Als Ehefrau Darlehen für ETW alleine aufnehmen?

Hallo zusammen!

Kann einer von euch mir Antwort auf folgende Frage geben: Kann ich als verheiratete Frau alleine - ohne meinen Ehemann - ein Darlehen für eine Eigentumswohnung aufnehmen?

Ich würde behaupten, dass mein Gehalt dafür gut ausreicht. Daran denke ich würde es nicht scheitern. Gibt es andere Gründe aus denen solch ein Anliegen abgelehnt wird von Banken?

Die Banken fragen mit Sicherheit, warum ich alleine das Darlehen aufnehmen möchte. Gibt es da einen guten Grund, den man vorbringen könnte?

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Recht (Gütertrennung etc.) aus?

P.S. Der wahren Grund dafür, dass ich alleine das Darlehen aufnehmen möchte, ist, dass mein Mann noch einen negativen Schufa-Vermerkt hat. Ich möchte hier aber wirklich nur Antworten auf meine oben aufgeführten Fragen erhalten und nicht Ratschläge, dass wir die Löschung des Schufaeintrages meines Mannes abwarten sollten. Das wollen wir wenn möglich nicht, um uns die derzeit günstigen Zinsen nicht durch die Lappen gehen zu lassen.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet leider selbst nicht bewandert,
wüsste aber nicht, weshalb die Bank da etwas zu entscheiden hätte.
Nimst Du den Kredit alleine auf, haftest Du auch alleine.

Man muss sich immer klar machen:
Die Banken WOLLEN Krdite vergeben. Sie verdienen damit Geld.
Und bei Nicht-Bezahlen kommen sie in den Besitz einer ETW.

Also, meine Laien-Meinung ist, die werden Dir das gerne ermöglichen.

Grüsse, kk

Hallo SabrinaNRW,

ich möchte Dich warnen, ein Darlehen alleine aufzunehmen für ein Eigentum das Euch gemeinsam gehören soll. Das kann nach hinten losgehen, wenn die Ehe mal in eine Krise gerät. Denn dann stehst Du ggf. alleine mit den Schulden da, Dir gehört aber nur die Hälfte des Ganzen.

Ansonsten sehe ich da banktechnisch eigentlich keinen Hinderungsgrund, wenn das Einkommen ausreicht. Bin aber kein Banker. Sicher haben es Banken lieber wenn eine zweite Person mit unterschreibt - das ist ja eine doppelte Sicherheit für die. Aber es ist logisch, wenn das Eigentum dann z.B. auch nur Dir gehören soll (z.B. weil er auch was eigenes hat und Du nur „nachziehst“ oder so, oder Du die Immobilie für ein Kind/Eltern/… vorsiehst, die nur zu Deiner Seite gehören).

Ob Gütertrennung angebracht ist hängt auch von Eurer sonstigen Vermögens- und Ertragslage ab, über die ja nichts in der Frage steht.

Viel Erfolg!

Hallo, das allein kann nur eine gute Bank und evtl. ein Steuerberater oder Notar beantworten. Hier fehlen mir die rechtlichen Grundlagen. Gruß Uli

Hallo,
die antwort lautet „Jein“
grundsätzlich spricht nichts dagegen, das du alleiniger schuldner bist, aber keine bank würde sich darauf einlassen, statt zwei schuldnern nur einen in den kreditvertrag aufzunehmen .
auch wenn ihr gütertrennung vereinbart habt, wird dein mann trotzdem als schuldner in den vertrag mit aufgenommen .
du könntest ja auch arbeitslos werden und dieses risiko geht die bank ungern ein . falls doch , wird sie dir deutlich schlechtere konditionen bieten .
Guss,
Andreas

Sofern ca. 15 % des Kaufpreises für die Wohnung nebst Erwerbskosten aus Ihrem Eigenkapital bestritten werden können und die Kapitaldienstfahigkeit aus Ihrem Einkommen alleine seitens der Bank als ausreichend betrachtet wird, steht einem Erwerb der Wohnung durch Sie alleine und eine entsprechende Finanzierung nur auf Ihren Namen kein Hinderugnsgrund entgegen. Mein Tip: Erklären Sie der Bank, dass Sie mit diesem Kauf etwas für Ihre persönliche und eigene Altersvorsorge tun möchten und von daher der Ehemann nicht mitwirken soll und kann. - Nur nicht den Ehemann und dessen miese Schufa ins Spiel bringen. Konzentrieren Sie sich ausschließlich auf Ihren eigenen Wunsch!

