Hallo zusammen,
Meine Eltern haben mehrere Immobilien und so in etwa 2-7 wohnungsvermietungen pro Monat.
Zur Zeit ist eine Maklerin komplett mit der Vermietung beauftragt.
Wir haben uns allerdings überlegt ob es möglich, also rechtlich erlaubt ist, dass ich oder mein Mann (also der Schwiegersohn) einen Maklerschein beantragen und die Vermietung selbst übernehmen.
Die Frage ist, darf ich es als Tochter bzw mein Mann als angeheirateten verwandter !?
Hallo,
man darf so vieles, aber hier keine Ich-Wir-Fragen stellen, sonst wird es gelöscht und unsere Antworten auch, FAQ 1129
lG
Warum denn nicht???
Warum denn nicht???
vieleicht deswegen:
Geklaut, und nicht von mir, so schlau kann ich nicht schreibnen:
Eine Verflechtung liegt vor, wenn der Makler mit der anderen Partei des Hauptvertrages in einer Beziehung steht, auf Grund derer er sich, unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten Interessenskonflikts (hier Eltern-Kind-Beziehung) im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist (BGH 112, 240; 138 170).
Dies ist auf Grund der Eltern-Kind-Beziehung in Deinem Fall anzunehmen.
Aus dem Bestehen eines nicht gestörten engen Verwandtschaftsverhältnisses wird man auf eine enge wirtschaftliche Bindungen schließen können (z.B. Eltern-Kinder; Geschwister) (Münchener Kommentar zum BGB; 4. Aufl. 2005; § 652 Rz. 127).
Eine provisionsschädliche Interessenkollision soll dann ausgeschlossen sein, wenn das Verwandtschaftsverhältnis dem Dritten gegenüber offen gelegt wurde (OLG Hamm MDR 2000, 635).
Meine Eltern haben mehrere Immobilien und so in etwa 2-7
wohnungsvermietungen pro Monat.
Glückwunsch. 1A-Immobilien oder Dreckslöcher, aus denen die Leute schneller raus wollen als rein?
Zur Zeit ist eine Maklerin komplett mit der Vermietung
beauftragt.
Klarer Fall, eine unnötige Mitesserin.
Wir haben uns allerdings überlegt ob es möglich, also
rechtlich erlaubt ist, dass ich oder mein Mann (also der
Schwiegersohn) einen Maklerschein beantragen und die
Vermietung selbst übernehmen.
Die Frage ist, darf ich es als Tochter bzw mein Mann als
angeheirateten verwandter !?
Erstmal machen! Du bietest monatlich 2-7 Hütten an, für die die Leute Schlange stehen, oder?
Also besteht kaum eine Gefahr, dass da einer dabei ist, der sich später als „undankbar“ erweist und Dich Geldgeier vor Gericht zerrt…
Danke für die Antwort.
Ich denke bei knapp 600 Wohnungen sind 2-7 Kündigungen ein seht guter schnitt und hat nichts mit dreckslöchern zu tun.
Zudem würde wohl niemand über zwei kaltmieten für ein drecksloch an Provision zahlen.
Die Ansicht des mitessers teile ich, es geht um immerhin 1500-7000€ im Monat!
Ich hatte mir eigentlich mehr eine rechtliche Hilfe versprochen oder jemand der sich auskenbt und nicht die persönlichen Meinungen.
Danke, hat mir sehr geholfen!!!
unglaublich aber wahr.
Danke, haben wir alle was gelernt.
Mitesserin?
Hallo,
die Fragestellerin erklärt ja auch, daß die Maklerin bei den durchschnittlichen 2-7 Vermietungen pro Monat einen Fulltime-Job damit hat, also auch richtig Arbeit dahintersteht.
Bei den genannten € 1.500,- bis € 7.000,- Umsatz aus Provisionen, bedeutet das für die Maklerin vielleicht ein Monats-Netto zwischen € 500,- und € 2.300,- wogegen sicher leicht 180 bis 200 Arbeitsstunden dahinterstehen können. Mit „Mitessen“ hat das nichts zu tun, das ist richtig „Dienst“, den die Frau da tut.
Ob sich die glückliche Eigentümertochter (Einkommen der Familie aus Mieten pro Jahr vielleicht € 3 Millionen) einen Gefallen tun würde mit dem Selbstvermaklen, kann ich mir kaum vorstellen.
Solche Töchter malen in der Regel Bilder und gehen viel shoppen. ich mach natürlich Spaß, aber es gibt solche Beispiele…