Als Flirtline-Telefonistin IHK Beitrag bezahlen?

Hallo,

mal angenommen es arbeitet jemand als Telefonistin bei einer Flirtline von Zuhause aus. Einkommen im Jahr 5000-6000 Euro, Kleingewerbe. Muß diese Person Beiträge für die IHK zahlen?

Die betreffende Frau ist seit 2007 selbständig und bekommt im ersten Jahr eine Rechung von der IHK über 25 Euro. Sie stellt auch fest, daß Sie sich niemals bei der IHK angemeldet hat, und daß sie bei der Gewerbeanmeldung eine nagelneue, niemand bekannte Handynummer angegeben hat. Kaum meldet sich die IHK, bekommt die Selbständige sehr dubiose Angebote bezüglich ihrer Selbständigkeit per Telefon. Darf das Gewerbeamt einfach so persönliche Daten weitergeben?

Nun zu der eigentlichen Frage: Die Dame hat die 1. Rechnung ignoriert. Für das 2. Jahr wurde nichts in Rechnung gestellt. Jetzt, im 3. Jahr der Selbständigkeit sind 50 Euro (25 für 2007 + 25 für 2009) fällig. Dazu kommen Androhnungen von Zwangsvollstreckung. Muß die Dame wirklich IHK Beiträge bezahlen? Wozu soll das überhaupt gut sein für eine Frau, die für eine Flirtline tätig ist? Das ist ja weder Industrie noch Handel. Bisher hatte sie nur Ärger und keine Vorteile von der ungewollten Mitgliedschaft. Auch wurde ungefragt eine Mitgliedszeitschrift (mit einer für die Dame sehr nutzlosen Themen) kostenlos verschickt, die in ein Abo übergegangen wäre, wenn man sie nicht rechtzeitig abbestellt hätte. Die Frau findet so etwas besonders unverschämt.

Wer weiß Rat?

Viele Grüsse!

Hi,

mal angenommen es arbeitet jemand als Telefonistin bei einer
Flirtline von Zuhause aus. Einkommen im Jahr 5000-6000 Euro,
Kleingewerbe. Muß diese Person Beiträge für die IHK zahlen?

Die Mitgliedschaft in der IHK ist eine Zwangsmitgliedschaft, eine durchaus umstrittene. Wie auch immer, es sind von allen Mitgliedern Beiträge zu entrichten. Es gibt jedoch Freibeträge, deren Höhe aus den Satzung der zuständigen IHK zu erlesen sind.

Darf das Gewerbeamt einfach so
persönliche Daten weitergeben?

Keine Ahnung, aber irgendwie sickern einige Angaben immer durch.

Wozu soll das überhaupt gut sein für eine Frau, die
für eine Flirtline tätig ist?

Es gibt IIRC mittlerweile auch den Lehrberuf der Systemgastronomie, es wäre doch denkbar, daß die IHK geprüfte Flirter|innen ausbildet und per Prüfung ins Berufsleben entläßt.

Die Frau findet so etwas besonders unverschämt.

Damit ist diese Frau nicht alleine, was aber nichts an der aktuellen Gesetzeslage ändert.

Ulrich, mir solch einer unpersönlichen Formulierung noch kämpfend

Hallo,
diese Telefonistin hat sich beim Gewerbeamt angemeldet, dieses teilt automatisch allen relevanten Behörden und Kammern (Finanzamt IHK usw) mit, dass dieses Gewerbe angemeldet wurde.

Bei der IHK wird jeder Gewerbetreibende automatisch Zwangsmitglied, der nicht in einem Handwerklichen Beruf selbstständig wird oder eine andere Kammer wie z.B. Anwaltskammer, Ärztekammer zuständig wäre.