Hallo,
Folgende Annahme: Jemand ist Student und parallel als Freiberufler tätig, hat damals bei der Erfassung als Berufsfeld dass des Werbetexters angegeben, das ist auch immer noch die Branche in der er für verschiedene Arbeitgeber tätig ist. Die Verdienste variieren, liegen aber bei um die 400 Euro, manchmal knapp mehr, manchmal auch weniger. Je nach Zeit und Lust eben.
Jetzt bestünde die Chance an ein weiteren Job zu kommen. Dieser ist allerdings nicht 100%ig deckungsgleich mit der bisherigen Tätigkeit, sondern wäre im Bereich der Datenrecherche/Datenpflege. Beim Finanzamt wurde angerufen, wo gesagt worden ist, dass das über die gleiche Steuernummer abgewickelt werden kann. Weitergehende Fragen wurden nicht beantwortet.
Im Grunde habe ich zwei Fragen:
- Kann das ganze weiterhin einfach per Rechnungsstellung abgerechnet werden und als Freiberufler ausführt werden, von der Umsatzsteuer befreit bleiben (Umsatz würde unter 17.000 Euro bleiben), so dass einfach beide Auftraggeber bei der Einkommenssteuererklärung abgehandelt werden?
- Für den Fall, dass das nicht möglich ist, weil der neue Beruf nicht unter die bisherige Berufsangabe fällt: Wäre die logische Konsequenz ein Kleingewerbe anzumelden? Und wenn dem so ist, wie läuft das bei der Steuererklärung? Laufen die beiden Dinge dann komplett getrennt voneinander? Gibt es da sonst Stolpersteine zu beachten sind?
Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken, wenn nicht beantworte ich alle Rückfragen natürlich gerne!
Beste Grüße
Stronzo