Ich bin deutscher Staatsbürger und auch in D voll steuerplfichtig. Ich habe hier in Deutschland 2 Immobilien, die ich auch vermietet habe und für die ich Werbekosten, sowie Sonderabschreibungen geltend mache.
Meine Frage:
Aufgrund des Doppelsteuerabkommens muss ich die Immobilieneinkünft in D versteuern. Was aber wenn das Einkommen durch die Mieteinnahmen abzüglich aller Werbekosten und Sonderabschreibungen negativ ist! Bekomme ich dann vom deutschen Finanzamt Geld zurück?
In Deutschland habe ich dadurch mein zu versteuerndes Einkommen minimiert und weniger Lohnsteuer bezahlt, die ich bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung zurück bekommen habe.
Wie sieht das jetzt aber bei der neuen Situation aus, wenn ich in Österreich wohne und dort auch mein Geld verdiene.
Sehr geehrter mko001!
Da bin ich restlos überfragt und würde das mit meinem Steuerberater prüfen
Beste Grüße!.
FRKV
Ich bin deutscher Staatsbürger und auch in D voll
steuerplfichtig. Ich habe hier in Deutschland 2 Immobilien,
die ich auch vermietet habe und für die ich Werbekosten, …
Also wie die Situation in Deutschland ist weiss ich nicht.
Wenn du in Österreich wohnst und arbeitest zahlst du auch die Steuern in Österreich.
Solltest keine Einnahmen haben durch die Vermietung einer Wohnung dann musst du hierfür auch keine Steuern zahlen.
In Österreich zahlst Steuern je nachdem wieviel du verdienst (Steuerklassen)
Also wenn dein einkommen belastet wir durch die nicht Profitable Wohnung dann wir beim Lohnsteuerausgleich deine Steuerklasse daran angepasst und ggf. zahlst du weniger Steuern und bekommst was zurück.(Je nachdem in welche Steuerklasse du fällst)