Als Einzelunternehmer mwst zurück bekommen?

Hallo,
wenn ich Waren aus dem Ausland importiere und beim Zoll mwst abgeführt habe, ich jedoch bei meiner Anmeldung beim Finanzamt festgelegt habe das ich als Kleinunternehmer keine mwst abführen will. Wie bekomme ich die dann wieder zurück?

Grüße Bear

Servus,

Wie bekomme ich die dann wieder zurück?

Für einen Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG: Keine Chance. Es geht nicht um „zurückbekommen“, sondern um Vorsteuerabzug. Und Vorsteuerabzug setzt voraus, dass USt abgeführt wird. Bei Wareneinkauf von deutschen Lieferanten kann der Kleinunternehmer ja auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen, sondern muss „brutto“ kalkulieren.

Es kann im Einzelfall interessant sein, zu rechnen, ob eine Option zur Regelbesteuerung rentabel wäre. Die kann ausgesprochen werden, bis die USt für das jeweilige Jahr bestandskräftig festgesetzt ist - und ist dann für fünf Jahre bindend.

Schöne Grüße

MM