Als externer Mitarbeiter auf Einstellung klagen?

Hallo zusammen,

man hört immer wieder, dass man als externer Mitarbeiter nach einer
gewissen Zeit in einem Betrieb (2 Jahre?) auf Einstellung klagen könnte.
Ist da was dran?
Und wenn ja, zu welchen Konditionen? Evtl. die des bisherigen „verleihenden“ Arbeitgeber? Oder die des fraglichen Betrieb?
Ich hab schon lange gegoogelt aber nichts gefunden…
Hat jemand diesbezüglich noch weiterführende Links?

Gruß, Danke

Rolf

Hallo zusammen,

man hört immer wieder, dass man als externer Mitarbeiter nach
einer
gewissen Zeit in einem Betrieb (2 Jahre?) auf Einstellung
klagen könnte.
Ist da was dran?
Und wenn ja, zu welchen Konditionen? Evtl. die des bisherigen
„verleihenden“ Arbeitgeber? Oder die des fraglichen Betrieb?
Ich hab schon lange gegoogelt aber nichts gefunden…

damit ist doch die Frage beantwortet, was wäre das für ein Arbeitsklima mit eingeklagten MAs??? Würd ich als Chef sofort wieder rauskegeln…
Auf Ideen kommen die Leute :frowning:(((

Hat jemand diesbezüglich noch weiterführende Links?

Gruß, Danke

Rolf

lG
Mikesch

Hi Rolf!

Hm nur eine reine Vernunftsfrage:

Wenn Person XY den derzeitigen Arbeitgeber ZB auf Einstellung klagt, wie denkst du, wird AG ZB mit XY in weiterer Folge umgehen? Freundschaftlich kollegial…oder doch eher etwas „anders“.

XY sollte eher das Gespräch und einen Kompromiss mit ZB finden/eingehen und nicht gleich vor Gericht gehen wollen.

mfg PN

Hallo

man hört immer wieder, dass man als externer Mitarbeiter nach
einer
gewissen Zeit in einem Betrieb (2 Jahre?) auf Einstellung
klagen könnte.
Ist da was dran?

Das war einmal. Die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung ist aufgrund der Neufassung des AÜG gesetzlich nicht mehr limitiert.

Gruß,
LeoLo