Wir nehmen mal an Kunde K kauft bei Versandhändler V ein Messgerät.
Er bekommt eines, aber leider auf Grund schlechter Verpackung auf dem Transport kaputt gegangen. Der Paketdienst sagt: nicht sachentsprechend verpackt nicht unser Problem.
Das Gerät war wohl offenbar ein Einzelstück sein Wert weitaus größer als der Preis.
Hat K überhaupt einen Anspruch gegen V
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schuldet der V dem K ein Gerät oder kann K wählen was er will Geld zurück oder Neues Gerät.
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Welchen Ersatz kann K von V verlangen den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert.
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Was muss K zu Beweissicherung tun.
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ist das bezeichen Ware ist Neu obwohl es nicht stimmt Betrug ?
Angelika