Als Ehepaar Immobilie kaufen - wie stellen wir sicher, dass im Todesfall nur der jeweils andere erbt?

Hallo, mein Ehepartner und ich haben schon vor der Hochzeit eine Wohnung gekauft, in der wir selbst leben. Wir haben nicht nur aber auch geheiratet, weil wir sichergehen wollten, dass der jeweils andere die Wohnung komplett behalten kann, wenn der andere stirbt.
Jetzt habe ich aber neulich einen Artikel gelesen, der sagte, dass die Schwiegereltern auch etwas von der Eigentumswohnung erben würden, wenn wir keine Kinder haben (haben wir nicht).

Können wir uns einfach mit einem Testament davor absichern, in dem wir uns dort als Alleinerben von der Wohnung bezeichen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Juli

Und wie können wir so ein Berliner Testament verfassen? Danke für diese hilfreiche Antwort

Am besten lasst ihr euch bei einem Notar dazu beraten. Sicher das kostet etwas, berechnet nach dem Wert eures Vermögens (Haus und sonstiges)

Aber im Grunde kann man sich zuhause hinsetzen und auf einem Blatt Papier handschriftlich (kein PC, keine Schreibmaschine) aufschreiben:

„Wir die Eheleute A und B (Namen, Geb. Datum, Adresse setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.“

Ort, Datum und eigenhändige Unterschriften.

Fertig ist das Testament.
Man kann es selbst verwahren (nicht empfohlen) oder gibt es in amtliche Verwahrung beim Gericht (geringe Gebühr).

Empfohlen ist, man fügt die Änderungsklausel ein, die es dem Überlebenden ermöglicht, das Testament noch zu verändern.

der Notar würde das alles beachten ,deshalb ist man da nicht falsch, wenn man ihn es machen lässt.
Man muss es aber nicht.

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vielen Dank!

Das ist ein Testament, aber: die gesetzl. Erben (also Eltern) können dann immer noch den halben gesetzlichen Anteil (also den Pflichtanteil) fordern, was im Extremfall zur Zwangsversteigerung führen würde.
In einem Berliner müsste noch herein, dass derjenige, der den Pflichtanteil fordert, auch bei Tod des anderen Partners nur den Pflichtanteil erhält.

Ich würde zum Notar raten.

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Die nimmt man wenn es Kinder gibt. Die berühmte Schutzklausel.

Hier bei den Eltern als Berechtigte passt das nicht so recht. Schließlich müssen sie ja das Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren fordern. Es hat also hier keinen Sinn auf den Tod des 2. Ehepartners zu warten.
Dann ist das 1. Pflichtteil womöglich verjährt und es erben sowieso die anderen Eltern des länger Überlebenden. Fall kein neuer Erbe eingesetzt wurde.

Aber man kann sie ohne weiteres einfügen, wenn sie nicht zutrifft (kinderlos) so schadet sie ja auch nicht.

Das verstehe ich leider nicht. Wie genau sichere ich denn nun ab, dass mein Partner/ich im jeweils anderen Todesfall eben NICHT mit den jeweiligen Schwiegereltern um unsere Wohnung streiten müssen?

Das Testament reicht nicht aus - verstanden. Aber wie genau gehe ich dann vor?

Da kann man im Grunde nichts machen. Da die Eltern zu den Pflichtteilsberechtigten gehören, darf man sie nicht völlig vom Erbe ausschließen.
Das ist wie mit den Kindern, auch die kann man nicht völlig enterben, ihnen bleibt immer das Pflichtteil.
Und gibt’s keine Kinder, dann rücken die Erben 2. Ordnung (Eltern) nach.

Du kannst Dich ja bei Anwalt oder Notar beraten lassen, ob und wie man da was drehen kann. Letztlich kann man aber ein Gesetz nicht umgehen.

Was man machen kann, einer überträgt (auch schenkt seinen Hausanteil) dem anderen. Wenn er danach noch 10 Jahre lebt, so wäre im Todesfall das Haus nicht mehr Teil des Erbes ( es wäre auf das Pflichtteil/ den Ergänzungsanspruch) nicht mehr anzurechnen, es entfällt dann).
Nur hat das natürlich auch Nachteile, etwa bei Trennung.
Und es betrifft „nur“ das Haus, nicht das sonstige Vermögen des Erblassers.

Ich hatte ja vorgerechnet, was überhaupt nur als Pflichtteil in Betracht käme. Und es muss immer auch eingefordert werden. Wer sagt denn, es wäre so ? Welches Interesse sollten denn Eltern/Schwiegereltern haben den überlebenden Partner womöglich aus dem Haus zu vertreiben, weil der das Pflichtteil nicht auszahlen kann und deswegen das Haus verkaufen müsste ?

MfG
duck313

… ggf. das Sozialamt, was sich dann evtl. gerade mit den Pflegeheimkosten für die Schwiegerelten beschäftigt?!

Zusätzlich zum „Berliner Testament“ braucht es eine
Pflichtteilverzichts-Erklärung.
Das muß mit beiden Elternpaaren vereinbart werden.
Geht nur notariell.

Der Link trifft zwar auf Deine Situation nicht ganz zu, aber Du kannst ja mal schmökern.

Gruß

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Quaaak.

Da muß man nix drehen und nix umgehen.
Man nimmt die §§, die es dazu schon gibt: 2347 ff. BGB.

sollte 2346 heißen !!!

Na gut, das hielt ich für so selbstverständlich, dass ich gar nicht angenommen habe, es käme in Betracht.

Natürlich kann man auf sein Erbe auch schon zu Lebzeiten des Erblassers verzichten, auch oder nur auf das Pflichtteil.

Aber es geht nur freiwillig, die pflichtteilsberechtigen Erben müssen zustimmen. Und das sind sicher mehr als die jeweiligen Eltern.

MfG
duck313

Ja, der banale Verzicht der Pflichtteilsberechtigen .

Nur den kann man nicht von sich (Testamentsverfasser) aus beeinflussen oder fordern. Der geht nur mit Zustimmung dieser Erben.

Wenn die beim Notar den Verzicht erklären, dann erben sie auch nichts, auch kein Pflichtteil.
Aber machen sie das denn ?

Sie sind keine Erben.

Wieso nicht?
Pflichtteilsverzicht beim 1. Todesfall, Erbe beim 2. Todesfall.

Pflichtteil kann man sowieso nicht erben.

Hab ich Dir schon 17mal verklickert.
Was ist so schwer daran, das zu begreifen?

Harhar.
Es zählt nur was dasteht.

Das gibt es nicht.
Habe ich Dir schon 17mal verklickert.

Erzähl mal, wer in der beschriebenen Konstellation (keine Kinder, Eltern/Schwiegereltern leben noch) außerdem noch infrage kommt.

Das ist ein ganz hirnrissiger Vorschlag.

Womöglich stirbt der Beschenkte einen Tag nach der Schenkung und dann sind die evtl. finanziellen Probleme des Schenkenden wg. der Pflichtteils-Auszahlung doppelt so hoch als ohne die Schenkung.