Als Betreuerin in Haus einziehen

Hallöchen,
Ich habe eine Frage in Bezug auf das Eigentum des zu Betreuenden:
Ist es möglich als Enkeltochter (=Betreuerin) in das Haus der Großmutter (Zu Betreuende) einzuziehen.
Die Großmutter befindet sich im Pflegeheim.
Anfallende laufende Kosten für das Haus würden natürlich nicht aus dem Vermögen der Oma entnommen.
Und, ist eine Renowierung auf eigene Kosten möglich.

Es soll von Gesetzeswegen her ja kein Nutzen aus der Betreuung gezogen werden, deshalb bin ich mir nicht sicher…
Danke schonmal für Antworten und Kommentare

unproblematisch, solange es getrennte ordentlich geführte Kassen gibt und ggf vorher das Amtsgericht informiert wird !
Gruß Tom

In welchem Gesundheitszustand ist denn die Oma? Solange sie noch (geistig) dazu in der Lage ist, würde ich das Amtsgericht über den geplanten Einzug und die zu treffenden Maßnahmen informieren. Es sollte auch im Rahmen einer Anhörung der Betreuten geklärt werden ob diese mit allem einverstanden ist und - so vermute ich mal - das keine Nutzungsentschädigung gezahlt wird. Soweit alles durch die einwilligungsfähige Oma gedeckt ist gibt es keine Probleme…

Warum sollte es nicht möglich sein?

Weder würde das vorhandene Eigentum der Oma geschmälert noch stünden andere Fakten dagegen. Im Gegenteil, durch eine eigene durchgeführte Renovierung steigt ja der Zeitwert des Eigentums.

Um auf der absolut sicheren seite zu sein sollte das betreuende enkelkind sich an die zuständige Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes wenden. Die geben gerne sachliche Auskunft in ALLEN Fragen, die auch nur im weitesten die Betreuung einer Person betreffen.

einfach mal dort anrufen ist der beste Weg.