Als Mitmieter einer dritten Person Hausverbot erteilen

Hallo liebe Wissende,

angenommen Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung gemietet. Das heißt, A und B sind Vertragspartner mit dem Vermieter. Kann Person A dann einer Person C ein Betretungsverbot (Hausverbot) der Wohnung erteilen, auch wenn Person B möchte, dass C die Wohnung betritt? C ist kein Mieter der Wohnung, nicht der Vermieter und auch nicht verwandt oder verheiratet mit einem der Beteiligten.

Müssen in diesem Fall irgendwelche Bedingungen vorliegen, damit A das Hausverbot aussprechen kann?

Herzlichen Dank!
Karin

Hallo,

angenommen Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung
gemietet. Das heißt, A und B sind Vertragspartner mit dem
Vermieter. Kann Person A dann einer Person C ein
Betretungsverbot (Hausverbot) der Wohnung erteilen, auch wenn
Person B möchte, dass C die Wohnung betritt? C ist kein Mieter
der Wohnung, nicht der Vermieter und auch nicht verwandt oder
verheiratet mit einem der Beteiligten.

Dies ist ein privatrechtliches Problem, bei Person C handelt es sich um einen Besucher der Person B und somit müssen die Vertragspartner A und B irgendwie übereinkommen.

Müssen in diesem Fall irgendwelche Bedingungen vorliegen,
damit A das Hausverbot aussprechen kann?

Genau so wenig wie ein Vermieter einen Besucher nicht so ohne weiteres Hausverbot erteilen kann, kann das schon gar nicht der Mitmieter, eventuell auschließlich nur für die nicht gemeinschaftlich genutzten Räume kann dann A ein Verbot aussprechen, dass diese durch C nicht betreten werden dürfen.

Bei gemeinschaftlichen Räume und Flächen muss dann eben die Gemeinschaft A und B irgendwie überein kommen.

Gruß

BHShuber

Tatsächlich kann A gegenüber C nur dann wirksam ein Hausverbot erteilen, wenn B nicht anwesend wäre.

B darf hingegen C als Besucher jederzeit empfangen, bewirten und übernachten lassen, wie er das für richtig hält, ohne das es einer Zustimmung des A bedarf :frowning:

Selbst eine von B gedulteter Aufenthalt seines Besuchs von mehreren Wochen kann A nicht verhindern, auch nicht bei Abwesenheit des B, wenn er diese so entschied :frowning:

G imager