Hallo,
mal angenommen es arbeitet jemand als Telefonistin bei einer Flirtline von Zuhause aus. Einkommen im Jahr 5000-6000 Euro, Kleingewerbe. Muß diese Person Beiträge für die IHK zahlen?
Die betreffende Frau ist seit 2007 selbständig und bekommt im ersten Jahr eine Rechung von der IHK über 25 Euro. Sie stellt auch fest, daß Sie sich niemals bei der IHK angemeldet hat, und daß sie bei der Gewerbeanmeldung eine nagelneue, niemand bekannte Handynummer angegeben hat. Kaum meldet sich die IHK, bekommt die Selbständige sehr dubiose Angebote bezüglich ihrer Selbständigkeit per Telefon. Darf das Gewerbeamt einfach so persönliche Daten weitergeben?
Nun zu der eigentlichen Frage: Die Dame hat die 1. Rechnung ignoriert. Für das 2. Jahr wurde nichts in Rechnung gestellt. Jetzt, im 3. Jahr der Selbständigkeit sind 50 Euro (25 für 2007 + 25 für 2009) fällig. Dazu kommen Androhnungen von Zwangsvollstreckung. Muß die Dame wirklich IHK Beiträge bezahlen? Wozu soll das überhaupt gut sein für eine Frau, die für eine Flirtline tätig ist? Das ist ja weder Industrie noch Handel. Bisher hatte sie nur Ärger und keine Vorteile von der ungewollten Mitgliedschaft. Auch wurde ungefragt eine Mitgliedszeitschrift (mit einer für die Dame sehr nutzlosen Themen) kostenlos verschickt, die in ein Abo übergegangen wäre, wenn man sie nicht rechtzeitig abbestellt hätte. Die Frau findet so etwas besonders unverschämt.
Wer weiß Rat?
Viele Grüsse!