Als Gesellschafter einer GmbH aussteigen. Ansprüche?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

  • Durch eine Erbschaft erhält man 17% Anteil an einer GmbH
  • da man nichts mit der Firma am Hut hat will man sich seinen Anteil ausbezahlen lassen

Welchen Anspruch hat man? Wie wird der Anspruch berechnet?

Falls noch weitere Informationen nötig sind kann ich diese gerne noch nachreichen.

Vielen Dank und beste Grüße
Markus

PS: Das Brett erschien mir am sinnvollsten da es ja in erster Linie darum geht ob bzw welcher Anspruch besteht.

Hallo,

im Gesellschaftervertrag der GmbH sind dafür Regelungen vorhanden. Oder man sucht das konstruktive Gespräch mit den anderen Gesellschaftern. Die haben ja oft auch kein Interesse an „fremden“ Mitgesellschaftern.

&ciao

Hallo, erstmal danke für die Antwort.

im Gesellschaftervertrag der GmbH sind dafür Regelungen
vorhanden.

wie kommt man an diesen ran?

Oder man sucht das konstruktive Gespräch mit den
anderen Gesellschaftern. Die haben ja oft auch kein Interesse
an „fremden“ Mitgesellschaftern.

Das Problem ist, dass das Verhältnis zwischen den anderen Gesellschaftern ist sehr schlecht. Also ein „konstruktives“ Gespräch ist eher auszuschließen.

Lieber Gruß
Markus

Hallo!

im Gesellschaftervertrag der GmbH sind dafür Regelungen
vorhanden.

wie kommt man an diesen ran?

Ein Exemplar sollte eigentlich jeder Gesellschafter besitzen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister hinterlegt.

Das Problem ist, dass das Verhältnis zwischen den anderen
Gesellschaftern ist sehr schlecht. Also ein „konstruktives“
Gespräch ist eher auszuschließen.

Anders geht’s aber nicht. Vermutlich gibt es im Gesellschaftsvertrag Vorerwerbs- und Vorkaufsregelungen, sehr wahrscheinlich auch eine Vinkulationsklausel, so daß nicht an jedermann verkauft werden kann und ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung nichts läuft. Deshalb hab ich das Wort „Ansprüche“ in der Überschrift weggelassen.

Gruß
Wolfgang

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