Als Betriebsnachfolger 2. Ehe verhindern ?

Hallo.

angenommen jemand hat einen Betrieb ( Einzelunternehmen )und hat sein Testament zu gunsten des Sohnes ( Betriebsnachfolger ) geschrieben. Was bekäme, im falle des Ablebens des Betreibsinhabers, die Frau in 2. Ehe.
Wenn sie was bekommt wäre die nächste Frage, wie man als Nachfolger verhindern kann das sie heiraten.

Berücksichtigen Sie bei ihrer Antwort bitte das noch ein schwester exestiert.

Ich hoffe sie können weiter helfen.

Vielen Dank im vorraus

Hallo!

Ich habe Dein Posting inhaltlich nicht verstanden.

Ungeachtet dessen ist solches Ansinnen …

wie man als Nachfolger :verhindern kann das sie :heiraten.

… zwischen aussichtslos und sittenwidrig anzusiedeln. Niemand sollte sich in der seltsamen Idee versteigen, anderen Leuten eine Ehe vorschreiben oder verbieten zu wollen. Oder lebst Du in einer abgelegenen Region Anatoliens, wo derartige Anwandlungen üblich sind?

Gruß
Wolfgang

Hi Mongo_Affen-Gerry,

m. W. gibt es in Testamenten Formulierungen wie "… alles erbt meine Sohn X, nach seinem Tode sollen seine Kinder Y und Z zu gleichen Teilen erben.

Hallo,

sorry, aber deine Frag klingt etwas wirr. Um der Sache trotzdem mal eine verwertbare Wendung zu geben:

  1. Das gesetzliche Erbrecht kann grundsätzlich durch gewillkürte Erbfolge abgeändert werden. D.h. eine Alleinerbeinsetzung des Betriebsnachfolgers ist möglich.

  2. Diese Alleinerbeinsetzung würde aber keinesfalls Pflichtteilsansprüche von 2. Ehefrau und Schwester ausschließen.

  3. Eine Heirat kann man als Dritter aus erbrechtlichen Erwägungen heraus nicht verhindern.

  4. Man kann allerdings Erbverträge schließen, mit denen z.B. ein Pflichtteilsverzicht erklärt werden kann. Das sind aber immer zweiseitige Geschichten. D.h. nur wenn Schwester/Ehefrau dies freiwillig so unterschreiben, ist man sicher, dass da nichts nachkommen kann. Erbverträge müssen notariell aufgesetzt werden.

  5. Die Sache hat natürlich auch eine steuerliche Komponente. D.h. es ist u.U. gar nicht sinnvoll, dass Sohnemann alles alleine erbt und es keine Pflichtteile gibt, weil Sohnemann dann ggf. unnötig viel Erbschaftssteuer zahlen muss, während Freibeträge von Ehefrau und Schwester ungenutzt verfallen.

  6. Daher gilt (wie immer im Erbrecht): Suche einen spezialisierten Anwaltskollegen auf und binde auch den Steuerberater in die Gestaltung der Erbfolgeregelung ein. Dann bekommst Du hinterher brauchbare Handlungsempfehlungen und sparst ggf. mehr Steuern als die Beratung kostet.

Gruß vom Wiz

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