Als Hauptmieter der Wohngemeinschaft Aufstockung beantragen. Was muss ich beachten?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage, da ich, weil ich, was mein neues Gehalt beim neuen Arbeitgeber angeht, steil abgestiegen bin, wohl Aufstockung beantragen muss.

Seit knapp 2 Jahren wohne ich in einer WG, seit April bin ich Hauptmieter. Nun weiß ich nicht, was ich bei der Antragstellung beachten muss. Die Wohnung gehört nicht mir und ich erziele über die Miete auch keinerlei Einnahmen, die nicht direkt an unsere Vermieter weitergeleitet würden. Habe ich zu befürchten, dass mir irgendwelche geldlichen Vorteile angemaßt werden, weil ich in einer WG wohne?

Eigentlich versuche ich einen Nebenjob zu finden, aber dies gestaltet sich betreffend meiner Arbeitszeiten und der Fast-Vollzeit-Beschäftigung doch etwas schwierig, wie ich in den letzten Wochen feststellen musste. Eigentlich wollte ich der ganzen Sache aus dem Weg gehen, weil mich die ständigen Anträge und Weiterbewilligungen wahnsinnig nerven. Ich hatte das schon mal vor 5 Jahren und die Sachbearbeiterin war auch das allerletzte, richtig bösartig - im Rhein/Main Gebiet, Raum Frankfurt sind die Mieten für alleinstehende eben kaum tragbar -_-

Ich freue mich auf jeden Fall über jeden Tipp.

LG

Patricia

Hallo!

Einfach wird das wohl nicht.

Wenn Du allein Untermieterin wärst, dann ginge das problemlos. Da zählt allein deine Miete, die Du dem Hauptmieter zahlst und die Du mit Mietvertrag(Untermietvertrag) nachweisen kannst.

Jetzt bist Du aber Hauptmieterin, in deinem Vertrag steht die Gesamtmiete drin. Die zahlst Du aber gar nicht.

Du muss mind. alle Untermietverträge mit aufs „Amt“ nehmen, deinen Vertrag sowieso, dann wird man wohl gegenrechnen und nur deinen Mietanteil an der Gesamtmiete bewerten.
Und darauf den Zuschuss bemessen.
Man würde also die Zahlungen der Untermiete nicht als Deine Einnahme werten und zum Einkommen aus Arbeit dazurechnen.

Sollte eigentlich klappen.

MfG
duck313

Hallo

Mit ‚Aufstockung‘ meinst du ja vermutlich Alg II.
Kannst du nicht anteilmäßig Alg I bekommen? Früher ging das jedenfalls, wenn man keine Vollzeitstelle hatte.

Zusätzlich könntest du evtl. Wohngeld bekommen.
Guck erstmal bei einem Wohngeldrechner. Das ist auf jeden Fall ein guter Wohngeldrechner, falls dein Bundesland dabei ist:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)

Wenn du per Wohngeld etwas weniger kriegst als ggf. bei Alg II, könntest du es trotzdem bekommen (glaube ich, jedenfalls war es früher so). Auf jeden Fall ist Wohngeld wesentlich entspannter als Alg II. Das wird auch nicht bei jeder kleinen Schwankung des Einkommens neu (und oft fehlerhaft) berechnet.

Viele Grüße

Doch, die Hauptmieterin zahlt doch normalerweise die Gesamtmiete, hat allerdings selber Mieteinnahmen, die als Einkommen angerechnet würden. Das finde ich nicht weiter problematisch.

Ein Problem sehe ich eher in den ja meist pauschal abgerechneten Nebenkosten, für die man ja auch tatsächlich Ausgaben in nicht genau bekannter Höhe hat. Besonders der Strom, der ja gar nicht in den KdU enthalten ist.

Viele Grüße

Hallo : )

Danke für Eure Ratschläge und auch für den Wohngeldrechner-Link.
Wohngeld wären am Ende 61€, was mich nicht ernsthaft weiterbringt. Wenn ich ALG II Aufstockung beantrage, würden die mir doch dann sicher auch noch als Einkunft abgezogen!?

Ich bin mir schon unsicher, welche Anlagen ich ausfüllen muss, wegen der extra „Einkunft“ und wie ich die KDU ausfüllen müsste… Puh :disappointed_relieved:

Achso. Anteilig ALG I auch wenn man selbst gekündigt hat? Ich hätte gedacht, das geht nicht. War zu nem Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit, da wurde auch immer nur von ALG II AUfstockungen geredet,