Hallo,
ich hatte mich (dummerweise) in meinem ersten Studium (eher Studiumsversuch, da nicht abgeschlossen) von der Versicherungspflicht befreien lassen, da ich privat familienversichert war. In meinem nächsten Studium war ich nun freiwillig in einer GK (BIG Gesundheit) versichert. Nun möchte ich noch einmal studieren (MA), kann aber finanziell die Beiträge für die freiwillige Versicherung kaum tragen. Ich habe seit dem letzten Abschluß (2009) gearbeitet und war gesetzlich versichert (selbe Versicherung). Ich habe nun die Möglicht neben dem Studium einen 400 Euro Job zu anzutreten, aber das wäre dann mein Haupteinkommen. (Eventuell könnten es auch 401 Euro werden - also mit Rente etc., falls das für die Antwort eine Rolle spielt)
Besteht die Möglichkeit, mich weiter gesetzlich versichern zu lassen oder muß ich wieder in die Freiwillige?
Guten Tag,
die Befreiung gilt auch weiterhin im Rahmen jeglicher studentischen Aktivitäten.
Leider bleibt dann nur die gesetzliche Kasse übrig.
Auch daran ändert sich nichts an einem Job über 400€ monatlich da neben dem Studium ausgeübte Beschäftigungen bis 20 Stunden wöchentlich nicht zur Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer führen.
Gruß
Harald Wesely
Am besten bei der bestehenden GKV Nachfragen, da die die Gesetzeslage am besten kennen
leider komme ich mit deiner fragestellung nicht klar!!!
Hallo,
in die „freiwillige Feuerwehr“ ??? Spaß bei Seite:
Wenn du einmal in der gestzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst du grundsätzlich weiter drin versichert bleiben; entweder pflichtversichert als Arbeitnehmer, Student oder Arbeitsloser oder freiwillig versichert als Stellenloser etc. Von daher wäre es an deiner Stelle ratsam, dich mit deiner KK wegen der weiteren Versicherung kurzfristig in Verbindung zu setzen und dich über das weitere Prozedere beraten zu lassen.
VG
ayro
Hallo,
als Student wirst du leider weiterhin in der privaten Versicherung weiter versichert werden. Nur wenn du über 400 Euro verdienst, kannst du in der gestetzlichen Krankenversicherung weiter versichert werden. Also mein Tip. Wenn möglich, dann den Job über 400 Euro nehmen.
M.f.G.
Hallo,
frage Deinen Arbeitgeber, der kann Dir sagen ob es sozialversicherungspflichtige Einkünfte sind.
Wenn ja, muss er Deine Krankenversicherungsbeiträge überweisen und er selbst muss dazu seinen Anteil auch noch zahlen.
Gruß Merger
Hallo!
Ich kenne mit mit Studenten-Bedingungen nicht aus, empfehlen Ihnen, Ihre gesetzliche Versicherung zu fragen.
Gruß
H.C.
Hallo,
wer sich einmal hat befreien lassen, kommt nicht mehr in die Krankenversicherung der Studenten zurück. Einzige Möglichkeit: Einen Job finden, der grundsätzlich über 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird und über 400,01 € liegt, damit die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer greift. Allerdings sind Werkstudententätigkeiten für Arbeitgeber wesentlich attraktiver. Viel Erfolg.
Gruß - N.
Hallo
erst müssen Begrifflichkeiten geklärt weden,
da ich privat familienversichert war.
es gibt keine privat Familienversicherung!
entweder hatten Sie über Ihre Eltern eine Vollversicherung oder Sie sind ein Beamtenkind und hatten eine Beihilfekonforme Versicherung.
jetzt kommt es darauf an wie Alt sie sind (30)
am besten wäre es wenn Sie das Gespräch mit Ihrer Neuen Kasse suchen.
Sollten Sie sich von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen haben so gilt das auch für Folgestudiums.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com
Hallo, aufgrund der pflichtversicherten Tätigkeit kann die gesetzliche Dich im Studentenbeitrag versichern.
Gruß H
Tut mir leid das ich so spät antworte war im Urlaub.
Befreit ist befreit, solange Du nur den Status Student hast, kannst Du Dich nicht pflicht versichern.
Nun ist das Problem als Student, darfst Du nebenher arbeiten und da ist es nicht erheblich was Du verdienst, sondern wieviele Stunden Du arbeitest, solange Du weniger als 20 Stunden die Woche arbeitest bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.
Alles Gute.
Hallo bakenenko,
als Student ist man versicherungspflichtig. Bedeutet : Du musst eine Krankenversicherung haben. Entweder eine gesetzliche oder private Versicherung.
Wenn Du nun mehr als 400 € verdienst, bist du aufgrund dieser Beschäftigung bei der (letzten) gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Allerdings mussst du dann ständig arbeiten und jeden Monat sicher mehr als 400 € verdienen. Ob dies immer der Fall ist, ist sehr fraglich.
Mein Tipp :
Kläre am besten mal ab, ob du Anspruch auf Bafög hast.
Bist du unter 30 Jahre oder noch nicht im 14 Fachsemester dann ist der monatliche Beitrag in der gesetzlichen KV ca. 65 €.
Diese Kosten musst du aufbringen, ansonsten kllappt es definitiv nicht mit dem Studium. Denn wie bereits erwähnt, die Uni oder Hochschule läßt dich nur zum Studium zu, wenn du eine Krankenversicherung nachweisen kannst.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo,
ich zitiere hier wie folgt:
„Mit Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule tritt für Studenten die Versicherungspflicht ein. Das bedeutet, dass sich ein Student in der gesetzlichen Studentenversicherung versichern müsste. Allerdings kann sich ein Student bis zu 3 Monaten nach Aufnahme seines Studiums von seiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Studentenversicherung befreien lassen und sich bei einer privaten Studentenversicherung versichern. Eine private Studentenversicherung hat in der Regel eine ganze Anzahl von Vorteilen bezüglich des Versicherungsnivaus und der Leistungen gegenüber der gesetzlichen Studentenversicherung.
Insbesondere Studenten, die bei Ihren Eltern vor Aufnahme des Studiums bereits privat versichert waren, sollten überlegen, ob sie von der Befreiung der Versicherungspflicht gebrauch machen sollten, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Zudem ist es möglicherweise von Vorteil in eine private Studentenversicherung zu wechseln, da diese wesentlich günstiger vom Monatsbeitrag ist als normale Privattarife.“
Also entweder eine private Studentenversicherung oder eine gesetzliche Studentenversicherung. Je nach Alter abzüglich Bund und Zivi ist auch eine Familienversicherung (beitragsfrei bei den Eltern) möglich.
Viele Grüße
Jochen Seidel
bei aufnahme eines neuen studium tritt automatisch wieder versicherungspflicht wein wenn du unter 30jahre bist. die ehemalige befreiung spielt keine rolle mehr.
ein 401€ job wäre auch gut denn dann bist du auf jeden fall in der gesetzlichen kasse versichert