ich beschäftige mich nun seit einiger Zeit mit den Fragen zur Existenzgründung aber irgendwie finde ich nirgendwo die Antwort auf die Frage „wo krieg ich Gehalt her?“.
Bei einer GmbH wird der Geschäftsführer gewählt, im Zweifelsfall also ich selber, und der erhält X Euro Gehalt. Aus dem Unternehmen darf kein Geld für private Zwecke gezogen werden … soweit so gut.
Wie ist das, wenn ich Einzelunternehmer (Freiberufler) bin? Zahle ich mir ein Gehalt? Entnehme ich monatlich einen Teilgewinn oder den Gesamtgewinn? Wie unterhalte ich mich selber als Einzelunternehmer?
Ich hoffe die Frage ist halbwegs eindeutig, da ich es nicht besser zu beschreiben weiß.
was Sie meinen sind vorweggenommene Entnahmen auf den „erhofften“ Gewinn, wobei man sich darüber bewusst sein muss, dass „DAS“ was in der Kasse ist, nicht unbedingt frei verfügbar sein muss, weil ggf. ja noch Steuern abzuführen sind.
Wie ist das, wenn ich Einzelunternehmer (Freiberufler) bin?
Zahle ich mir ein Gehalt? Entnehme ich monatlich einen
Teilgewinn oder den Gesamtgewinn? Wie unterhalte ich mich
selber als Einzelunternehmer?
bei einem Einzelunternehmen sind private und unternehmerische Finanzkreisläufe nicht zwangsläufig getrennt (wie bspw. bei Kapitalgesellschaften), auch wenn man das vernünftigerweise so halten sollte.
Der Einzelunternehmer bestreitet seinen Lebensunterhalt per Griff in die Kasse.
Das eingenommene Geld gehört sofort dem Einzelunternehmer.
In der Praxis tut er aber gut daran, mit einem extra-Konto für sein Unternehmen zu arbeiten und das, was er für feste Ausgaben, Umsatzsteuer und Einkommensteuer berappen muss,
auf diesem Konto zu belassen oder sicherheitshalber auf einem weiteren Konto zu parken.
wenn sich ein frischgebackener Einzelunternehmer nicht mit „Nebenrechnungen“ belasten will, tut er gut daran, in der ersten Zeit (d.h. etwa zwei Veranlagungen lang) nicht mehr als 60% des erwirtschafteten Überschusses zu entnehmen. Es sei denn, er weiß sicher, dass der Überschuss so gering ist, dass keine ESt fällig werden wird. In diesem Fall reicht es aus, etwa 20% des Überschusses für Steuern und unvorhergesehene Dinge wie Berufsgenossenschaft, Kammerbeitrag und dergleichen (falls der „freie Beruf“ doch keiner sein wird) im Unternehmen zu lassen.
Falls Sonderausgaben, die keine Betriebsausgaben sind (z.B. Krankenversicherung), vom Betriebskonto geleistet werden, sehen die Zahlen natürlich anders aus. Müsste aber eigentlich auch beim Vergleich der Plan-/Istwerte auffallen.
Wichtig ist, (1) sich einen zeitnahen Überblick über den laufenden Überschuss zu verschaffen, und nicht die ganze Zettelwirtschaft zu sammeln und auflaufen zu lassen, in der Hoffnung, dass das irgendwann nach Monaten das Steuerbüro klar kriegen wird.
und (2) die Entnahmen, auch wenns schwer fällt, nicht nach dem Bedarf, sondern nach der Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu richten. Das spricht deutlich gegen ein festes „Gehalt“ im Sinn einer monatlich gleich bleibenden Entnahme.