Hallo,
ich kann doch die „Ist-Situation“ schildern, evtl. mit
Dokumenten unterlegen und dann eine verbindliche Aussage
erwarten.
Da hast du prinzipiel recht!
Es kommt aber immer auf die genaue Sache an. Ich bin auf ein Einbürgerungsverfahren eingegangen.
In deinem Fall geht es doch um viele verschiedene Fragen wie
Meldeangelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten, Rentenanspüche etc. wenn man ins Ausland geht.
Wenn bei einer Rentenstelle angefragt wird, welche Rentenansprüche man hat, wenn man ins Ausland geht und nicht weiterhin einbezahlt, kann Sie dir das sicherlich beantworten.
Ein persönliches Vorsprechen ist möglicherweis nötig, weil evtl. Sozialversicherungsnachweise vorgelegt/geprüft werden müssen.
Es kann doch nicht sein, dass ich erst einen Antrag
stellen muss, den ich u.U. nicht mehr zurückziehen kann, wenn
das Ergebniss unbefriedigend ist, oder in meinem Fall, dass
ich erstmal in´s Ausland gehe und dann feststellen muss, dass
evtl. Rentenansprüche oder, oder … verloren gehen.
Anträge können im deutschen Rechtssystem immer zurückgezogen werden.
Beim „ins Ausland ziehen“ werden aber kaum Anträge im engeren Sinne gestellt, sondern du bist eher verpflichtet den Behörden das ins Auslandziehen zu melden. (Bsp. Einwohnermeldeamt)
Die Rentenansprüche gehen sicherlich nicht verloren.
Wenn du aber im Ausland wohnst und arbeitest, dann gelten erstmal die Regeln vor ort. Viele EU Staaten haben z.B eine staatliche Rente, vielleicht hat der neue Betrieb auch ne Betriebsrente.
Krankenversichern wirst du dich dann auch nur dort können.
Ich muss vorher entscheiden können, und da sind auch die
Behörden gefordert mir die notwendigen Informationen zu
liefern.
Gruß Volker
Absolut!
Abschießend kann ich dir nur einen Tip für die Zukunft geben.
!!!Zuständigkeiten prüfen.!!!
Wenn du eine bestimmte Frage hast, musst du erst mal den richtigen Ansprechpartner haben. Also sollte deine Erste Frage lauten. "Sind Sie für mein Anliegen zuständig, oder können Sie mir sagen wer zuständig ist?
Gruß
Matze