Als Neu gekauft nicht Neu sondern Alt

Wir nehmen mal an Kunde K kauft bei Versandhändler V ein Messgerät.
Er bekommt eines, aber leider auf Grund schlechter Verpackung auf dem Transport kaputt gegangen. Der Paketdienst sagt: nicht sachentsprechend verpackt nicht unser Problem.

Das Gerät war wohl offenbar ein Einzelstück sein Wert weitaus größer als der Preis.
Hat K überhaupt einen Anspruch gegen V

  1. schuldet der V dem K ein Gerät oder kann K wählen was er will Geld zurück oder Neues Gerät.

  2. Welchen Ersatz kann K von V verlangen den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert.

  3. Was muss K zu Beweissicherung tun.

  4. ist das bezeichen Ware ist Neu obwohl es nicht stimmt Betrug ?

Angelika

Hallo,

der Verkäufer muß das Gerät entsprechend verpacken.

Der Käufer hat ein Anspruch auf das Gerät, oder wenn das nicht geht, auf Schadensersatz. Dieser ist unabhängig vom Kaufpreis, kann also auch deutlich mehr sein. Beweissicherung: Zeugen oder Fotos, Verpackung aufheben.
Betrug ist vorsätzliche Bereichung auf Kosten anderer. Kommt also drauf an.

Grüße

Jürgen

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Hi,

  1. ist das bezeichen Ware ist Neu obwohl es nicht stimmt
    Betrug ?

Was neu ist oder nicht, ist eine Sache der Definition.
Lies dazu mal: http://www.v-aktuell.de/kundenzeitungen/inhalt/archi…
und
/t/definition-neuware/3404167

mfg Ulrich