Hallo zusammen!
Kann einer von euch mir Antwort auf folgende Frage geben: Kann
ich als verheiratete Frau alleine - ohne meinen Ehemann - ein
Darlehen für eine Eigentumswohnung aufnehmen?
Antwort:
ja.
Ich würde behaupten, dass mein Gehalt dafür gut ausreicht.
Daran denke ich würde es nicht scheitern. Gibt es andere
Gründe aus denen solch ein Anliegen abgelehnt wird von Banken?
Antwort:
Natürlich wollen Kreditgeber möglichst viele persönlich Haftende im Darlehensvertrag haben, fällt einer aus, hat man noch den/die andere/n.
Bei Eheleuten ist es Usus, dass beide mithaften.
Noch bessere Karten haben Sie, wenn Sie auch allein im Grundbuch Eigentümer werden. Dann gibt es kaum einen plausiblen Grund, Sie nicht als Alleinkreditnehmer zu akzeptieren. Wenn Sie z.B. allein das Eigenkapital einsetzen, dann ist es nur recht und billig, dies alleine durchzuziehen.
Wichtig: Der Kapitaldienst muß gesichert sein, d.h.
Ihr Nettoeinkommen muß ausreichen, dass Sie davon leben und auch Zins und Tilgung zahlen können.
Banker denken natürlich auch an die Biologie. Was ist, wenn Sie Kinder wollen und als Einkommensbezieher ausfallen?
Wenn die Finanzierung beleihungsmäßig nicht zu hoch wird (z.B. Kaufpreis TEUR 100, Finanzierung TEUR 80, oder kleiner) hat die Bank immer ein Pfandobjekt, an welches Sie sich halten kann um das Kreditgeld wieder zurückzubekommen. Wichtig ist die Lage des Objekts, ein ordentlicher Grundriß und keine besonderen Schäden, Emissionen in der Nähe usw.
Probleme könnte es geben, wenn ihr Job nicht sicher erscheint, Sie auf Probe arbeiten (Schufa muß sowieso gut sein), die Belastungsseite hoch ist oder sonstige gravierenden Aspekte vorhanden sind.
Die Banken fragen mit Sicherheit, warum ich alleine das
Darlehen aufnehmen möchte. Gibt es da einen guten Grund, den
man vorbringen könnte?
Antwort:
Sie sind ein Mensch, der selbst hinzahlen will, also auch das Eigentum selbst haben will. Bringen z.B. alleine das Eigenkapital ein.
Es gibt keinen besonderen Grund, den Ehemann mit im Grundbuch als Eigentümer haben zu wollen, es sei denn er bringt Geld mit rein, dann wird er schon selbst einverlangen, einen Miteigentumsanteil im Grundbuch haben zu wollen.
Der Güterstand ist hier im Grunde egal.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Recht
(Gütertrennung etc.) aus?
Antwort: Zugewinngemeinschaft (ist der gesetzliche Güterstand, alles was beide einzeln einbringen bleibt Einzelvermögen, alles was während der Ehe zugewonnen wird, muß geteilt werden), Gütertrennung (vor dem Notar vereinbaren = totale Vermögenstrennung, vor der Ehe und in der Ehe),Gütergemeinschaft (vor dem Notar vereinbaren = alles geht nur gemeinsam).
Wenn Sie die Grundschuld beim Notar für den Kreditgeber bestellen, werden Sie gefragt, wenn Sie gesetzlichen Güterstand haben, ob Sie
über Ihr im wesentlichen gesamtes Vermögen verfügen
(Belastung der Immobilie).
Wenn Sie mit ja antworten müssen, wird der Ehemann i.d.R. mitunterschreiben müssen. Klären Sie das vorher mit einem Notar ab. Hier geht es um § 1365 BGB - lesen Sie mal nach unter folgendem Link:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html
Bei Gütergemeinschaft muß der Mann immer mitunterschreiben bei der Grundschuldbestellung.
Aber: bei beiden Fällen kann er ja mitunterschreiben, dann ist die Sache geritzt. Mitunter muß der Ehemann bei gesetzlichem GüStd. nicht unterschreieben. Lassen Sie sich das vom Notariatsangestellten erklären, per Telefon, kostet normal auch nichts.
P.S. Der wahren Grund dafür, dass ich alleine das Darlehen
aufnehmen möchte, ist, dass mein Mann noch einen negativen
Schufa-Vermerk hat.
Antwort:
Ist ganz in Ordnung so, wie Sie denken, sonst überlagert die Negativeintragung in der Schufa
das Kreditverhältnis beider.
Das mögen die Banken nicht so gern.
Ihr Mann muß die ganze Sache aber mitmachen.
Ich nehme an, dass er mitzahlen wird und sich dann frägt, warum er mitzahlt aber kein Eigentum erwirbt.
Dann macht eben einen Privatdarlehensvertrag.
Quasi, dass seine Zahlungen sich zu einem Darlehen addieren. Sicherheit hat er aber keine im Grundbuch, ggfs. lässt er sich eine Nachranggrundschuld eintragen, nach der finanzierenden Bank.
Ich möchte hier aber wirklich nur
Antworten auf meine oben aufgeführten Fragen erhalten und
nicht Ratschläge, dass wir die Löschung des Schufaeintrages
meines Mannes abwarten sollten. Das wollen wir wenn möglich
nicht, um uns die derzeit günstigen Zinsen nicht durch die
Lappen gehen zu lassen.
Vielen Dank bereits im Voraus!
Anmerkung: Sie sind klug.
Noch was:
Mithaftende oder Bürgen, die nicht leistungsfähig sind
(also nicht mal die Zinsen des Darlehens zahlen könnten), sollen Kreditgeber gar nicht als Mithaftende einbeziehen, denn solche Haftungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sittenwidrig =
nichtig. Wenn das bei Euch zutrifft, dann verbietet sich die Mithaftung des Ehemannes sowieso.
Auch ein sehr triftiger Grund.
Grüsse
Bracco