Als Haushaltshilfe für eine Freundin arbeiten

Hallo zusammen,

Eine Freundin von mir ist in der 42. Schwangerschaftswoche und wird in den nächsten Tagen entbinden (Hausgeburt). Laut Hebamme steht ihr für mind. 6 Tage nach Entbindung eine Haushaltshilfe zu.
Da ich mir eh Urlaub genommen habe um Sie in der Zeit vor und nach der Entbindung zu Unterstützen sind wir auf die Idee gekommen mich als Haushaltshilfe offiziell bei der KK anzugeben, so dass evtl. der ein oder andere Euro dabei rausspringt.

Nun meine Frage, ist das so einfach realisierbar und was gilt es dabei zu beachten für Sie als Arbeitgeber udn mich als Arbeitnehmer?

Hallo,

für Dich als AN dürfte zuerst mal der § 8 BUrlG zu beachten sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html

&Tschüß
Wolfgang

Ich denke das ließe sich unter Gefälligkeitsarbeit einordnen.

mfg