Ein älteres Ehepaar, um die fünfzig, möchte u.a. zur Altersabsicherung Wohneigentum, nach langen Mietquerelen und Nachbarschaftsproblemen gerne in ein ruhiges, aber stadtnahes Häuschen.
Allerdings ist es in diesem Alter schwer, angemessene Kredite zu vernünftigen Konditionen zu erhalten, zumal, wenn sich das Eigenkapital nur knapp über dem mittleren fünfstelligen Bereich bewegt.
Gibt es allerdings die Möglichkeit für die Kinder des Ehepaares, sich zur Mitfinanzierung bzw. Finanzierungsübernahme zu verpflichten, auch wenn diese noch nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber mittelfristig eine sehr gut bezahlte, unkündbare (da verbeamtete) Stelle finden werden?
Auch wenn der Fall recht konkret klingt, steckt dahinter absolut keine Bitte nach verbindlicher Rechtsberatung, alles andere als das. Ich möchte lediglich wissen, ob dieser Fall grundsätzlich ausgeschlossen ist, oder eben doch unter gewissen Bedingungen nicht völlig undenkbar ist.
auch auf noch so „sichere“ zukünftige Entwicklungen wird keine Bank einen Kredit/bessere Konditionen geben. Da heisst es abwarten, bis diese Entwicklungen eingetreten sind.
Ganz abgesehen davon kann man von solchen Konstruktionen nur dringend abraten, denn wenn diese Entwicklungen eingetreten sind, werden auch die Kinder ggf. in absehbarer Zeit eine eigene Immobilienfinanzierung anstreben, und da ist jegliche Beteiligung an der Finanzierung der Eltern dann extrem hinderlich.
Gehen wir mal davon aus das die Bank nicht über 65 hinaus finanziert… dann sind das immer noch 15 Jahre.
Ich weiss leider nicht wo ihr wohnt also wäre eine Hausnummer die zu finanzieren ist ganz schön. Du sprichst
allerdings von etwas Kleinem im Grünen. Sagen wir mal ihr braucht 150 TSD dann sind das bei 15 Jahren und
4,25% rund 1030EUR, nehmen wir an das ein Risikoaufschlag von 0,5% also 4,75% herauskommt dann geht die Rate
auf rund 1065 hoch… das sind gerade mal 420EUR mehr im Jahr… ich wüsste nicht warum man für diesen
Betrag irgendwelche komplizierten Konstruktionen (die auch nicht kostenlos sind) aufbauen sollte.
Dann kommt noch der wichtige Punkt: Mit gebürgt – mit gewürgt und es gibt einen Haufen ex Friede, Freude
Eierkuchenfamilien die kein Wort mehr miteinander wechseln – vor allen Dingen hört bei Geld der Spass bekanntlich auf.
Ich kenne mich nicht im Beamtenrecht aus – habe aber am Wochenende eine ex Polizeibeamte kennen gelernt
die innerhalb der 10 Jahresfrist aus gesundheitlichen Gründen nicht übernommen wurde und jetzt als
Verkäuferin jobbt – ich sehe also auch nicht die vermeintlich sichere Bank des Beamtentums in dem Alter.