Als Kleinunternehmer, wieweit Verpackungsgesetz relevant?

Hallo zusammen,

angenommen man verkauft auf ebay etwa 1-3x pro Monat ein Möbelstück und ist als Kleinunternehmer angemeldet.
Diese Möbelstücke müssen per Spedition versendet werden und man verpackt diese entsprechend damit sie beim Transport nicht beschädigt werden (mit gebrauchten Kartonresten als Kantenschutz und mit zwei Schichten Luftpolsterfolie die man auf ebay erworben hat).

Nun gibt es das Verpackungsgesetz und da lese ich, dass man auch als Kleinunternehmer seine Verpackungen angeben müsste und dass man für was auch immer etwa 50 Euro pro Jahr an die Institution bei der man das meldet abzudrücken hat.

Ich frage mich, ob das in einem solchen Fall wirklich zwingend nötig wäre?

Ja, ist es. Du bist Unternehmer und befüllst einen Karton mit Ware und Polstermaterial.
Beim Kunden, der Verbraucher ist, fällt diese Verpackung typischerweise als Abfall an.
Registrier dich, oder hoffe, dass es keinem auffällt.

1 Like

Servus,

gibt es nicht.

Die Verkäufe finden entweder im Rahmen eines Gewerbebetriebs statt oder nicht.

Wenn Du jetzt behaupten willst, es gehe hier nicht um gewerbliche Verkäufe, bin ich gespannt darauf, wie Du das begründest. Was ein Kleinunternehmer ist, findest Du in § 19 UStG, der mit dem Thema hier überhaupt nichts zu tun hat.

„Was auch immer“ ist das Einsammeln und Verwerten des Mülls, den Du als Händler in die Welt setzt. Und Du hast Recht, 49 € ist wohl das mindeste, das die einschlägigen Agenturen für eine Lizenzierung nehmen. Ich habe nicht nachgeschaut, ob darin bereits dieses Luftpolsterdíngens eingepreist ist - ich glaube, mit dem ganzen Plastikgedäns wird das eher teurer.

Schöne Grüße

MM

4 Like

Danke für die Antwort.
Ich verstehe oder möchte vielleicht auch nicht wirklich verstehen, weshalb man als Unternehmer an eine Institution Geld bezahlen soll, damit man Verpackung in Umlauf bringen darf, die man ordentlich bei einem Unternehmen erworben und bezahlt hat.
Weshalb setzt man denn hier nicht bereits beim Hersteller des Klebebands/Luftpolsterfolie an, der eine solche Abgabe (neben Steuern) auch noch zusätzlich an den Staat zahlen muss. Außerdem was bringt das, den Unternehmer zu einer Geldabgabe zu gängeln, die keine Vorteile für ihn als auch den Kunden bringt?

In Deutschland gibt es leider keine Kleinmengen-Regelung wie z. B. in den Niederlanden.

In den Kaufpreis des Produktes kann die Abgabe nicht eingerechnet werden, da die Verwendung und das Ensorgungs-Land nicht klar ist. Wenn die Verpackung am Ende durch einen Gewerbetreibenden entsorgt wird, zahlt der ja. Der Verbraucher zahlt nichts bzw. weniger, obwohl der Aufwand des Entsorgers höher ist.

1 Like

Weil die Hersteller ganz allgemein produzieren und keine besonderen Chargen mit entsprechender Kennzeichnung „nur für den Verkauf und die Verwendung in Deutschland bestimmt“ in den Verkehr bringen.

Die Duales System Deutschland GmbH zB gehört zu Remondis. Die Dachorganisation ist im Familienbesitz.

1 Like

Servus,

bringt sie durchaus. Nämlich denjenigen Kunden, die weniger Verpackungsmüll in ihre Tonne werfen und dadurch, dass die, die diesen Müll veranlassen, direkt dafür bezahlen, nicht für andere mit zur Kasse gebeten werden.

Weil so eine Abgabe so nah wie möglich bei dem externen Effekt (= Verpackungsmüll-Lawine) sein muss, dessen Kosten sie internalisieren soll. Der am nächsten der Mülltonne liegende Punkt, an dem die Menge an Verpackungsmüll messbar vorliegt, ist der Versender, der über die „Lizenz“ die Verpackungsmüllgebühr für seinen Kunden bezahlt, der den Verpackungsmüll veranlasst. Funktioniert beiläufig genau gleich wie bei der Umsatzsteuer, die auch nicht der Endverbraucher bezahlt, der damit letztlich belastet wird (und werden soll), sondern der letzte Unternehmer in der Produktions- und Lieferkette. Auch hier ist es übrigens der Messpunkt, der dem Verbraucher am nächsten liegt, weil man an diesem am genauesten messen kann - an der Verkaufstheke beim Bäcker sind alle Wertschöpfungen, die in den Brötchen stecken, anhand des Verkaufspreises messbar; bei Herrn Aurora in der Mühle geht das noch nicht so gut, weil nach dem Absacken des Mehls oder der Backmischung noch eine ganze Portion Wertschöpfung dazu kommt.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Du hast noch nicht verstanden, wer diese Gebühr einzieht und bekommt. Nicht der Staat !
Das ist eine private Organisation die sich gegenüber dem Staat verpflichtet hat dafür zu sorgen,dass diejenigen die Verpackungen an die Endverbraucher ausgeben sie auch entsorgen müssen. Eine solche Organisation ist z.B. der „Gelbe Punkt“. Von den Gebühren werden diese Entsorgungsmöglichkeiten vorgehalten. Nutzen muss sie der Kunde.

Dein Kunde soll also die Pappe und Folie leicht ordnungsgemäß entsorgen können. Die pauschalen Kosten legt man dir als Inverkehrbringer auf.

Das Auferlegen gleich auf den Hersteller von Pappe oder Folie ist, wie schon mitgeteilt, nicht so einfach denkbar. Vieles geht ins Ausland oder dorthin wo die Verpackungsverordnung nicht gilt.
Also geht man einfach an den der verpackt und verschickt- also an Dich als Händler.

MfG
duck313

1 Like

Ich dachte, die Punkte sind grün und nur die Säcke gelb. :stuck_out_tongue_winking_eye:

2 Like