Als Mieter Handwerkerkosten bei Erstbezug absetzen

Hallo ihr Lieben,

zunächst mal meine Situation:

Ich ziehe in 3 Wochen in eine neue Wohnung in Stuttgart, es ist ein Erstbezug in einen ausgebauten Dachboden eines Altbaus. Nun verlangte der Vermieter von mir, dass ich die Kosten für Tapezieren und Anstreichen der Wohnung übernehme, welchem ich auch zugestimmt habe. Nun ist meine Frage ob ich diese Kosten von der Lohnsteuer absetzen kann. Es ist ja ein Erstbezug in neu geschaffenen Wohnraum wenn ich mich nicht irre?! Ist es dann trotzdem für mich möglich die Lohnkosten geltend zu machen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Grüße

Servus,

wenn Du mal § 35a Abs 3 EStG liest, siehst Du sofort, warum das nicht klappt.

Übrigens: Lohnsteuer ist das, was der Arbeitgeber jeden Monat einbehält und abführt. Da gibt es eh nix ‚abzusetzen‘.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank schon mal für deine Antwort! Das habe ich schon fast befürchtet…
Also gehe ich richtig in der Annahme dass es sich hierbei nicht um Renovierugs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeitrn handelt?
Hätte denn der Vermieter die Möglichkeit diese Kosten steuerlich geltend zu machen?

Servus,

für den Vermieter gehört die Fertigstellung der neu ausgebauten Wohnung zu den Herstellungskosten, damit zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Da hat er ein bissle zu schnell investiert, weil er jetzt im Augenblick noch bloß 2 % jährlich abschreiben kann. Demnächst wird es einen neuen § 7b EStG mit besonderen Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Fälle neu geschaffenen Wohnraums geben, das nützt ihm jetzt aber eh nichts mehr.

Schöne Grüße

MM

Mal abgesehen von der Frage, wenn die Wohnung bei Einzug vom Mieter renoviert wird, dann sollte dieser mit dem Vermieter vertraglich absichern, dass diese bei Auszug des Mieters nicht wieder renoviert übergeben werden muss! ramses90

Wenn Du die Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen lässt, solltest Du die Arbeitskosten (also ohne Material, wird auf Rechnungen aber ausgewiesen) unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuermindernd eintragen.