ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
A ist in einem Unternehmen als Praktikant beschäftigt, hat das achtzehnte Lebensjahr vollendet und verdient unter 500 Euro.
Er ist über seine Eltern versichert und muss erst ab dem Beginn einer Ausbildung Versicherungsbeiträge bezahlen.
Da er sozusagen Kleinunternehmer ist, stellt er seinem Arbeitgeber die Tätigkeiten in Rechnung und rechnet nicht über die Lohnsteuerkarte ab.
Welche Gebühren fallen für A an (z.B. Steuern)?
Ich freue mich über eine kurze Antwort und verbleibe mit einem Dank im Voraus.
für den Arbeitgeber wird das ziemlich teuer, wenn er erwischt wird - der bekommt das volle Programm an Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) berechnet.
Für den Arbeitnehmer kostet der Spaß nichts, wenn die Beschäftigung zum Zeitpunkt der SV-Prüfung länger als drei Monate her ist.
Für das eigene Verständnis wiederholend bedeutet es, dass A keine Abgaben zu zahlen hat und somit Brutto = Netto ausbezahlt bekommt?
Im Übrigen bedanke ich mich für die schnelle Antwort.
Für das eigene Verständnis wiederholend bedeutet es, dass A keine Abgaben zu zahlen hat und somit Brutto = Netto ausbezahlt bekommt? Im Übrigen bedanke ich mich für die schnelle Antwort.
Da gibt es so Dinge wie Anmeldung des (Klein)Unternehmens (Gewerbeschein), Steuererklärung, Einnahme- Überschuß- Rechnung, Einkommenssteuer, ggf. Umsatzsteuer, Sozialversicherungspflicht, Scheinselbstständigkeit und so.
Das läßt sich alles umgehen, indem der Arbeitgeber seinen Angestellten korrekt einstellt, z.B. auf 400€- Basis.
die von Erdbeerzunge angedrohten Steuern fallen im gegebenen Fall in Höhe von Null (d.h. nicht) an.
Krankenversicherung kann eventuell nötig sein, da die 400 € über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und der „Hauptjob“ nicht deutlich überwiegend ausgeübt wird. In diesem Fall bleibt von den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit fast nichts mehr liegen. Dieses sollte im Vorfeld mit der Krankenversicherung geklärt werden.