Eine Frage an die Buchhaltungsprofis:
Angenommen ein kleines Atelier (Kleinunternehmer nach §19) hat die Möglichkeit, einige Bilder in einer Boutique auszustellen, d.h. dort „in Kommission“ zu geben. Faktisch wäre dies Verkauf in eigenem Namen auf fremde Rechnung durch den Boutique-Besitzer, der dafür eine Provision erhält.
Nur - wie wird das verbucht, da der Atelierbesitzer UST-befreit ist, der Boutique-Besitzer nicht?
Praktisches Beispiel: Der Boutiquebesitzer verkauft ein Bild zum vereinbarten Preis von 100 Euro. Für den Käufer würde der Boutiquebesitzer einen ganz normalen Bon seines Geschäfts ausstellen wie wenn er eine Bluse verkauft, d.h. in den 100 Euro wären 19 Prozent UST enthalten - obwohl der Atelierbesitzer ja eigentlich UST-befreit ist und die 100 Euro voll „einsacken“ könnte, wenn er das Bild selbst verkaufen würde. Die 19 Prozent USt sind damit verloren, sehe ich das richtig? Der Boutique-Besitzer würde ja vermutlich dem Atelierbesitzer nicht 100 Euro VK auszahlen, sondern 100 Euro abzgl. UST - oder habe ich hier einen Denkfehler drin? Und auf welchen Betrag würde die Provision berechnet werden - auf 100 Euro oder auf 100 Euro abzgl. UST?
Oder wäre es sinnvoller, wenn der Boutiquebesitzer „in fremdem Namen und in fremder Rechnung“ verkauft, also dem Käufer das Bild mit einem Rechnungsformular des Ateliers aushändigt? Dann müsste lediglich eine Provision verbucht werden - würde der Boutiquebesitzer dann eine Rechnung über eine Provision an den Atelierbesitzer schreiben (wo taucht das UST auf??) oder wie läuft das?
Ich sitze glaube ich grad auf der Leitung und würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte 
Danke, Manu135