Als Freiberufler/Selbstständiger ges. Rentenversic

Hallo zusammen,

wenn man sich selbstständig macht bzw als freiberuflicher Mitarbeiter tätig ist, muss man dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Es geht hier um eine künstlerische Tätigkeit, bei der kein Gewerbeschein nötig ist.

Danke

p.

Hallo.

Nein, musst Du nicht. Falls Du Dich aber in der Künstlersozialversicherung versicherst, bzw. Deine Tätigkeit von Ihr als künstlerische Tätigkeit anerkannt wird und Du Dich dort versichern darfst, zahlst Du einen um den „Arbeitgeberanteil“ (Verlage/Kopiererabgaben etc) verminderten Eigenanteilanteil zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.

Gruß
orangegestreift

hallo alleine,

Es geht hier um eine künstlerische Tätigkeit, bei der kein
Gewerbeschein nötig ist.

wie orangegestreift schon sagte, zahlst du, wenn du durch die künstlersozialkasse versichert bist, nur deinen beitrag zu renten- und krankenversicherung, die einem „arbeitnehmeranteil“ entspräche.

ABER: wenn du berufneuling bist, also dich erst jetzt mit deiner künstlerischen tätigkeit selbstständig gemacht hast, kann es sein, dass die KüSoKa die rentenbeitrage in den ersten 3 jahren NICHT für dich übernimmt (krankenkasse und pflegeversicherung aber wohl) und du für diese zeit die rentenbeiträge in voller höhe selbst an die rentenkasse zahlen musst.

das ist bei der KüSoKa so missverständlich ausgedrückt, dass man annehmen könnte, man selbst (der versicherte) sei von den zahlungen befreit. nur hilft einem das nichts, wenn die rentenkasse ankommt und die 3 jahre nachgezahlt haben will *aua*.
ich spreche aus eigener erfahrung. also ruf besser mal bei der KüSoKa an.

achso: solltest du nicht über die KüSoKa versichert sein (was aber sehr dumm wäre, wenn nicht), dann musst du dich überhaupt nicht rentenversichern. was auch sehr dumm wäre, denn die jugend verfliegt doch recht schnell :wink:

gruß
ann

Und wenn man jetzt unter der Grenze von 360,- mtl. bleibt und somit als Familienangehöriger (z.Zt. daheim Kinder hüten) beim Hauptverdiener mitversichert bleibt, wie sieht es denn aus, wenn man über die Grenze kommt.
Da steht dann die eigene KK und will 141,- mtl. Ist es dann günstiger zur Künstlersozialkasse zu wechseln?
Die freiberüfliche Tätigkeit besteht (Meldung beim Finanzamt) schon seit den 90ern, lag aber immer unter 2000,- DM bzw 1000,- Euro pro Jahr und die letzten vier Jahre bei Null.

hallo,

ich zitiere aus http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle…:

_Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene

* muss Künstler oder Publizist sein
* selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
* im Wesentlichen im Inland tätig sein.

Nicht versichert ist in der Regel, wer

* wie ein Unternehmer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt
* gewisse Mindestverdienstgrenzen nicht erreicht
* zu den versicherungsfreien Personen nach §§ 4 und 5 KSVG gehört (siehe hierzu unter Ausnahmeregelungen)_

weiter auf http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle…:

Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.

wie gesagt: im zweifelsfall anrufen. die sind nicht nur günstig, sondern auch sehr freundlich.

gruß
ann