vorsorgliche Befreiung beantragen und die anderen Unterlagen nachreichen. Machen Sie das jetzt noch. Das müsste klappen. Es muss aber auf deren Antragsformular sein und nicht in normaler anderer Mail und Kopie von allem machen, was Sie hinschicken und für Studenten gibt es doch eine kostenlose Rechtsberatung immer, in Köln früher in der Mensa und bei Ihnen bestimmt auch beim Asta in der Nähe. Da gehen Sie hin, wenn es weiter Probleme gibt.