Hallo, mein Ehepartner und ich haben schon vor der Hochzeit eine Wohnung gekauft, in der wir selbst leben. Wir haben nicht nur aber auch geheiratet, weil wir sichergehen wollten, dass der jeweils andere die Wohnung komplett behalten kann, wenn der andere stirbt.
Jetzt habe ich aber neulich einen Artikel gelesen, der sagte, dass die Schwiegereltern auch etwas von der Eigentumswohnung erben würden, wenn wir keine Kinder haben (haben wir nicht).
Können wir uns einfach mit einem Testament davor absichern, in dem wir uns dort als Alleinerben von der Wohnung bezeichen?
Das ist ein Testament, aber: die gesetzl. Erben (also Eltern) können dann immer noch den halben gesetzlichen Anteil (also den Pflichtanteil) fordern, was im Extremfall zur Zwangsversteigerung führen würde.
In einem Berliner müsste noch herein, dass derjenige, der den Pflichtanteil fordert, auch bei Tod des anderen Partners nur den Pflichtanteil erhält.
Die nimmt man wenn es Kinder gibt. Die berühmte Schutzklausel.
Hier bei den Eltern als Berechtigte passt das nicht so recht. Schließlich müssen sie ja das Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren fordern. Es hat also hier keinen Sinn auf den Tod des 2. Ehepartners zu warten.
Dann ist das 1. Pflichtteil womöglich verjährt und es erben sowieso die anderen Eltern des länger Überlebenden. Fall kein neuer Erbe eingesetzt wurde.
Aber man kann sie ohne weiteres einfügen, wenn sie nicht zutrifft (kinderlos) so schadet sie ja auch nicht.
Das verstehe ich leider nicht. Wie genau sichere ich denn nun ab, dass mein Partner/ich im jeweils anderen Todesfall eben NICHT mit den jeweiligen Schwiegereltern um unsere Wohnung streiten müssen?
Da kann man im Grunde nichts machen. Da die Eltern zu den Pflichtteilsberechtigten gehören, darf man sie nicht völlig vom Erbe ausschließen.
Das ist wie mit den Kindern, auch die kann man nicht völlig enterben, ihnen bleibt immer das Pflichtteil.
Und gibt’s keine Kinder, dann rücken die Erben 2. Ordnung (Eltern) nach.
Du kannst Dich ja bei Anwalt oder Notar beraten lassen, ob und wie man da was drehen kann. Letztlich kann man aber ein Gesetz nicht umgehen.
Was man machen kann, einer überträgt (auch schenkt seinen Hausanteil) dem anderen. Wenn er danach noch 10 Jahre lebt, so wäre im Todesfall das Haus nicht mehr Teil des Erbes ( es wäre auf das Pflichtteil/ den Ergänzungsanspruch) nicht mehr anzurechnen, es entfällt dann).
Nur hat das natürlich auch Nachteile, etwa bei Trennung.
Und es betrifft „nur“ das Haus, nicht das sonstige Vermögen des Erblassers.
Ich hatte ja vorgerechnet, was überhaupt nur als Pflichtteil in Betracht käme. Und es muss immer auch eingefordert werden. Wer sagt denn, es wäre so ? Welches Interesse sollten denn Eltern/Schwiegereltern haben den überlebenden Partner womöglich aus dem Haus zu vertreiben, weil der das Pflichtteil nicht auszahlen kann und deswegen das Haus verkaufen müsste ?
Zusätzlich zum „Berliner Testament“ braucht es eine Pflichtteilverzichts-Erklärung.
Das muß mit beiden Elternpaaren vereinbart werden.
Geht nur notariell.
Der Link trifft zwar auf Deine Situation nicht ganz zu, aber Du kannst ja mal schmökern.
Womöglich stirbt der Beschenkte einen Tag nach der Schenkung und dann sind die evtl. finanziellen Probleme des Schenkenden wg. der Pflichtteils-Auszahlung doppelt so hoch als ohne die Schenkung.