Hallo, ich möchte Sprachbildung vermitteln d.h. ich gehe zu Firmen und biete denen an, dass die MA sich sprachlich weiterbilden. Wenn es zu einem Vertrag kommt, zahle ich der Firma 20% als Tipprovision.
Ist das rechtlich erlaubt?
gruß Murksel
Hallo, ich möchte Sprachbildung vermitteln d.h. ich gehe zu Firmen und biete denen an, dass die MA sich sprachlich weiterbilden. Wenn es zu einem Vertrag kommt, zahle ich der Firma 20% als Tipprovision.
Ist das rechtlich erlaubt?
gruß Murksel
Auf dem Gebiet bin ich nicht firm. Aber wenn ich bedenke, wie überteuert dann die Sprachbildung sein muß, wenn 20% Tipprovision drin sind, dann scheint mir das nicht mehr redlich.
Friede7
Tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen.
Hallo,
da kann ich leider nichts zu sagen, es wäre wohl unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu prüfen.
Wenn es zu einem Vertrag kommt, zahle ich der
Firma 20% als Tipprovision.
Ist das rechtlich erlaubt?
Hallo Murksel,
ich denke hier greift primär die Vertragsfreiheit.
Solange die Verträge nicht Sittenwidrig sind, sehe ich materiell-rechtlich wenig Probleme.
Einziger Makel ist möglicherweise die korrekte Abrechnung, Verbuchung, … insb bei der Stuererklärung oÄ?
Vielleicht finden sich hierzu noch weitere Experten…
LG
Sorry keine Ahnung.Mein Gefühl sagt allerdings nein.Vieleicht weiß wer anders Rat.Mfg,
Rechtlich ist das kein Problem, solange es sich nicht um behörden handelt. Aber die würden so ein Geschäftsmodell sowieso nicht mitmachen.
Wenn ich sie richtig verstanden habe zahlen Sie aus den Kursgebühren, welche die Mitarbeiter zahlen sollen, Provisionen an die Arbeitgeber. Ich wäre da als Arbeitnehmer stinksauer und denke, dass viele Firmen das ähnlich sehen werden.
Hallo, nein,nein, das Konzept sieht das anders vor. Da ist nachher kein AN sauer. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Murksel,
Du bietest Sprachbildungs-Verträge an für Mitarbeiter einer Firma. Wenn es zum Vertrag kommt, zahlt der betreffende Mitarbeiter für dieses Sprachseminar, für diese seine Weiterbildung, aus seiner privaten Tasche Seminargebühren. Und von diesem Betrag bietest Du 20 % der Firma als Provision an.
Und jetzt fragst Du, ob das rechtlich möglich ist. Ja?
Für dieses Rechtsgebiet bin ich nicht der richtige Experte. Aber ich würde meinen, daß Du von Deiner Provision dieser Seminarleitung soviel Du willst an die Firma abgeben kannst. Gibt es eine Vereinbarung mit der Firma über Deine an sie abzugebende Provision?
Du mußt halt abgeben, darfst abgeben, was Ihr vereinbart habt. Nichts, 10, 20, 30, 60 oder 90 % z.B.
Mehr kann ich Dir dazu echt nicht sagen. Sorry.
Herzliche Grüße
Bernhard
Hallo, das ist leider nicht mein Gebiet. Daher kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Ich denke es kommt auf die Verträge an. Zwischen Ihnen und den MA und zwischen Ihnen und der Firma. MfG
Das ganze dürfte als Vermittlungsprovision kein Thema sein. Du bist in deiner Preisgestaltung für Rabattierungen ja frei.
Als Skonto währen allerdings nur maximal 3% erlaubt. Hier handelt es sich aber meines Erachtens eher um eine in die Kalkulatuin einfließende Rabattierung.Selbst Provisionen von Maklern sind im Rahmen der Vertragsfreiheit (fast) in der Höhe egal. (Berücksichtigt wird hier EU Recht. Das eine Deckelung von Provisionen vorsieht)
Dies kommt bei dir allerdings nicht zum tragen.
sinnlos, das ist dann einfach nur ein rabatt…
Ja ich glaube schon, aber man besten einmal beim Finanzamt anfragen, weil man diese Provision dann ja auch absetzen kann.
Gruss