Hallo, meine Empfehlung ist das du alleinige Eigentümerin wirst und Kreditnehmerin wirst. Sollte bei ausreichendem Einkommen und Eigenkapital dann kein Problem darstellen. Empfehlung: Mit der Hausbank sprechen.

Hi Sabrina,

nur weil Du verheiratet bist, heisst das ja nicht, daß Du immer alles gemeinsam anschaffen bzw. bezahlen musst.
Natürlich kannst Du auch alleine ein Darlehen aufnehmen, sofern die Bank natürlich mitspielt.
Bei einer ETW-Finanzierung musst Du jedoch „finanziell“ die Hosen runter lassen, d.h. freiwillige Selbstauskunft etc.

Erklären musst Du Dich nicht, das ist Deine Privat-Sache, aber es könnte sein, daß es zu Rückfragen kommt und eine Bank will immer Sicherheiten haben. Und die Bank bekommt sehr schnell raus, was Euer „Problem“ ist.

Gütertrennung: nun, das wäre ja primär Schulden :wink:

Viele Grüße vom
Michael

Sicher kann man das, Grund: Investition für Altersvorsorge. Risiko: evtl. Unterhaltsansprüche. juliuszwo

Hallo,

die Antwort lautet: Grundsätzlich Ja.

Allerdings gibt es auch hier ein „aber“.
1.
Das Einkomemn muß ausreichen für den Lebensunterhalt der kompletten Familie.
Vereinfachte Rechnung ist: Regelmäßiges Gehalt (des Kreditnehmers, der Ehepartner wird jetzt nicht berücksichtigt !) abzgl. 1.000 Euro Lebenshaltung für das Ehepaar abzgl. ggf 200 Euro je Kind abzgl. ca 250 Euro (meist mind. 2 bis 2,50 Euro pro qm) Nebenkosten des Hauses abzgl. Kosten für PKW abzgl Raten für bestehende Verpflichtungen (Darlehen, Leasing,…) abzgl. Raten für Versicherungen.
Jetzt muß noch genügend Geld für die Darlehensrate übrig bleiben.
Wichtig: Das Gehalt des nicht mitverpflichteten Ehepartners wird nicht berücksichtigt. Er wird nur bei den Ausgaben berücksichtigt.

Nicht jede Bank macht da mit. Viele Banken verlangen die Mitverpflichtung des Ehepartners. Hintergrund ist die Verhinderung der künftigen Vermögensverschiebung auf den nicht mitverpflichteten Partner, um die Haftung aus dem Darlehen zu mgehen.
Grundsätzlich stellt die fehlende Mitverpflichtung des Partners eine Reduzierung der Kredinehmerbonität dar und darauf reagiert die Bank meist mit einem Zinsaufschlag.

Eine alleinige Kreditaufnahme macht nur Sinn, wenn man anschließend auch alleine Eigentümer wird. Hier darf der Partner dann auch nicht erscheinen, weil für das Darlehen eine Sicherheit in Form einer Grundschuld gestellt werden muß. In der Grundschuldbestellung wird geregelt, daß nicht nur das Grundstück haftet, sondern auch jeder Eigentümer persönlich. Dies kann auch zu Folge haben, daß der Ehepartner die Belastung des Grundstückes genehmigen muß, obwohl er nicht Käufer/Eigentümer ist. Stichwort ist hier im Eherecht die Verfügung über wesentliche Vermögensteile.

Die wirklich guten Zinssätze gibt es nur, wenn auch entsprechend Eigenkapital zur Verfügung steht.
20% vom Kaufpreis plus aller Kauf-Nebenkosten (Makler, Notar, Amtsgericht, Grunderwerbsteuer) sollten es schon sein.

Die Frage nach dem „warum“ wird kommen. Dann eine nicht vorhandenen Gütertrennung vorzuschieben macht keinen Sinn, dann dann will die Bank den Ehevertrag sehen, der bei Heirat abgeschlossen wurde. Eine Gütertrennung hätte übrigends auch andere Folgen, z.B. für den ggf gemeinsam ertelten Freistellungsauftrag für Zinserträge oder die Versteuerung von Zinsen auf Gemeinschaftskonten. Im schlimmsten Fall müßten die Steuererklärungen der letzten 10 Jahre komplett neu gemacht werden, um dem Verdacht der Steuerhinterziehung zu entgehen (-> Versteuerung der Zinsen aus dem Eigenkapital, Freistellung von Gemeinschaftskonten bei Gütertrennung ist nicht zulässig). Da der Notar den Kauf der Immobilie den Finanzamt wg der Grunderwerbsteuer anmeldet, wird dort definitiv eine Meldung an die Einkommensteuerstelle erfolgen.
Am besten fährt man hier mit der Wahrheit. Entweder ist bei der Hausbank der Schufaeintrag eh bekannt oder eine neue Bank wird eine Selbstauskunft verlangen, in der auch nach solchen Einträgen gefragt wird.
Hier falsch zu antworten, kann im schlimmsten Fall später eine fristlose Kreditkündigung wg arglistiger Täuschung zur Folge haben. Eine Geschäftsbeziehung mit einer Lüge zu beginnen war noch nie eine gute Idee.

