Als Niederländer auf KFZ-Brief?

Ich bin Niederländer, habe ein Wohnung in Holland,

Ich habe ein liebes Beziehung seit über drei Jahren mit-, und führe ein Haushalt zusammen mit meinem freund/Partner in NRW-Deutschland.

Ich habe das vor ein auto zu kaufen in Deutschland.
Mein deutschen Partner wurde dann das Auto fahren versichern.

Kann ich als Holländer ein auto kaufen in Deutschland, als Eigentümer mit Wohnsitz in Holland im KFZ Brief eingetragen werden?

Groetjes,

Chris

Hallo Chris,

nein, das geht nicht. Voraussetzung dafür, dass Du als Halter in den Brief eingegragen werden kannst, ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland.

Frohe Ostern
Guido

Natürlich geht das,als Halter eines Kfz.kann jede natürliche oder juristische Person eingetragen werden,unabhängig von ihrer Nationalität.
Nach § 7 Strassen-Verkehrs-Gesetz muß jedoch für den Halter eine
Ladungsfähige deutsche Anschrift bestehen.
Dieses dürfte jedoch keine Schwierigkeiten bereiten,da ja der Lebenspartner in Deutschland wohnt.

Zu beachten ist jedoch die deutsche Gefährdungshaftung,nach der grundsätzlich immer zuerst der Halter eines Kfz.als haftbar gilt.

Moin,

Nach § 7 Strassen-Verkehrs-Gesetz muß jedoch für den Halter
eine
Ladungsfähige deutsche Anschrift bestehen.
Dieses dürfte jedoch keine Schwierigkeiten bereiten,da ja der
Lebenspartner in Deutschland wohnt.

Du wiedersprichst Dir selbst. Für den Halter muss eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland bestehen. Halter ist aber nicht der Lebenspartner in Deutschland.

Gruss Jakob