Als Minderjährige Bankgebühren zahlen?

Hallo,
ich verfüge seit einiger Zeit ein Girokonto bei der Sparkasse. Da ich noch minderjährig bin, kann ich dieses Konto kostenlos nutzen.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich musste in einem Notfall 30€ bei der Hypovereinsbank abheben und hab mich noch vorher von einem Bankangestellten versichern lassen, dass ich aufgrund meines Alters keine Gebühren auf mich zu kommen könnten.
Zwei Tage später kam die große Überraschung: 7,50€ Gebühren wegen des Fremd-Abhebens.

Ich bin sofort zur zuständigen Filiale gegangen und wollte die ganze Sache klarstellen, aber da wurde ich nur schnell abgewürgt und darauf hingewiesen, das mit der Sparkasse abzuklären…die ja eigentlich nichts damit zu tun hat. Nungut, in der Sparkasse wurde ich wiederum wieder zur Hypovereinsbank überwiesen.

Ich habe mich im Internet zu diesem Thema erkundigt und habe auch eine entsprechende Gebührenliste gefunden. Eigentlich hätte man mir -wenn überhaupt- nur 4,75€ abziehen sollen.
Mich beschäftigt aber wohl eher die Frage, ob die Bank einer Minderjährigen Schülerin ohne Einkommen einfach Gebühren abziehen kann, ohne das diese irgendwo angemerkt waren bzw. ich eine Falschinformation bekommen habe?

Hallo,

Ich bin sofort zur zuständigen Filiale gegangen und wollte die
ganze Sache klarstellen, aber da wurde ich nur schnell
abgewürgt und darauf hingewiesen, das mit der Sparkasse
abzuklären…die ja eigentlich nichts damit zu tun hat.

Du irrst: die Gebühr legt das kartenausgebende Institut fest (steht übrigens auch auf jedem Geldautomaten).

Mich beschäftigt aber wohl eher die Frage, ob die Bank einer
Minderjährigen Schülerin ohne Einkommen einfach Gebühren
abziehen kann, ohne das diese irgendwo angemerkt waren bzw.
ich eine Falschinformation bekommen habe?

Die Sparkasse hat Dir ja nichts gesagt und insofern auch nicht falsch informiert - und natürlich dürfen auch Minderjährigen Gebühren berechnet werden.

Gruß
Christian

Mich beschäftigt aber wohl eher die Frage, ob die Bank einer
Minderjährigen Schülerin ohne Einkommen einfach Gebühren abziehen kann,

Wenn Minderjährige Wert darauf legen, bei Banken, deren Kunde sie nicht sind, Geld abheben zu dürfen, müssen sie auch bereit sein, Gebühren zu zahlen. Das ist immer noch besser, als Minderjährigen das Abheben bei Fremdbanken zu untersagen, um sie nicht mit Gebühren belasten zu müssen.

ohne das diese irgendwo angemerkt waren bzw. ich eine Falschinformation bekommen habe?

Das ist in der Tat ärgerlich, aber hier hat ein Mitarbeiter versagt (=falsche Ausnkunft gegeben), das wird man der Bank nicht anlasten können.

Hallo,

ohne das diese irgendwo angemerkt waren bzw. ich eine Falschinformation bekommen habe?

Das ist in der Tat ärgerlich, aber hier hat ein Mitarbeiter
versagt (=falsche Ausnkunft gegeben), das wird man der Bank
nicht anlasten können.

… wem denn dann? GOTT?

gruß
sterkrader-jung

… wem denn dann? GOTT?

Dem, der die falsche Auskunft gegeben hat. Ich glaube, das war jemand anderer.

Hallo,

also erstens spielt es keine Rolle, ob du minder- oder volljährig bist - Fakt ist, du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen und musst dafür bezahlen.

Zweitens entsteht die Gebühr in deinem Fall so: du hebst Geld ab, Hypovereinsbank verbucht es und stellt deiner Sparkasse eine Rechnung in Höhe X. Deine Sparkasse begleicht die Rechnung und berechnet dir 7,50€. In den meisten Fällen machen Kreditinstitute mit jeder Fremdabhebung minus.

Beispiel aus meiner Stadt: ich bin bei Bank A und hebe bei Bank B Geld ab. Bank B berechnet meiner Bank A 15€ Dienstleistungsgebühren und ich werde mit 7,50€ belastet. Meine Bank B macht trotzdem 7,50€ minus, nur weil ich woanders Geld abgehoben hab.

Und diese Gebühren, wie 15 und 7,50, müssen nicht überall gleich sein. Das Hängt vom Kreditinstitut ab.
Und wenn es 4,75€ wären, dann würdest du keine Belastung von 7,50€ haben.

Ich hoffe, du hast daraus gelernt und passt besser in Zukunft auf :smile:

Ich wünsche dir ein schönes WE!

Hallo,

also zunächst einmal finde ich es nicht fair, wie Du in den anderen Antworten angegriffen wirst. Nach meinem Rechtsempfinden hast Du alles getan, was Du konntest, nämlich Dich bei einem Bankmitarbeiter nach den Gebühren erkundigt und Dich auf die Richtigkeit der Antwort verlassen. Selbstverständlich kann man das der Bank „ankreiden“. Problematisch ist allerdings, dass man ja meistens nachher nicht mehr beweisen kann, wer wann was gesagt hat.
Falls du zumindest noch den Namen des Mitarbeiters weißt, kannst Du Dich noch einmal an die auszahlende Bank wenden und um Kulanz bitten.

Im Übrigens solltest Du Dir überlegen die Bank zu wechseln. Es gibt durchaus kostenlose Girokonten für Jugendliche, bei denen man deutschlandweit bei verschiedenen (nicht allen!) Banken Geld abheben kann ohne Gebühren zahlen zu müssen.

Viele Grüße
Kirsten

Unsinniger Ratschlag
Hi.

Im Übrigens solltest Du Dir überlegen die Bank zu wechseln. Es
gibt durchaus kostenlose Girokonten für Jugendliche, bei denen
man deutschlandweit bei verschiedenen (nicht allen!) Banken
Geld abheben kann ohne Gebühren zahlen zu müssen.

sorry, aber mit dem Ratschlag erweist du dem Ursprungsposter einen Bärendienst.
Er ist bei der Sparkasse und damit hat er schon mehr Geldautomaten zur Verfügung als bei jeder anderen in Deutschland tätigen Bank.

Sparkassenautomaten gibt es an jeder Ecke - mit einem Wechsel würde er die Anzahl an nutzbaren Automaten verringern , nicht erweitern.

Grüße

Uwe

Falls du zumindest noch den Namen des Mitarbeiters weißt,
kannst Du Dich noch einmal an die auszahlende Bank wenden und
um Kulanz bitten.

Noch 'mal: Arbeitgeber des auskunftgebenden Mitarbeiters ungleich Institut, das die Gebühren erhebt. Da ist nichts zu wollen.

C.