Gruß
Jürgen

Grundsätzlich: Wenn die Sicherheiten für die Bank ausreicht, ist auch eine Darlehensausreichung für eine Person möglich.
Bei Gütertrennung ist das Alltag. Es darf aber auch dann nur ein Ehepartner als Eigentümer eingetragen sein.
Sie gehen zu einer Bank, legen Ihre Absicht vor und warten auf die Antwort. Sollte es trotz ausreichender Bonität Einwände geben, so fragen sie bitte diese Person, welche Besonderheit man bei Ihnen verlangt, wenn bei Gütertrennung ausnahmslos nur ein Darlehensnehmer auftritt.
Gut, es wird wahrscheinlich zusätzlch eine Einverständniserklärung Ihres Ehemanns verlangt, die ja ohnehin gegeben werden kann.

Auf keinem Fall darf Ihre Frage als Antrag für ein Darlehen aufgefasst werden. Es soll ein grundsätzliches Gespräch sein. Bitte teilen Sie diesem Bankangestellten dies unmissverständlich mit.

Wenn Ihre Sicherheiten und das für die Rückzahlung notwendige Geld zur Verfügung steht, dürfte dies kein Problem darstellen.
Es gibt natürlich Banken, die nur nach Schema „F“ gehen, insbesondere die Internetbankangebote.
Meiden Sie bitte diese Offerten.

Sollten Sie an mich weitere Fragen richten wollen, so bitte ich Sie,l mich direkt über meine Emailadresse zu kontaktieren. Diese finde Sie auf meiner Profilseite auf dieser Website.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo zusammen!

Kann einer von euch mir Antwort auf folgende Frage geben: Kann
ich als verheiratete Frau alleine - ohne meinen Ehemann - ein
Darlehen für eine Eigentumswohnung aufnehmen?

Antwort:
ja.

Ich würde behaupten, dass mein Gehalt dafür gut ausreicht.
Daran denke ich würde es nicht scheitern. Gibt es andere
Gründe aus denen solch ein Anliegen abgelehnt wird von Banken?

Antwort:
Natürlich wollen Kreditgeber möglichst viele persönlich Haftende im Darlehensvertrag haben, fällt einer aus, hat man noch den/die andere/n.
Bei Eheleuten ist es Usus, dass beide mithaften.
Noch bessere Karten haben Sie, wenn Sie auch allein im Grundbuch Eigentümer werden. Dann gibt es kaum einen plausiblen Grund, Sie nicht als Alleinkreditnehmer zu akzeptieren. Wenn Sie z.B. allein das Eigenkapital einsetzen, dann ist es nur recht und billig, dies alleine durchzuziehen.
Wichtig: Der Kapitaldienst muß gesichert sein, d.h.
Ihr Nettoeinkommen muß ausreichen, dass Sie davon leben und auch Zins und Tilgung zahlen können.
Banker denken natürlich auch an die Biologie. Was ist, wenn Sie Kinder wollen und als Einkommensbezieher ausfallen?
Wenn die Finanzierung beleihungsmäßig nicht zu hoch wird (z.B. Kaufpreis TEUR 100, Finanzierung TEUR 80, oder kleiner) hat die Bank immer ein Pfandobjekt, an welches Sie sich halten kann um das Kreditgeld wieder zurückzubekommen. Wichtig ist die Lage des Objekts, ein ordentlicher Grundriß und keine besonderen Schäden, Emissionen in der Nähe usw.
Probleme könnte es geben, wenn ihr Job nicht sicher erscheint, Sie auf Probe arbeiten (Schufa muß sowieso gut sein), die Belastungsseite hoch ist oder sonstige gravierenden Aspekte vorhanden sind.

Die Banken fragen mit Sicherheit, warum ich alleine das
Darlehen aufnehmen möchte. Gibt es da einen guten Grund, den
man vorbringen könnte?

