Hallo,
angenommen Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung
gemietet. Das heißt, A und B sind Vertragspartner mit dem
Vermieter. Kann Person A dann einer Person C ein
Betretungsverbot (Hausverbot) der Wohnung erteilen, auch wenn
Person B möchte, dass C die Wohnung betritt? C ist kein Mieter
der Wohnung, nicht der Vermieter und auch nicht verwandt oder
verheiratet mit einem der Beteiligten.
Dies ist ein privatrechtliches Problem, bei Person C handelt es sich um einen Besucher der Person B und somit müssen die Vertragspartner A und B irgendwie übereinkommen.
Müssen in diesem Fall irgendwelche Bedingungen vorliegen,
damit A das Hausverbot aussprechen kann?
Genau so wenig wie ein Vermieter einen Besucher nicht so ohne weiteres Hausverbot erteilen kann, kann das schon gar nicht der Mitmieter, eventuell auschließlich nur für die nicht gemeinschaftlich genutzten Räume kann dann A ein Verbot aussprechen, dass diese durch C nicht betreten werden dürfen.
Bei gemeinschaftlichen Räume und Flächen muss dann eben die Gemeinschaft A und B irgendwie überein kommen.
Gruß
BHShuber