Als Bürge unbegrenzte Haftung bei Mietrückständen

Hallo zusammen,

ich bin gerade vom Hocker gefallen. Man stelle sich vor, eine Person hat eine Bürgschaft über 12 Monaten für Kaltmiete zzgl. Nebenkosten übernommen; ausschließlich auf 12 Mon. begrenzt. Zusammen ca. 6500,-- Euro, da die Mieterin Sozialleistungen bezieht - und hinzuverdient -, aber der Vermieter eine Sicherheit haben wollte. jetzt lese ich im Netz nachfolgenden Artikel:

"Wer für die Mietschulden eines anderen eine Bürgschaft übernimmt, geht ein großes Risiko ein. Denn in einem solchen Fall haftet der Bürge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) unbegrenzt für offene Mietzahlungen (VIII ZR 379/12). Eine solche Bürgschaft sei nicht auf drei Monatsmieten begrenzt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Die Richter gaben damit einem Vermieter aus Mannheim recht, der von der Schwester seines Mieters rückständige Miete in Höhe von knapp 6500 Euro haben wollte. Die Schwester hatte eine Bürgschaft für die Miete ihres Bruders übernommen. Sie wollte damit verhindern, dass ihrem Bruder gekündigt wird, nachdem er mehrere Monate seine Miete nicht gezahlt hatte.

Eine solche Bürgschaft sei jedoch wie eine Kaution auch auf drei Monatsmieten begrenzt, argumentierte die Bürgin und wollte nur 1050 Euro zahlen. Das sah der BGH anders und gab damit den Vorinstanzen recht. Eine derartige Bürgschaft dürfe der Höhe nach unbegrenzt sein, hieß es." (Quelle: Focus vom 14.04.2013)

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Bürge auch in diesem Fall unbegrenzt haften, d.h. zahlen muss?

Vielen Dank für die Antworten!

Viele Grüße
Michael

Der BGH-Fall lag etwas anders, weil dort die Bürgschaft ausschließlich zur Kündigungsabwendung gestellt wurde. Aus der Pressemitteilung:

"Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Vorschrift des § 551 Abs. 1 und 4 BGB, welche die Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt, keine Anwendung auf eine Sicherheit findet, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Wäre es in einem solchen Fall verboten, eine drei Monatsmieten übersteigende Sicherheit zu vereinbaren, könnte der Vermieter keine zusätzliche Sicherheit erhalten und würde sich daher zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen des eingetretenen Zahlungsverzugs veranlasst sehen. Damit würde die Begrenzung der Mietsicherheit, die eigentlich dem Schutz des Mieters dienen soll, die Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen und sich zum Nachteil des Mieters auswirken. "

Hallo
und wieder auf den Hocker zurück:wink:

Die Bürgschaft über 12 Monate bleibt tatsächlich auf die 12 Monatsmieten beschränkt und hat mit dem BGH-Urteil nichts zu tun, denn diese Bürgschaft des BGH-Urteils war offensichtlich in der Höhe nicht beschränkt.

Wenn es noch hilft: wird ein Bürge aufgrund einer Bürgschaft in Anspruch genommen, geht die Forderung auf den Bürgen über und dieser kann den „Schuldner“ auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme verklagen.

si

Die Bürgschaft über 12 Monate bleibt tatsächlich auf die 12
Monatsmieten beschränkt und hat mit dem BGH-Urteil nichts zu
tun, denn diese Bürgschaft des BGH-Urteils war offensichtlich
in der Höhe nicht beschränkt.

Das ist hier nicht der entschiedende Punkt, weil auch eine unbeschränkte Mietbürgschaft per se eine Übersicherung darstellt.

Die von dem BGH hier anerkannte Ausnahme war, dass diese unbeschränkte Bürgschaft für den Fall der zahlungsbedingten Kündigung und nicht allgemein für die Mieten gestellt wurde. Das hat der BGH ausnahmsweise zugelassen (genaueres zur Formulierung der Bürgschaft un der Frage, welche Anforderungen der BGH hier an diese Ausnahme stellt, wird aber erst bekannt, wenn die Enstcheidung im Volltext vorliegt).

Gruß
Dea

VIII ZR 379/12
Hallo zusammen,

als Ergänzung zum Geschreibenem vorab die Adresse zum Urteil.

Das hat der BGH ausnahmsweise zugelassen (genaueres zur
Formulierung der Bürgschaft un der Frage, welche Anforderungen
der BGH hier an diese Ausnahme stellt, wird aber erst bekannt,
wenn die Enstcheidung im Volltext vorliegt).

Unter folgendem Link wird die Entscheidung dann zu finden sein:

Urteil

Pressemitteilung

Gruß

Joschi