Als Grieche die Dt. Staatsang. beantragen

Wo und wie muss man vorgehen als Staatsangehöriger eines EU-Landes die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen? Kann es zu Problemen kommen?

Ein Grund weshalb ich die Staatsbürgerschaft wechseln möchte ist, dass ich somit breitere Wege in der Berufswelt einschlagen kann und das ich dazu nicht nach Griechenland in die 3monatige Bundeswehr gehen muss (Muss!, es gibt keine andere Möglichkeit ala Zivi dort, ist auch noch unentlohnt) und hier mein Zivildienst bzw freiwilliges Jahr (?!) absolvieren kann.

Hallo Yavrimou,

im Regelfall behalten EU-Bürger die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung. Somit bist du also erst mal in Deutschland wie in Griechenland wehrpflichtig. Wenn du hier in Deutschland also zum Bund oder Zivildienst gehst, kann das u.U. in Griechenland angerechnet werden und du wirst von der Wehrpflicht befreit.

Informationen dazu gibt es bei deinem zuständigen Landratsamt oder Stadtverwaltung Abteilung Einbürgerung.

Allerdings kann die Einbürgerungbehörde kaum eine so speziefische Frage beantworten, ohne dass ein Einbürgerungsantrag gestellt wurde und die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurden.

Gruß und viel Erfolg

OT, Nachfrage
Hallo,

weshalb kann denn eine Behörde erst Auskunft geben, wenn ich alles angeleiert habe? Ich muss doch die Infos vorher bekommen um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben!

Ich habe aber auch diese Situation erlebt, als ich mich mal für einen Arbeitsplatz im Ausland interessiert habe. Krankenkasse, Finanzamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung alle weigerten sich rechtlich verbindliche Aussagen zu machen. Es hieß „manchen Sie erstmal, dann sehen wir, was dabei heraus kommt.“. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Gruß Volker

Hallo,

weshalb kann denn eine Behörde erst Auskunft geben, wenn ich
alles angeleiert habe? Ich muss doch die Infos vorher bekommen
um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben!

Hallo Volker
Aus folgenden Gründen.

Die Behörden benötigen erst mal einige Auskünfte um ebenfalls eine Entscheidungsgrundlage zu haben.
z.B Einbürgerung: Wie lange lebt die Person in Deutschland, Status der Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeit der Eltern, hat er Straftaten, usw.
Dazu die Vorlage der benötigten Unterlagen. Erst dann kann die Staatsangehörigkeitsbehörde eine abschließende Entscheidung treffen.

Ich habe aber auch diese Situation erlebt, als ich mich mal
für einen Arbeitsplatz im Ausland interessiert habe.
Krankenkasse, Finanzamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung alle
weigerten sich rechtlich verbindliche Aussagen zu machen. Es
hieß „manchen Sie erstmal, dann sehen wir, was dabei heraus
kommt.“. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Gruß Volker

Wenn du eine RECHTSVERBINDLICHE Aussage willst ist es erforderlich die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Fall zu prüfen.
Es muss ein Antrag abgegeben werden, weil das Eingangsdatum auf deinem Antrag die Grundlage ist, welches Gesetz zu diesem zeitpunkt gültig ist. ( hoffentlich so verständlich!?)
Viele weitere Faktoren kommen noch hinzu.

Hallo,

ich kann doch die „Ist-Situation“ schildern, evtl. mit Dokumenten unterlegen und dann eine verbindliche Aussage erwarten. Es kann doch nicht sein, dass ich erst einen Antrag stellen muss, den ich u.U. nicht mehr zurückziehen kann, wenn das Ergebniss unbefriedigend ist, oder in meinem Fall, dass ich erstmal in´s Ausland gehe und dann feststellen muss, dass evtl. Rentenansprüche oder, oder … verloren gehen.

Ich muss vorher entscheiden können, und da sind auch die Behörden gefordert mir die notwendigen Informationen zu liefern.

Gruß Volker

Hallo,

ich kann doch die „Ist-Situation“ schildern, evtl. mit
Dokumenten unterlegen und dann eine verbindliche Aussage
erwarten.

Da hast du prinzipiel recht!

Es kommt aber immer auf die genaue Sache an. Ich bin auf ein Einbürgerungsverfahren eingegangen.

In deinem Fall geht es doch um viele verschiedene Fragen wie
Meldeangelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten, Rentenanspüche etc. wenn man ins Ausland geht.

Wenn bei einer Rentenstelle angefragt wird, welche Rentenansprüche man hat, wenn man ins Ausland geht und nicht weiterhin einbezahlt, kann Sie dir das sicherlich beantworten.
Ein persönliches Vorsprechen ist möglicherweis nötig, weil evtl. Sozialversicherungsnachweise vorgelegt/geprüft werden müssen.

Es kann doch nicht sein, dass ich erst einen Antrag

stellen muss, den ich u.U. nicht mehr zurückziehen kann, wenn
das Ergebniss unbefriedigend ist, oder in meinem Fall, dass
ich erstmal in´s Ausland gehe und dann feststellen muss, dass
evtl. Rentenansprüche oder, oder … verloren gehen.

Anträge können im deutschen Rechtssystem immer zurückgezogen werden.

Beim „ins Ausland ziehen“ werden aber kaum Anträge im engeren Sinne gestellt, sondern du bist eher verpflichtet den Behörden das ins Auslandziehen zu melden. (Bsp. Einwohnermeldeamt)

Die Rentenansprüche gehen sicherlich nicht verloren.
Wenn du aber im Ausland wohnst und arbeitest, dann gelten erstmal die Regeln vor ort. Viele EU Staaten haben z.B eine staatliche Rente, vielleicht hat der neue Betrieb auch ne Betriebsrente.
Krankenversichern wirst du dich dann auch nur dort können.

Ich muss vorher entscheiden können, und da sind auch die
Behörden gefordert mir die notwendigen Informationen zu
liefern.

Gruß Volker

Absolut!

Abschießend kann ich dir nur einen Tip für die Zukunft geben.
!!!Zuständigkeiten prüfen.!!!

Wenn du eine bestimmte Frage hast, musst du erst mal den richtigen Ansprechpartner haben. Also sollte deine Erste Frage lauten. "Sind Sie für mein Anliegen zuständig, oder können Sie mir sagen wer zuständig ist?

Gruß

Matze

Hallo Matthias,

im Kern haben wir unsere Meinungen ja abgestimmst und sind uns ziehmlich einig, deshalb sollten wir diesen OT-Weg nicht weiter beschreiten.

Deine Infos haben mich bestätigt, herzlichen Dank.

Gruß Volker