Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzl.versich.?

Hallo,

nehmen wir folgende Situation an: X ist beihilfeberechtiger Beamter (50%
Beihilfe) und fragt sich es sinnvoll ist sich trotzdem
freiwillig gesetzlich zu versichern - aus folgendem Grund:

  1. Nach zwei Jahren der Beamtenstatus von X, dann kommt er ja, nicht wieder in die GKV zurück, oder?!
  2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge
    verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was X nicht
    möchte.

Kann man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter (in Hessen)
Beihilfe in Anspruch nehmen?

Danke schonmal!

Hallo Nilleb,

zur Frage 1:
wie will denn X überhaupt in die gesetzliche KV kommen?
Eine freiwllige Versicherung ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht möglich.

Zur Frage 2:
Das hessische Beihilferecht sieht bei freiwillig in der GKV Versicherten eine Beihilfe vor, allerdings begrenzt bis zur Höhe des Krankenversicherungsbeitrages.

Gruß von TrixiMaus

Hallo, wenn ich mich nicht täusche wurde die Frage in einem anderen Forum gleichlautend gestellt - wenn ja, dann erspare ich mir die Langfassung meiner Antwort hier.
Ja- es ist möglich wenn man bereits Mitglied oder familienversichert in der GKV war und der Beamtenstatus sich nahtlos anschliesst.
Beihilfe (Hessen) gibt es auch dann wenn man sich als Kassenpatient, also über Kärtchen bei Arzt oder Zahnarzt behandeln lässt.
Meines Wissens aber nur bis 50% des KV-Beitrages maximal.
Gruss
Czauderna