Antwort:
Sie sind ein Mensch, der selbst hinzahlen will, also auch das Eigentum selbst haben will. Bringen z.B. alleine das Eigenkapital ein.
Es gibt keinen besonderen Grund, den Ehemann mit im Grundbuch als Eigentümer haben zu wollen, es sei denn er bringt Geld mit rein, dann wird er schon selbst einverlangen, einen Miteigentumsanteil im Grundbuch haben zu wollen.
Der Güterstand ist hier im Grunde egal.

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Recht
(Gütertrennung etc.) aus?

Antwort: Zugewinngemeinschaft (ist der gesetzliche Güterstand, alles was beide einzeln einbringen bleibt Einzelvermögen, alles was während der Ehe zugewonnen wird, muß geteilt werden), Gütertrennung (vor dem Notar vereinbaren = totale Vermögenstrennung, vor der Ehe und in der Ehe),Gütergemeinschaft (vor dem Notar vereinbaren = alles geht nur gemeinsam).
Wenn Sie die Grundschuld beim Notar für den Kreditgeber bestellen, werden Sie gefragt, wenn Sie gesetzlichen Güterstand haben, ob Sie
über Ihr im wesentlichen gesamtes Vermögen verfügen
(Belastung der Immobilie).
Wenn Sie mit ja antworten müssen, wird der Ehemann i.d.R. mitunterschreiben müssen. Klären Sie das vorher mit einem Notar ab. Hier geht es um § 1365 BGB - lesen Sie mal nach unter folgendem Link:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html

Bei Gütergemeinschaft muß der Mann immer mitunterschreiben bei der Grundschuldbestellung.
Aber: bei beiden Fällen kann er ja mitunterschreiben, dann ist die Sache geritzt. Mitunter muß der Ehemann bei gesetzlichem GüStd. nicht unterschreieben. Lassen Sie sich das vom Notariatsangestellten erklären, per Telefon, kostet normal auch nichts.

P.S. Der wahren Grund dafür, dass ich alleine das Darlehen
aufnehmen möchte, ist, dass mein Mann noch einen negativen
Schufa-Vermerk hat.

Antwort:
Ist ganz in Ordnung so, wie Sie denken, sonst überlagert die Negativeintragung in der Schufa
das Kreditverhältnis beider.
Das mögen die Banken nicht so gern.
Ihr Mann muß die ganze Sache aber mitmachen.
Ich nehme an, dass er mitzahlen wird und sich dann frägt, warum er mitzahlt aber kein Eigentum erwirbt.
Dann macht eben einen Privatdarlehensvertrag.
Quasi, dass seine Zahlungen sich zu einem Darlehen addieren. Sicherheit hat er aber keine im Grundbuch, ggfs. lässt er sich eine Nachranggrundschuld eintragen, nach der finanzierenden Bank.

Ich möchte hier aber wirklich nur

Antworten auf meine oben aufgeführten Fragen erhalten und
nicht Ratschläge, dass wir die Löschung des Schufaeintrages
meines Mannes abwarten sollten. Das wollen wir wenn möglich
nicht, um uns die derzeit günstigen Zinsen nicht durch die
Lappen gehen zu lassen.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Anmerkung: Sie sind klug.

Noch was:
Mithaftende oder Bürgen, die nicht leistungsfähig sind
(also nicht mal die Zinsen des Darlehens zahlen könnten), sollen Kreditgeber gar nicht als Mithaftende einbeziehen, denn solche Haftungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sittenwidrig =
nichtig. Wenn das bei Euch zutrifft, dann verbietet sich die Mithaftung des Ehemannes sowieso.
Auch ein sehr triftiger Grund.

Grüsse
Bracco

Hallo SabrinaNRW, wenn Ihr Darlehen nicht höher ist als 60 bis 80% des Kaufpreises, wird es wohl bei den meisten Banken keine Probleme geben, da ja die ETW als Sicherheit dient. Notfalls können Sie versuchen noch einen Bürgen zu finden (Elternteil, Bruder, Freund).
Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Sie können also jederzeit alleine Käufe tätigen. Erst nach einer Scheidung folgt ein Ausgleich eines evtl. Zugewinns. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Gruß Arthur

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten-
MvG

Vielen Dank für alle eure Antworten. Ich habe am Montag einen Termin bei der Bank und ich bin sehr gespannt. Vielen Dank für eure geopferte Zeit und all eure Tipps und Hinweise!

Schönes WE euch allen!

Na dann viel Glück ohne den negativ belasteten Gatten!

Leider, das weiß ich nicht.