Kann man als eBay-Verkaufsagent die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausschließen? Nach den eBay-Bedingungen kann man das nicht, aber es ist doch so: Ich verkaufe oft für andere Leute Sachen, weil die keinen PC besitzen, oder keine Zeit oder Lust, oder keine Ahnung haben. Würden sie die Sachen selbst anbieten, wäre es eine Privatauktion und sie könnten die Gewährleistung/Sachmängelhaftung völlig ausschließen. Wenn ich aber als eBay-Verkaufsagent mit der Absicht der Gewinnerzielung diese Artikel verkaufe, handel ich gewerblich und muss daher für gebrauchte Sachen 1 Jahr für Sachmängel haften. Wenn ich z.B. für irgendjemand eine altes, antikes Grammophon verkaufe, das einwandfrei funktioniert, aber nach einem halben Jahr den Geist aufgibt, muss ich dafür haften? Das kann m.E. nicht richtig sein. Gibt es hier einen legalen Weg, die Sachmängelhaftung auszuschließen oder zu umgehen?
Hi Manni,
ich ärgere mich immer über Händler, die so tun, als seinen sie Privatverkäufer. In Deinem Fall kann ich das aber verstehen.
Wer sagt Dir denn, daß Du das nicht darfst?
Ich glaube nämlich nicht, daß Verkaufsagent und Gewinnerzielungsabsicht zusammengehören. Oder verwechselt Du das mit Powerseller?
Ich glaube nämlich nicht, daß Verkaufsagent und
Gewinnerzielungsabsicht zusammengehören.
Das sehe ich anders.
Üblicherweise wird eine Verkaufsagent für jemand anderen tätig und verlangt eine Provision für (erfolgreichen) Verkauf. Das alleine ist schon ein Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht.
Hast Du Dir schon einmal die Listen und Listen von Vk-Agenten angesehen – und natürlich auch deren Beschreibungen der Tätigkeit usw…?
Kann man als eBay-Verkaufsagent die
Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausschließen?
Kurz und einfach: Nein!
…es ist doch so: Ich verkaufe oft für andere Leute Sachen,
weil die keinen PC besitzen, oder keine Zeit oder Lust,
oder keine Ahnung […] Wenn ich aber als eBay-Verkaufsagent
mit der Absicht der Gewinnerzielung diese Artikel verkaufe,
handel ich gewerblich und muss daher für gebrauchte Sachen
1 Jahr für Sachmängel haften. […]
Richtig! Das einzige was Du machen könntest, wäre eine praktikable Lösung anzustreben: Wo gehörte denn das Risiko hin, wenn nicht bei Dir?
Für Sachen, die anfällig sind für eine Geltendmachung von Sachmängeln innerhalb 1- oder 2-Jahres-Frist, würde ich mich mit 5-10% mehr an Erfolgsprovision bezahlen lassen… (z.B. Elektronik-Artikel).
Das kann m.E. nicht richtig sein. Gibt es hier einen legalen
Weg, die Sachmängelhaftung auszuschließen oder zu umgehen?
Nein, aber wie gesagt: lass Dich von „Deinen Verkäufern“, also Auftraggebern dafür auch entsprechend entlohnen. Und dann stimmt’s auch wieder.
Wenn Du so willst, kannst Du die 5-10% Mehr-Provision rückstellen, z.B. auf ein Extra-Konto (Sparbuch oder DiBa-Konto usw.). Wie Du das dann mit der Buchhaltung machst, kann ich nicht beurteilen.
Einen Ansatz das Risiko einzugrenzen, verwirkliche ich – wenn auch als Privatverkäufer – mit meinen Artikelseiten (Beispiel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=28…). Vielleicht ist’s eine Anregung für Dich.
Üblicherweise wird eine Verkaufsagent für jemand anderen tätig
und verlangt eine Provision für (erfolgreichen) Verkauf. Das
alleine ist schon ein Indiz für die
Gewinnerzielungsabsicht.
Okay, daran hatte ich nicht gedacht. Ich verkaufe auch Sachen für andere Leute (Freunde, Verwandte), aber nicht als „Ebay-Verkaufsagent“, und natürlich nehme ich außer den angefallenen Ebay-Gebühren keine Provisionen.
Nichts für ungut
Üblicherweise wird eine Verkaufsagent für jemand anderen tätig
und verlangt eine Provision für (erfolgreichen) Verkauf. Das
alleine ist schon ein Indiz für die
Gewinnerzielungsabsicht.
Okay, daran hatte ich nicht gedacht. Ich verkaufe auch Sachen
für andere Leute (Freunde, Verwandte), aber nicht als
„Ebay-Verkaufsagent“, und natürlich nehme ich außer den
angefallenen Ebay-Gebühren keine Provisionen.
Ja, und selbst wenn Du ein Taschengeld oder Aufwandsersatz (Zeit) dafür erhältst, ist das dann immer noch ein privates Arrangement. Ein ausgewiesener Vk-Agent steht aber als solcher in der Öffentlichkeit, und wenn er eine bestimmt Umsatz- und/oder Gewinngrenze überschreitet, hält auch das Finanzamt die Hand auf.
Daraus ergibt/ergab sich ja gerade die Schwierigkeit für Manni… „Wie einem Käufer erklären, dass…?“ – Aber dem Auftraggeber, der verkaufen lassen will, müsste das ja einleuchten.
ABER: ich bin immer noch offen für Argumente, warum gebrauchte Artikel[1] (gar Uralt-Sachen), die für 1-Euro-einundfuffzig über die Theke – äh, eBay – gehen, ohne irgendeine Gewährleistung usw. verkauft werden… *g*
CU DannyFox64
[1] Bei bestimmten Rechtslagen kann die Sachmängelhaftung für versteckte Mängel weit über den Kaufpreis hinausgehen. Das bringt mich gerade auf die Idee… siehe dort: http://members.ebay.de/aboutme/dannyfox64/#garantien…
danke für eure Antworten. Tja, es gibt da wohl als VA keinen legalen Weg, sich aus der Verantwortung zu ziehen, das ist ja grundsätzlich auch o.k., kann aber im Extremfall zum finanziellen Bumerang werden. Da könnte man auf die Idee kommen, über einen zweiten Account (Oma, Opa, oder wer sonst dafür herhält) alles lustig als Privatverkauf zu deklarieren und somit die Sachmängelhaftung vollkommen auschließen. Mache ich natürlich nicht, aber auf die Idee sind bestimmt auch schon Andere gekommen. Aber das Finanzamt sollte man hier nicht unterschätzen (Xpider)!