Als Gesellschafter BaföG beziehen

Hallo!

Bin zur Zeit Student und möchte nebenbei mit meinem Geschäftspartner ein Unternehmen gründen. Als Jungunternehmer kann ich nicht auf große Erträge hoffen, und daher möchte ich den BaföG behalten.

Ist es möglich den Vertrag so zu verfassen, dass ich als Gesellschafter eingetragen werde und meinen BaföG beibehalte?

Wirkt das negativ auf die Steuerschuld des Geschäftspartners aus?

Hallo!

Bin zur Zeit Student und möchte nebenbei mit meinem
Geschäftspartner ein Unternehmen gründen. Als Jungunternehmer
kann ich nicht auf große Erträge hoffen, und daher möchte ich
den BaföG behalten.

Wenn nur Erträge innerhalb der Grenzen für BAFÖG fliessen, dürfte das kein Problem sein.

Ist es möglich den Vertrag so zu verfassen, dass ich als
Gesellschafter eingetragen werde und meinen BaföG beibehalte?

Der Vertrag allein sagt noch nichts über das Einkommen aus, wohl aber über die Verteilung des Gewinns. Da hilft nur eine Gewinnvorschau und dann entsprechend die Anteile an der Gesellschaft festlegen. Aber ist das dann wirklich so gewollt? Evt. weniger Mitspracherecht und weniger Einkommen zu haben, als eigentlich zusteht?

Wirkt das negativ auf die Steuerschuld des Geschäftspartners
aus?

Na klar, wenn der Partner höheres Einkommen hat, muss er mehr Steuern zahlen. Wobei sich auch das nach der persönlichen Situation (verheiratet oder ledig, Steuerklasse, Kinder) richtet.

Wenn nur Erträge innerhalb der Grenzen für BAFÖG fliessen,
dürfte das kein Problem sein.

Zusätzlich muss das Vermögen des Studenten unter der entsprechenden Grenze bleiben!

Gruß JoKu

Servus,

im Sachverhalt ist überhaupt nichts über die Art der Gesellschaft gesagt. - von daher wundert mich auch Miezes locker-flockige Antwort ein bissel.

Man muss hier unterscheiden zwischen Mitunternehmerschaft = Beteiligung an einer Personengesellschaft wie GbR, KG, OHG usw., bei der die laufenden Einkünfte immer den Beteiligten zugerechnet werden, jeweils im vereinbarten Maßstab, und der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), aus der Einkünfte nur dann erzielt werden, wenn Dividenden ausgeschüttet werden. Man kann die Gewinne einer GmbH lange ohne Dividende thesaurieren, dann hat keiner der Gesellschafter Einkünfte aus der Beteiligung. Man kann auch als Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft angestellt sein, und auf diese Weise genau definierte Einkünfte aus der Arbeit für die Gesellschaft haben. Was „in der Gesellschaft bleibt“, ist dann nicht „verloren“, sondern die Gesellschaft kann damit arbeiten, es ist sozusagen „für später“.

Bei allen denkbaren Variationen ist es nützlich, den dafür notwendigen Aufwand im Verhältnis zu dem dadurch erreichten Ergebnis zu sehen.

Schöne Grüße

MM