Ich fahre seit 2 Jahren Auto und habe meinen Führersdchein vor 2 Jahren gemacht.
Wir haben einen kleinwagen als zweitauto gekauft.
Einen haben wir schon der ist aber über meinen mann versichert.
Soll die versicherung über mich gehen oder über meinen mann als zweitwagen ??
Hallo Toni,
über deinen Mann als Zweitwagen.
Kannst mich auch gerne nochmals anmailen über die Visitenkarte.
sonnige Gr+üße
Bei Eheleuten spielt es keine Rolle, ob der Zweitwagen auf den Ehemann oder die Frau angemeldet wird. Hier gelten bei den Kfz-Versicherungen Sonderregeln. Die Einstufung erfolgt in der Regel sofort in die Schadenfreiheitsklasse ( SF ) 2. Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall zu prüfen, welches der beiden Fahrzeuge das versicherungstechnisch TEUERSTE ist, hierfür sollte der größere Schadenfreiheitsrabatt gewählt werden, so wird ggf. aus dem Erstfahrzeug der Zweitwagen. Hierzu bitte den jetzigen Versicherer bzw. den Agenten/Makler etc. kontaktieren. Falls noch weitere Fragen bestehen, bitte nochmal melden.
ja, das kann man nicht mit einem Ja oder Nein beantworten. Auf jeden Fall ist es preiswerter, wenn der Wagen als Zweitwagen des Mannes angemeldet wird, da hier eine günstigere Schadensfreiheitsklasse berechnet werden kann. Wenn Sie allerdings anfangen möchten, Ihre eigenen Schadensfreiheitsklassen abzufahren, dann werden Sie als Neufahrerin eingestuft und dass könnte in SF 0 bei 140% liegen, oder höher. Eine Rolle spielt auch das Alter, unter 23jährige werden oftmals teurer.
Es geht auch noch über die verbesserte Zweitwagenregelung,das heißt der Mann ist Fahrzeughalter und Sie Versicherungsnehmer, dann fahren Sie die SF Klassen ab und können mit 85% einsteigen.
Hier wäre es gut, wenn Sie bei Ihrem jetzigen Versicherer einmal nachfragen.
Jetzt hoffe ich Ihnen ein wenig geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute und Hilfe von Ihrem Versicherer.
Cl. Lauer
Hallo Toni Ivan, nachdem ich nicht weiß, zu wie viel Prozent ihr eingestuft seid, frag doch für beide Varianten den Versicherer. Dann kannst du die Beiträge vergleichen und die günstigere Variante danach auswählen.
Viele Grüße
Susanne Kohout
Ich würde Ihnen raten zuerst bei der KfZ-Versicherung Ihres Mannes anzufragen. Oftmals gibt es für einen Zweitwagen dort eine Sondereinstufung in eine günstige Schadensfreiheitsklasse.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schäfer
HAllo,
das ist recht schwierig zu sagen.
Es gibt eine sogenannte Zweitwagenregelung. Das würde bedeuten, das auch das zweite Fahrzeug über deinen Mann versichert wird. Er ist dann Inhaber der Schadensfreiheitsrabatte und wenn du (Gott bewahre) mal wieder Single sein solltest, hast du selbst keine Schadensfreiheitsrabatte.
Dann wäre eine andere Möglichkeit das Auto über dich zu versichern. Manche Versicherer belohnen es, wenn man zwar selbst kein Fahrzeug versichert hattte, den Führerschein aber schon über einen bestimmten Zeitraum hat. Vorteil wäre hier, die Prozente sind dann „deine“.
Aber das ist eine Frage, bei welchen Versicherer Ihr seit und wie da die Konditionen sind.
Mein Tipp einfach mal zum Berater…den dann rechnen lassen welche Variante für euch die beste und preiswerteste ist.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Lg Melanie
Hallo Toni-Ivan,
es ist in diesem Falle sinnvoll, dass das Fahrzeug wegen dem Schadensfreiheitsrabatt erst einmal über Ihren Mann versichert wird.
In der Regel bekommen Sie eine Einstufung von SF 1 (meist 100%) oder SF 2 (meist 85%)
Wenn Sie selber ein Fahrzeug über sich versichern wollen, werden Sie mit SF 0 (240%) eingestuft. Erst wenn Sie seit 3 Jahren den Führerschein besitzen, gibt es für sie die sogenannte Führerscheinregelung mit SF 1/2 (140%).
Somit als Fazit: Versichern Sie das Fahzeug als Zweitwagen über Ihren Mann. Den Schadensfreiheitsrabatt können Sie dann nach 3, 4 Jahren auch per TB28 (SFR-Übertragung) auf Ihren Namen übertragen.
In erster Linie würde ich schauen wie ich am günstigsten fahre. In der Regel bieten aber die Versicherungen auch für Neuanfänger gute Angebote an. Das heißt ich kann i.d.R. als Neuling auch in Sf 2/85 % beginnen. Das hat den Vorteil dass der SF - Rabatt sofort auf „mich“ selbst als Versicherungsnehmer steht.
Sollte das nicht möglich sein, dann ist eben der Mann der Versicherungsnehmer, und die Frau wird als berechtigte Fahrerin in den Vertrag eingetragen.
Hallo,
bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Einstufung als Zweitwagen über deinen Mann wäre sinnvoll - Einstufung SF 2 möglich